Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Mietrecht

Wann ist eine Verwertungskündigung gerechtfertigt?

Bild
Mehrfamilienhaus mit großem Garten

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein solches Interesse vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Der Zweck einer Verwertungskündigung muss stets in einer wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks liegen, so dass ein Verkauf, eine Sanierung oder der Abriss einer Immobilie in Betracht kommt. Wichtig ist, dass die wirtschaften Nachteile durch die Vermietung dem Vermieter nicht mehr zumutbar sind oder die Vermietung die wirtschaftliche Verwertung tatsächlich verhindert. Der Gesetzgeber legt hier besonders strenge Anforderungen an die Begründung der Verwertungskündigung, insbesondere an den wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter, um Immobilienspekulationen zu verhindern.


Das Amtsgericht Dachau hat nunmehr entschieden, dass ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil des Vermieters anzunehmen ist, wenn der Kaufpreis eines unvermieteten Objekts 15 bis 20 % höher als im Vergleich zu einem vermieteten Objekt ist. (Urteil vom 10.5.2024 – 4 C 240/22)


Der Entscheidung liegt der Sachverhalt zugrunde, dass der Vermieter behauptet hat, dass er durch das bestehende Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie gehindert sei. Im Falle der Veräußerung der streitgegenständlichen Immobilie sei in vermietetem Zustand ein Verkaufspreis von maximal 1,3 Mio. EUR und in unvermietetem Zustand ein Verkaufspreis von 1,75 Mio. EUR erzielbar. Ferner behauptet der Vermieter, dass im Falle einer baurechtlich genehmigten Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses auf dem mitvermieteten rückwärtigen Grundstücksbereich ein Gewinn in Höhe von 400.000 EUR entstehe und damit die Verlustquote insgesamt 48,57 % betrage. Das Gericht sah diesen Vortrag nach Bestätigung durch einen Sachverständigen als schlüssig und nachvollziehbar an und bejahte den erheblichen wirtschaftlichen Nachteil, ohne dabei auf die Vermögensverhältnisse des Vermieters abzustellen.


Diese Entscheidung ist richtig. Zwar muss der Vermieter neben einem erheblichen wirtschaftlichen Nachteil hinreichend substantiiert seinen Wunsch zur Veräußerung vortragen, aber es ist nicht erforderlich, dass der Eigentümer in Existenznot gerät. Da es bisher aber noch keine einheitliche Rechtsprechung zur Frage gibt, ab welchem prozentualen Kaufpreisabschlag ein erheblicher Nachteil zu bejahen ist, wird immer eine Einzelfallprüfung erforderlich sein und eine anwaltliche Beratung ist zu empfehlen.

ckb
Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Wohnungsputz mit verschiedenen Putzmitteln
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...

Mann mit Taschenrechner und Sparschwein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung von Wohnraum nicht gegeben ist, wenn durch die Untervermietung ein...

Glas wird an Wasserhahn mit Trinkwasser gefüllt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt und Verbraucher informiert werden. Die Frist für den Austausch endet am 12. Januar 2026.

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

Bundestag in Berlin
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise...

Altes Abwasserrohr im Keller eines Hauses
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Abwasserrohre gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes – und doch schenken ihnen viele Eigentümer kaum Beachtung.

Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein...

Außeninstallation Split-Klimagerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern

Wird beim Kauf einer Immobilie ein Gesamtkaufpreis für Haus und Grundstück gezahlt, muss ermittelt werden, welcher Anteil auf das Gebäude und welcher...

Mann mit Taschenrechner bei Abrechnung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Pünktlich zum Jahresende ist es wieder so weit: In vielen Liegenschaften laufen Verwalterverträge aus und neue Verwalter übernehmen das Amt.

Winterdienst kehrt Schnee zur Seite
Recht & Steuern
Mietrecht
Bauen & Wohnen

Wer ist im Winter für die Räumung verantwortlich?

Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Weihnachtsdekoration
Recht & Steuern

In der Vorweihnachtszeit wird gerne dekoriert: Lichterketten am Balkon, blinkende Sterne im Fenster oder ein festlich geschmückter Garten – doch wo...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach § 47 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 – also vor der WEG-Reform – auf sogenannten nicht...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.