Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Mietrecht

Wann ist eine Verwertungskündigung gerechtfertigt?

Bild
Mehrfamilienhaus mit großem Garten

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein solches Interesse vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Der Zweck einer Verwertungskündigung muss stets in einer wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks liegen, so dass ein Verkauf, eine Sanierung oder der Abriss einer Immobilie in Betracht kommt. Wichtig ist, dass die wirtschaften Nachteile durch die Vermietung dem Vermieter nicht mehr zumutbar sind oder die Vermietung die wirtschaftliche Verwertung tatsächlich verhindert. Der Gesetzgeber legt hier besonders strenge Anforderungen an die Begründung der Verwertungskündigung, insbesondere an den wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter, um Immobilienspekulationen zu verhindern.


Das Amtsgericht Dachau hat nunmehr entschieden, dass ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil des Vermieters anzunehmen ist, wenn der Kaufpreis eines unvermieteten Objekts 15 bis 20 % höher als im Vergleich zu einem vermieteten Objekt ist. (Urteil vom 10.5.2024 – 4 C 240/22)


Der Entscheidung liegt der Sachverhalt zugrunde, dass der Vermieter behauptet hat, dass er durch das bestehende Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie gehindert sei. Im Falle der Veräußerung der streitgegenständlichen Immobilie sei in vermietetem Zustand ein Verkaufspreis von maximal 1,3 Mio. EUR und in unvermietetem Zustand ein Verkaufspreis von 1,75 Mio. EUR erzielbar. Ferner behauptet der Vermieter, dass im Falle einer baurechtlich genehmigten Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses auf dem mitvermieteten rückwärtigen Grundstücksbereich ein Gewinn in Höhe von 400.000 EUR entstehe und damit die Verlustquote insgesamt 48,57 % betrage. Das Gericht sah diesen Vortrag nach Bestätigung durch einen Sachverständigen als schlüssig und nachvollziehbar an und bejahte den erheblichen wirtschaftlichen Nachteil, ohne dabei auf die Vermögensverhältnisse des Vermieters abzustellen.


Diese Entscheidung ist richtig. Zwar muss der Vermieter neben einem erheblichen wirtschaftlichen Nachteil hinreichend substantiiert seinen Wunsch zur Veräußerung vortragen, aber es ist nicht erforderlich, dass der Eigentümer in Existenznot gerät. Da es bisher aber noch keine einheitliche Rechtsprechung zur Frage gibt, ab welchem prozentualen Kaufpreisabschlag ein erheblicher Nachteil zu bejahen ist, wird immer eine Einzelfallprüfung erforderlich sein und eine anwaltliche Beratung ist zu empfehlen.

Claudia Knöppel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Grillen im Sommer
Recht & Steuern
Mietrecht

Es bestehen keine gesetzlichen Normen für das Grillen. Das heißt, dass das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, solange der Mietvertrag oder die...

Gewerblich genutzter Gebäudekomplex
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Mit einem Gutachten zur Restnutzungsdauer wird festgestellt, wie viele Jahre ein Gebäude noch wirtschaftlich betrieben werden kann.

Häuser stehen unter Wasser, überflutete Straßen
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Für viele Menschen ist die eigene Immobilie der Fels in der Brandung. Doch was auf den ersten Blick stabil und unerschütterlich wirkt, kann schnell...

Garten mit Hecke vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt auch für Hessen mehr Klarheit bei Streit um Hecken und Sträucher in Hanglagen.

Fußballfans aus Deutschland
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Fußball-Weltmeisterschaft verwandelt Balkone in Fanzonen, sorgt für Emotionen und Gemeinschaft – und regelmäßig auch für mietrechtliche Konflikte...

Instandhaltungsmaßnahmen an Immobilie mit Gerüst an Fassade
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Bauen & Wohnen

Müssen vor jeder Erhaltungsmaßnahme mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden? Bei vielen Hausverwaltungen galt dies lange als feste Regel.

Moderne Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Hausgeldvorschüsse werden mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan fällig gestellt. Sie sollen und müssen der Gemeinschaft der...

Altbauten saniert und unsaniert nebeneinander
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Sind Aufwendungen für eine Sanierungsmaßnahme sofort als Werbungskosten abziehbar oder über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie abzuschreiben?

Multimedia-Anschlussdose wird repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose oder ein klemmender Türgriff – wer muss dafür eigentlich aufkommen?

Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Energetische Modernisierungen, Brandschutz, Schadstoffsanierung oder die Erneuerung technischer Anlagen können erhebliche Kosten verursachen.

Makler und Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein vom Vermieter eingeschalteter Makler unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und haftet bei...

Frau hält unbeschrifteten Briefumschlag vors Gesicht
Recht & Steuern
Mietrecht

Welche Nachforschungen sind zumutbar? Die öffentliche Zustellung stellt im Zivilprozess ein Mittel letzter Wahl dar.

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung.

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Treppenhaus und der Hauseingang sind zentrale Bereiche eines Mehrfamilienhauses und geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über Rechte und...

Immobilienmakler  und junges Paar vor Einfamilienhaus, Hauskauf
Recht & Steuern

Die Immobilienpreise ziehen vielerorts wieder an – und damit auch die Kaufnebenkosten, allen voran die Grunderwerbsteuer.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.