Direkt zum Inhalt
Bild
Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Dürfen Wohnungseigentümer Hausgeld zurückbehalten?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat, wenn es um die Zahlung von beschlossenen Vorschüssen geht. Das bedeutet: Auch wenn der Eigentümer meint, dass ihm noch etwas von der Gemeinschaft zusteht – zum Beispiel die Erstellung einer Jahresabrechnung – darf er die Zahlung der monatlichen Vorschüsse nicht zurückhalten.


Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den vergangenen Jahren hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Jahresabrechnungen erstellt. Ein Eigentümer argumentiert, dass er erst die laufenden Vorschüsse (Hausgeld) zahlen müsse, wenn die Gemeinschaft ihm die Abrechnungen für vergangene Jahre vorlegt. Der BGH sagt aber: Die Vorschüsse, die im Wirtschaftsplan beschlossen wurden, müssen immer pünktlich gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer mit seiner Forderung im Recht ist oder sogar schon ein Gerichtsurteil dazu hat. Grund dafür ist, dass die Gemeinschaft auf die regelmäßigen Zahlungen angewiesen ist, um das Haus zu verwalten und Rechnungen zu bezahlen. Wenn viele Eigentümer ihre Vorschüsse zurückhalten würden, hätte die Gemeinschaft nicht genug Geld, um zum Beispiel Reparaturen zu bezahlen oder Versicherungen abzuschließen. Das könnte dazu führen, dass wichtige Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Deshalb ist das Zurückbehaltungsrecht in diesem Fall ausgeschlossen.


Der BGH erklärt auch, dass es einen Unterschied zwischen dem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB und der Aufrechnung nach § 389 BGB gibt. Eine Aufrechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn die Forderung des Eigentümers gegen die Gemeinschaft anerkannt oder schon gerichtlich festgestellt wurde. Dann kann der Eigentümer mit seiner Forderung gegen die Vorschüsse aufrechnen, das heißt, er zahlt weniger oder nichts, weil sich die Beträge gegenseitig ausgleichen. Das Zurückbehaltungsrecht ist aber nur ein Druckmittel und kein echtes Zahlungsersatzmittel. Es soll den Gläubiger dazu bringen, seine Leistung zu erbringen. Weil das aber die finanzielle Grundlage der Gemeinschaft gefährden würde, ist es hier nicht erlaubt. Wohnungseigentümer müssen die im Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse immer zahlen, auch wenn sie meinen, dass ihnen noch etwas zusteht. Sie können sich nicht darauf berufen, dass sie noch auf eine Abrechnung warten oder eine andere Forderung haben. Nur in seltenen Fällen, wenn ihre Forderung anerkannt oder gerichtlich bestätigt ist, können sie ausnahmsweise aufrechnen. Das Urteil sorgt dafür, dass die Gemeinschaft immer genug Geld hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen und handlungsfähig bleibt.

ckb
Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Mann blickt nachdenklich auf Brief mit Mietminderung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Mietminderung kann für Vermieter eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn Mieter ihre Rechte bei Mängeln geltend machen.

Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinden werden derzeit nach und nach versandt, sobald die Gemeinden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B für das...

Treppenhausreinigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern...

Frau leidet unter Lärm und hält sich Kissen vor die Ohren
Recht & Steuern
Mietrecht

Kommt es im Mehrfamilienhaus zu Ruhestörungen durch andere Bewohner oder zu Lärmbelastungen wegen einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück, wird...

E-Mail Symbole vor blauem Hintergrund
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer haben lediglich einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, das heißt: auf Einsichtnahme am Ort der Liegenschaft...

Fenster mit Schild "Zimmer frei"
Mietrecht
Recht & Steuern

Ob rechtliche Vorgaben, Zustimmungspflichten oder potenzielle Risiken – die Untervermietung von Wohnraum bringt Herausforderungen mit sich, und in...

Umgestürzter Baum in Vorgarten
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Von Orkan „Friederike“ bis zu den Herbststürmen 2024: Extremwetterereignisse sind auf dem Vormarsch. Wer haftet für Sturmschäden, was zahlt die...

Cannabispflanze auf Balkon
Recht & Steuern
Mietrecht

Nachdem der Konsum von Cannabis nunmehr legalisiert wurde, stellt sich die Frage, ob eine Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Cannabiskonsum...

Datenschutz-Visualisierung
Recht & Steuern

Üblicherweise sind im Rahmen von Steuererklärungen Belege nur auf Aufforderung des Finanzamtes einzureichen. Dabei kann es allerdings zum Beispiel...

Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den reformierten Regeln gezahlt. Die ersten Zahlbescheide sind verschickt, weitere werden im Laufe des...

Eigentümer
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften mit einem Verwaltungsbeirat stellt sich häufig die Frage, welche Pflichten und Befugnisse dem Verwaltungsbeirat zukommen.

Neubau-Häuser mit Mietwohnungen
Recht & Steuern
Mietrecht

Grundsätzlich sind Mietverträge über Wohnraum zeitlich unbefristet. Sie enden nicht zu ei-nem festgelegten Zeitpunkt, sondern erst dann, wenn...

Bundesfinanzhof
Recht & Steuern
Erbrecht

Für vermieteten Wohnraum und für das selbst genutzte Familienheim gibt es eine besondere Erbschaftsteuer-Befreiung. Wie ist das aber, wenn der...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften schlummern erhebliche Summen in Erhaltungsrücklagen – oft auf Konten, die kaum Zinsen abwerfen. Dabei...

Weg wird mit Schneeschippe geräumt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen
Wohnungseigentumsrecht

Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt die Verkehrssicherungspflicht am Grundstück. Sie muss dafür sorgen, dass niemand auf dem Grundstück...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.