Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Dürfen Wohnungseigentümer Hausgeld zurückbehalten?

Bild
Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat, wenn es um die Zahlung von beschlossenen Vorschüssen geht. Das bedeutet: Auch wenn der Eigentümer meint, dass ihm noch etwas von der Gemeinschaft zusteht – zum Beispiel die Erstellung einer Jahresabrechnung – darf er die Zahlung der monatlichen Vorschüsse nicht zurückhalten.


Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den vergangenen Jahren hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Jahresabrechnungen erstellt. Ein Eigentümer argumentiert, dass er erst die laufenden Vorschüsse (Hausgeld) zahlen müsse, wenn die Gemeinschaft ihm die Abrechnungen für vergangene Jahre vorlegt. Der BGH sagt aber: Die Vorschüsse, die im Wirtschaftsplan beschlossen wurden, müssen immer pünktlich gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer mit seiner Forderung im Recht ist oder sogar schon ein Gerichtsurteil dazu hat. Grund dafür ist, dass die Gemeinschaft auf die regelmäßigen Zahlungen angewiesen ist, um das Haus zu verwalten und Rechnungen zu bezahlen. Wenn viele Eigentümer ihre Vorschüsse zurückhalten würden, hätte die Gemeinschaft nicht genug Geld, um zum Beispiel Reparaturen zu bezahlen oder Versicherungen abzuschließen. Das könnte dazu führen, dass wichtige Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Deshalb ist das Zurückbehaltungsrecht in diesem Fall ausgeschlossen.


Der BGH erklärt auch, dass es einen Unterschied zwischen dem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB und der Aufrechnung nach § 389 BGB gibt. Eine Aufrechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn die Forderung des Eigentümers gegen die Gemeinschaft anerkannt oder schon gerichtlich festgestellt wurde. Dann kann der Eigentümer mit seiner Forderung gegen die Vorschüsse aufrechnen, das heißt, er zahlt weniger oder nichts, weil sich die Beträge gegenseitig ausgleichen. Das Zurückbehaltungsrecht ist aber nur ein Druckmittel und kein echtes Zahlungsersatzmittel. Es soll den Gläubiger dazu bringen, seine Leistung zu erbringen. Weil das aber die finanzielle Grundlage der Gemeinschaft gefährden würde, ist es hier nicht erlaubt. Wohnungseigentümer müssen die im Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse immer zahlen, auch wenn sie meinen, dass ihnen noch etwas zusteht. Sie können sich nicht darauf berufen, dass sie noch auf eine Abrechnung warten oder eine andere Forderung haben. Nur in seltenen Fällen, wenn ihre Forderung anerkannt oder gerichtlich bestätigt ist, können sie ausnahmsweise aufrechnen. Das Urteil sorgt dafür, dass die Gemeinschaft immer genug Geld hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen und handlungsfähig bleibt.

ckb
Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Schornsteinfeger beim Reinigen auf dem Hausdach
Recht & Steuern

Die neuen Heizungsregelungen des seit Anfang des Jahres geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ziehen weitere Anpassungen bei den Gebührentatbeständen...

Fernsehkabel-Wanddose wird mit Schraubenzieher repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann es vorkommen, dass Abnutzungen oder Schäden an der Mietsache durch den Gebrauch eintreten. Die Fragen, die sich...

Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Selbst nutzende Eigentümer können alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Entlastung bei der Einkommensteuer über den...

Fassade der Agentur für Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Bezieht ein Mieter zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen von einem Sozialleistungsträger (hier: Bürgergeld), gehen mögliche Ansprüche auf...

Leere Wohnung mit Umzugskartons
Mietrecht
Recht & Steuern

Der Vermieter kann dem Mieter das Mietverhältnis nicht nur kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und dieser Rückstand eine...

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

Grundstücke mit Einfamilienhäusern aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Erste Haus und Grund-Musterklage erfolgreich vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, was unter dem Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung von beispielsweise zum...

Mehrfamilienhaus mit großem Garten
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3...

Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Möchte der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen, kann er – wenn Mieter und Vermieter nicht etwas anderes vereinbart haben – die...

Dachsanierung
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Wer als Teil einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Umbauten vornehmen möchte, muss sich an bestimmte Regeln und Verfahren halten. Diese...

Junge mit seinen Eltern
Recht & Steuern

Können Eltern ihre Kinder vertreten, oder bedarf es zusätzlich eines Ergänzungspflegers?

Mehrfamilienhäuser in Frankfurt am Main
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erst dann verlangen, wenn er – neben der Begründung zur...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.