Direkt zum Inhalt
Bild
Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Unbefugte Gebrauchsüberlassung führt zur Kündigung

1. Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der Wohnung erwirbt, dergestalt, dass er die Wohnung unter Ausschluss des Mieters gebrauchen darf.

2. Eine Gebrauchsüberlassung ist bereits dann anzunehmen, wenn der Mieter dritte Personen für längere Zeit in die Wohnung dergestalt aufnimmt, dass der Dritte das Recht haben soll, die gesamte Wohnung neben oder zusammen mit dem Mieter zu nutzen.

3. Ab einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen spricht eine Vermutung dafür, dass die Aufnahme des Dritten auf Dauer angelegt ist.

4. Eine fristlose Kündigung ist berechtigt, wenn der Mieter die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt und diese unbefugte Gebrauchsüberlassung trotz Abhilfefrist nicht beendet.

 LG Hamburg, Beschluss vom 13.10.2023 - 311 S 25/23

Die obige Entscheidung hatte zum Sachverhaltshintergrund, dass der Mieter in der Wohnung über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten mehrere Personen aufgenommen hatte. Eine Zustimmung des Vermieters wurde nicht eingeholt. Der Vermieter mahnt den Mieter erfolglos ab. Sodann kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage mit Erfolg.

Dem Vermieter steht gem. § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf geräumte Herausgabe der streitgegenständlichen Wohnung zu, weil der Vermieter gem. §§ 569, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB das Mietverhältnis durch Kündigung beendet hat. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt und diese unbefugte Gebrauchsüberlassung trotz Abhilfefrist (§ 543 Abs. 3 Satz 1 BGB) nicht beendet. Der Mieter hat den Gebrauch an der Wohnung unbefugt an Dritte überlassen und diese Gebrauchsüberlassung auch nach einer schriftlich gesetzten Abhilfefrist nicht beendet. Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der Wohnung erwirbt, dergestalt, dass er die Wohnung unter Ausschluss des Mieters gebrauchen darf. Eine Gebrauchsüberlassung ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn der Mieter dritte Personen für längere Zeit in die Wohnung dergestalt aufnimmt, dass der Dritte das Recht haben soll, die gesamte Wohnung neben oder zusammen mit dem Mieter zu nutzen. In Abgrenzung hierzu ist bloßer Besucher, wer den Mieter aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufsucht und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten. Ab einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen spricht eine Vermutung dafür, dass die Aufnahme des Dritten auf Dauer angelegt ist.

 Praxistipp:

Grundsätzlich hat der Mieter den Vermieter vor einer Untervermietung oder einer dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte um Erlaubnis zu fragen. Eine Genehmigung des Vermieters ist nicht erforderlich für den Ehegatten des Mieters, dessen Kinder und die Stiefkinder, dem Lebenspartner i.S.v. § 1 Abs. 1 LPartG, Hausangestellte und Pflegepersonen des Mieters. Auch für die Aufnahme eines Lebensgefährten in einer gemieteten Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall allerdings einen Anspruch.

Henry Naporra
Henry Naporra, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Mann mit Taschenrechner bei Abrechnung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Pünktlich zum Jahresende ist es wieder so weit: In vielen Liegenschaften laufen Verwalterverträge aus und neue Verwalter übernehmen das Amt.

Winterdienst kehrt Schnee zur Seite
Recht & Steuern
Mietrecht
Bauen & Wohnen

Wer ist im Winter für die Räumung verantwortlich?

Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Weihnachtsdekoration
Recht & Steuern

In der Vorweihnachtszeit wird gerne dekoriert: Lichterketten am Balkon, blinkende Sterne im Fenster oder ein festlich geschmückter Garten – doch wo...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach § 47 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 – also vor der WEG-Reform – auf sogenannten nicht...

Umzugsunternehmen bei der Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Kündigen einer Wohnung durch den Vermieter ist in Deutschland mit vielen Hürden verbunden.

Mann mit Schneeschaufel räumt Weg
Recht & Steuern
Mietrecht

Zu Beginn der Winterzeit stellt sich die Frage, wie die rechtlichen Regelungen zum Winterdienst und zur Streupflicht lauten.

Techniker repariert Messgerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit Urteil vom 20. Januar 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass Verträge einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit...

Rechtsanwalt vor Bücherregal
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bisher wurde im Allgemeinen angenommen, dass für die Beschlussfassung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) über die Beauftragung von...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nur bei Verzug des Mieters mit der Zahlung von zwei...

Wohnzimmer
Recht & Steuern

Auch wenn eine Wohnung unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen wird, kann die Gemeinde Zweitwohnungsteuer verlangen.

Frau fängt von der Decke tropfendes Wasser auf
Recht & Steuern
Mietrecht

Kleine Risse mit großem Schadenpotenzial: Wer haftet?

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung ist eines der meistdiskutierten Themen im Mietrecht und sorgt regelmäßig für Unsicherheit bei Vermietern und Mietern.

Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Hilft die neue Privilegierung auch bei alten Anlagen?

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Kündigung des Mieters ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 573 BGB.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.