Direkt zum Inhalt
Bild
Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Mietrecht

Staffelmiete: Was ist zu beachten?

Je nach Mietverhältnis stehen zur Anpassung der Miete verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Im Wohnraummietrecht können sich Vermieter und Mieter zum Beispiel auf eine Mieterhöhung einigen, eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren, der Vermieter kann eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen oder auch eine Modernisierungsmieterhöhung aussprechen. 

Die Staffelmiete ist hierbei die Option, die es ermöglicht, zukünftige Mieterhöhungen bereits im Voraus zu vereinbaren. Die Mieterhöhung tritt dann automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten in Kraft. Da durch die Vereinbarung einer Staffelmiete der Aufwand für wiederholte Mieterhöhungsverlangen reduziert beziehungsweise erspart werden kann, ist diese Option für einige Vermieter besonders attraktiv. 
Vermieter sollten allerdings bedenken, dass im Wohnraummietrecht während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ebenso ausgeschlossen sind wie Modernisierungsmieterhöhungen. 


Damit eine solche Staffelmietvereinbarung wirksam ist, müssen insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen bestimmte rechtliche Vorgaben gemäß § 557a BGB eingehalten werden. Die Vereinbarung einer Staffelmiete muss schriftlich im Sinne des § 126 BGB erfolgen und kann entweder bei Abschluss des Mietvertrages oder mit Einverständnis des Mieters auch nachträglich vereinbart werden. 
Die Mietsteigerungen müssen bei Abschluss der Staffelmietvereinbarung betragsmäßig feststehen. Das heißt, in der Vereinbarung muss entweder die jeweils ab einem bestimmten Termin zu zahlende Miete oder der jeweilige Erhöhungsbetrag in einem Geldbetrag ausgewiesen werden. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben und liegt die Wohnung in einer Gemeinde, für die durch Landes-Rechtsverordnung festgestellt wurde, dass dort ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, muss außerdem die Mietpreisbremse im Rahmen der Staffelmiete beachtet werden. 
Die Laufzeit eine Staffelmiete ist nicht beschränkt. Endet die Laufzeit der Staffelmiete, gilt die zuletzt geschuldete Miete für das fortbestehende Mietverhältnis weiter. Dann steht dem Vermieter der Weg zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB wieder offen und auch Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB können wieder ausgesprochen werden.

Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

Grundstücke mit Einfamilienhäusern aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Erste Haus und Grund-Musterklage erfolgreich vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, was unter dem Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung von beispielsweise zum...

Mehrfamilienhaus mit großem Garten
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3...

Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Möchte der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen, kann er – wenn Mieter und Vermieter nicht etwas anderes vereinbart haben – die...

Dachsanierung
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Wer als Teil einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Umbauten vornehmen möchte, muss sich an bestimmte Regeln und Verfahren halten. Diese...

Junge mit seinen Eltern
Recht & Steuern

Können Eltern ihre Kinder vertreten, oder bedarf es zusätzlich eines Ergänzungspflegers?

Mehrfamilienhäuser in Frankfurt am Main
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erst dann verlangen, wenn er – neben der Begründung zur...

Ungleich verteilte Geldmünzen in Holzschalen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kein Bestandschutz für „unfaire“ Verteilungsschlüssel: Die Verteilung der Kosten für die Erhaltung von Gemeinschaftseigentum ist innerhalb von...

Leiter mit Farbeimer in einem Badezimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

In der Vergangenheit enthielten die meisten Mietvertragsformulare sogenannte Quotenabgeltungsklauseln. Mit diesen sollte geregelt werden, dass sich...

Baukran vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für eine befristete Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten auf Gebäude freigemacht. Das...

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Weil der Mieter nachweislich keine andere Wohnung finden kann, darf er das Mietverhältnis für weitere zwei Jahre fortsetzen, obwohl die Vermieterin...

Doppelhaus mit Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Anders als vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 kann jetzt nur noch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)...

Einfamilienhaus
Recht & Steuern
Erbrecht

Immer wieder werden Immobilien unter der Auflage verschenkt, dass diese entweder zu Lebzeiten oder im Falle des Todes ausschließlich an die leiblichen...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.