Direkt zum Inhalt
Bild
Fernsehkabel-Wanddose wird mit Schraubenzieher repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Kleinreparaturen – Wer zahlt?

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann es vorkommen, dass Abnutzungen oder Schäden an der Mietsache durch den Gebrauch eintreten. Die Fragen, die sich dann stellen, sind, wer für die Reparatur und für die Kostentragung verantwortlich ist. Grundsätzlich ist der Vermieter gemäß § 535 BGB für die Instandhaltung sowie Instandsetzung verantwortlich. Der Vermieter wird also dazu verpflichtet, die Mietsache für die Dauer des Mietverhältnisses so zu erhalten, dass der Mieter die Mietsache vertragsgemäß gebrauchen kann. Jedoch besteht für den Vermieter die Möglichkeit, die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten in einem geringen Umfang auf die Mieter durch eine Klausel im Mietvertrag zu übertragen. Dabei handelt es sich um die sogenannten Kleinreparaturen. Die Folge ist, dass der Mieter bei Vorliegen einer wirksamen Kleinreparaturenklausel die Kosten für kleinere Reparaturen beziehungsweise die Beseitigung der Schäden zu tragen hat. Das heißt aber nicht, dass der Mieter die Arbeiten vorzunehmen oder zu beauftragen hat.

Entscheidend ist, dass eine solche Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart ist. Eine Definition der Kleinreparaturklausel findet sich nicht im Gesetz. Laut des Bundesgerichtshofs handelt es sich für das Vorliegen von Kleinreparaturen um Schäden an Gegenständen, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Als Beispiele kann man hier Lichtschalter, Steckdosen oder Fenstergriffe nennen. Schäden an Gegenständen, auf die der Mieter nicht oder nicht ausschließlich zugreift, werden nicht von den Kleinreparaturen erfasst. Damit eine wirksame Klausel vorliegt, müssen in der Klausel zudem ein angemessener Höchstbetrag für die Einzelreparatur wie auch ein angemessener Höchstbetrag für alle Reparaturen im Jahr angegeben werden. Anerkannt ist ein Betrag in Höhe von 100 Euro für die Einzelreparatur. Sollte es in Mietverträgen einen geringeren Betrag geben, so ist dieser maßgeblich. Der Gesamtbetrag für alle Reparaturen umfasst regelmäßig maximal 8% der jährlichen Nettokaltmiete. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Vermieter keine Beteiligung des Mieters an den Kosten fordern kann, wenn die Reparaturrechnung höher als die vereinbarte Obergrenze für die Einzelreparatur liegt. Der Mieter ist nur dann zur Kostentragung verpflichtet, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Fehlt eine der Voraussetzungen, so ist die gesamte Klausel unwirksam.

Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Mann mit Taschenrechner bei Abrechnung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Pünktlich zum Jahresende ist es wieder so weit: In vielen Liegenschaften laufen Verwalterverträge aus und neue Verwalter übernehmen das Amt.

Winterdienst kehrt Schnee zur Seite
Recht & Steuern
Mietrecht
Bauen & Wohnen

Wer ist im Winter für die Räumung verantwortlich?

Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Weihnachtsdekoration
Recht & Steuern

In der Vorweihnachtszeit wird gerne dekoriert: Lichterketten am Balkon, blinkende Sterne im Fenster oder ein festlich geschmückter Garten – doch wo...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach § 47 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 – also vor der WEG-Reform – auf sogenannten nicht...

Umzugsunternehmen bei der Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Kündigen einer Wohnung durch den Vermieter ist in Deutschland mit vielen Hürden verbunden.

Mann mit Schneeschaufel räumt Weg
Recht & Steuern
Mietrecht

Zu Beginn der Winterzeit stellt sich die Frage, wie die rechtlichen Regelungen zum Winterdienst und zur Streupflicht lauten.

Techniker repariert Messgerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit Urteil vom 20. Januar 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass Verträge einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit...

Rechtsanwalt vor Bücherregal
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bisher wurde im Allgemeinen angenommen, dass für die Beschlussfassung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) über die Beauftragung von...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nur bei Verzug des Mieters mit der Zahlung von zwei...

Wohnzimmer
Recht & Steuern

Auch wenn eine Wohnung unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen wird, kann die Gemeinde Zweitwohnungsteuer verlangen.

Frau fängt von der Decke tropfendes Wasser auf
Recht & Steuern
Mietrecht

Kleine Risse mit großem Schadenpotenzial: Wer haftet?

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung ist eines der meistdiskutierten Themen im Mietrecht und sorgt regelmäßig für Unsicherheit bei Vermietern und Mietern.

Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Hilft die neue Privilegierung auch bei alten Anlagen?

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Kündigung des Mieters ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 573 BGB.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.