Direkt zum Inhalt
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

WEG: Kann die Gemeinschaft eine Klimaanlage verbieten?

Bild
Installateur montiert Außeneinheit einer Split-Klimaanlage

Bei den derzeit hohen Temperaturen wächst bei vielen Wohnungseigentümern der Wunsch nach einer Klimaanlage. Doch was gilt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Einbau nicht zustimmt?


Mit dieser Frage hat sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Kläger wollten auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät installieren lassen. Bei dem Einbau eines solchen Klimageräts handelt es sich in der Regel um eine bauliche Veränderung. Die muss von der Gemeinschaft durch Beschluss gestattet werden. Den Klägern wurde die Zustimmung zum Einbau verweigert. Hiergegen haben sie sich zur Wehr gesetzt und Klage erhoben. Der Streit landete vor dem Bundesgerichthof. Dieser entschied mit Urteil vom 17.07.2026 (V ZR 162/25), dass den Klägern der Einbau des Klima-Splitgeräts erlaubt werden muss und dass die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches die fehlende Zustimmung der Gemeinschaft ersetze, gelte.  


Der BGH stellte klar: Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon gestattet wird. Auch wenn der Einbau eines Klima-Splitgerät keine privilegierte Maßnahme nach § 20 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist, besteht ein Anspruch auf Gestattung nach § 20 Abs. 3 WEG. Vorausgesetzt alle Betroffenen sind einverstanden oder es liegen – wie hier – keine rechtlich erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer vor. Allein die Befürchtung, durch Geräusche beeinträchtigt zu werden, reicht nicht aus, um das Vorhaben zu verhindern.  


Der BGH erklärte: Geräusche und andere Immissionen, die erst bei der späteren Nutzung entstehen, stehen einem Gestattungsanspruch regelmäßig nicht entgegen, zumindest nicht, wenn Lärmschutzvorgaben, insbesondere die Grenzwerte der TA Lärm, nach der Installation grundsätzlich eingehalten werden können. Nur wenn schon im Vorfeld klar ist, dass ein Gerät die Lärmgrenzen nicht einhalten kann, darf die Gestattung verweigert werden. 


Wenn der Betrieb des Klimageräts später doch nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen verursacht, kann die Gemeinschaft reagieren und zum Beispiel Nutzungsbeschränkungen beschließen.  
Weder Klimageräte noch deren Einbau können somit einfach von der Eigentümergemeinschaft verboten werden. Sie sind aber auch nicht grenzenlos zulässig. Es kommt auf die konkrete Anlage, die bauliche Ausführung und die damit verbundenen Geräusche an. 

Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

Verwandte Blogartikel

Ungleich verteilte Geldmünzen in Holzschalen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kein Bestandschutz für „unfaire“ Verteilungsschlüssel: Die Verteilung der Kosten für die Erhaltung von Gemeinschaftseigentum ist innerhalb von...

Leiter mit Farbeimer in einem Badezimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

In der Vergangenheit enthielten die meisten Mietvertragsformulare sogenannte Quotenabgeltungsklauseln. Mit diesen sollte geregelt werden, dass sich...

Baukran vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für eine befristete Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten auf Gebäude freigemacht. Das...

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Weil der Mieter nachweislich keine andere Wohnung finden kann, darf er das Mietverhältnis für weitere zwei Jahre fortsetzen, obwohl die Vermieterin...

Doppelhaus mit Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Anders als vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 kann jetzt nur noch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)...

Einfamilienhaus
Recht & Steuern
Erbrecht

Immer wieder werden Immobilien unter der Auflage verschenkt, dass diese entweder zu Lebzeiten oder im Falle des Todes ausschließlich an die leiblichen...

Handwerker bei der Installation eines Aufzugs
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Das 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht will es Älteren und Menschen mit Behinderung leichter machen, über Aufzüge oder Rampen in ihr Zuhause zu...

3D Grafik - Corona Virus
Recht & Steuern

Während der Corona-Pandemie konnten Eigentümerversammlungen nur unter erschwerten Bedingungen oder teilweise gar nicht stattfinden. Um dennoch...

Einfamilienhaus mit Garten und Kinderrutsche
Recht & Steuern

Beim Immobilienkauf fallen Nebenkosten an – etwa durch die Erhebung der Grunderwerbsteuer oder die Beurkundung durch einen Notar.
Da diese Nebenkosten...

Markise an Balkon
Recht & Steuern
Mietrecht

Die warmen Monate nahen und naturgemäß fragen sich auch Mieter, wie sie den warmen Temperaturen in ihren Wohnungen trotzen können. Das Landgericht (LG...

Autos in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich oft die Frage, wie Tiefgaragenstellplätze seitens der Eigentümer oder von Mietparteien genutzt werden und ob...

Briefkästen in Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Gesetz sieht in § 546 Absatz 1 BGB vor, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache zurückzugeben hat. Die Folge ist, dass...

Grundstück mit Wiese vor Einfamilienhäusern
Recht & Steuern

Muss ich als Eigentümer das Finanzamt informieren, wenn sich zum Beispiel durch Bebauung, Umbau oder Abriss etwas ändert, das für den Grundsteuerwert...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern

Die Spekulationsteuer ist eine Steuer, die unter Umständen beim Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien anfallen kann. Sie betrifft Eigentümer...

Frau öffnet Wohnungstür
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein Mieter kann einen Anspruch auf Untervermietung eines Teils des Wohnraums gemäß § 553 BGB haben, wenn dieser ein berechtigtes Interesse dazu...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.