Direkt zum Inhalt
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

WEG: Kann die Gemeinschaft eine Klimaanlage verbieten?

Bild
Installateur montiert Außeneinheit einer Split-Klimaanlage

Bei den derzeit hohen Temperaturen wächst bei vielen Wohnungseigentümern der Wunsch nach einer Klimaanlage. Doch was gilt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Einbau nicht zustimmt?


Mit dieser Frage hat sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Kläger wollten auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät installieren lassen. Bei dem Einbau eines solchen Klimageräts handelt es sich in der Regel um eine bauliche Veränderung. Die muss von der Gemeinschaft durch Beschluss gestattet werden. Den Klägern wurde die Zustimmung zum Einbau verweigert. Hiergegen haben sie sich zur Wehr gesetzt und Klage erhoben. Der Streit landete vor dem Bundesgerichthof. Dieser entschied mit Urteil vom 17.07.2026 (V ZR 162/25), dass den Klägern der Einbau des Klima-Splitgeräts erlaubt werden muss und dass die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches die fehlende Zustimmung der Gemeinschaft ersetze, gelte.  


Der BGH stellte klar: Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon gestattet wird. Auch wenn der Einbau eines Klima-Splitgerät keine privilegierte Maßnahme nach § 20 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist, besteht ein Anspruch auf Gestattung nach § 20 Abs. 3 WEG. Vorausgesetzt alle Betroffenen sind einverstanden oder es liegen – wie hier – keine rechtlich erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer vor. Allein die Befürchtung, durch Geräusche beeinträchtigt zu werden, reicht nicht aus, um das Vorhaben zu verhindern.  


Der BGH erklärte: Geräusche und andere Immissionen, die erst bei der späteren Nutzung entstehen, stehen einem Gestattungsanspruch regelmäßig nicht entgegen, zumindest nicht, wenn Lärmschutzvorgaben, insbesondere die Grenzwerte der TA Lärm, nach der Installation grundsätzlich eingehalten werden können. Nur wenn schon im Vorfeld klar ist, dass ein Gerät die Lärmgrenzen nicht einhalten kann, darf die Gestattung verweigert werden. 


Wenn der Betrieb des Klimageräts später doch nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen verursacht, kann die Gemeinschaft reagieren und zum Beispiel Nutzungsbeschränkungen beschließen.  
Weder Klimageräte noch deren Einbau können somit einfach von der Eigentümergemeinschaft verboten werden. Sie sind aber auch nicht grenzenlos zulässig. Es kommt auf die konkrete Anlage, die bauliche Ausführung und die damit verbundenen Geräusche an. 

Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

Verwandte Blogartikel

Symbolbild: Farbige Spielfiguren als Abstimmung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Reichweite von Mehrheitsbeschlüssen in Gemeinschaften der Wohnungseigentümer weiter...

Wohnungsschlüssel auf Wohnzimmertisch
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst, seine Familie oder Angehörige...

Frau liest Abrechnungs-Belege
Mietrecht
Recht & Steuern

Mieter haben gemäß §den Anspruch auf Einsicht in die jeweiligen Belege, die für die Betriebskostenabrechnung maßgeblich sind.

E-Auto Ladestationen in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Zuletzt kam es immer häufiger zu Uneinigkeiten zwischen Miteigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) rund um das Thema E-Fahrzeug in der...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum umzuwandeln – etwa die Aufteilung im Erbfall oder ein Teilverkauf für die...

Wohngebiet mit Einfamilienhäusern
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Seit dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Bundeskanzler Olaf Scholz hat versprochen, dass dies aufkommensneutral erfolgen soll: Die...

Online-Meeting auf Computer-Bildschirm
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Eigentümerversammlungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften sind elementarer Bestandteil der Gemeinschaft. Sie dienen der gemeinschaftlichen...

Mann blickt nachdenklich auf Brief mit Mietminderung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Mietminderung kann für Vermieter eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn Mieter ihre Rechte bei Mängeln geltend machen.

Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinden werden derzeit nach und nach versandt, sobald die Gemeinden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B für das...

Treppenhausreinigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern...

Frau leidet unter Lärm und hält sich Kissen vor die Ohren
Recht & Steuern
Mietrecht

Kommt es im Mehrfamilienhaus zu Ruhestörungen durch andere Bewohner oder zu Lärmbelastungen wegen einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück, wird...

E-Mail Symbole vor blauem Hintergrund
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer haben lediglich einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, das heißt: auf Einsichtnahme am Ort der Liegenschaft...

Fenster mit Schild "Zimmer frei"
Mietrecht
Recht & Steuern

Ob rechtliche Vorgaben, Zustimmungspflichten oder potenzielle Risiken – die Untervermietung von Wohnraum bringt Herausforderungen mit sich, und in...

Umgestürzter Baum in Vorgarten
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Von Orkan „Friederike“ bis zu den Herbststürmen 2024: Extremwetterereignisse sind auf dem Vormarsch. Wer haftet für Sturmschäden, was zahlt die...

Cannabispflanze auf Balkon
Recht & Steuern
Mietrecht

Nachdem der Konsum von Cannabis nunmehr legalisiert wurde, stellt sich die Frage, ob eine Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Cannabiskonsum...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.