Direkt zum Inhalt
Bild
Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Mietrecht

Staffelmiete: Was ist zu beachten?

Je nach Mietverhältnis stehen zur Anpassung der Miete verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Im Wohnraummietrecht können sich Vermieter und Mieter zum Beispiel auf eine Mieterhöhung einigen, eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren, der Vermieter kann eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen oder auch eine Modernisierungsmieterhöhung aussprechen. 

Die Staffelmiete ist hierbei die Option, die es ermöglicht, zukünftige Mieterhöhungen bereits im Voraus zu vereinbaren. Die Mieterhöhung tritt dann automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten in Kraft. Da durch die Vereinbarung einer Staffelmiete der Aufwand für wiederholte Mieterhöhungsverlangen reduziert beziehungsweise erspart werden kann, ist diese Option für einige Vermieter besonders attraktiv. 
Vermieter sollten allerdings bedenken, dass im Wohnraummietrecht während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ebenso ausgeschlossen sind wie Modernisierungsmieterhöhungen. 


Damit eine solche Staffelmietvereinbarung wirksam ist, müssen insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen bestimmte rechtliche Vorgaben gemäß § 557a BGB eingehalten werden. Die Vereinbarung einer Staffelmiete muss schriftlich im Sinne des § 126 BGB erfolgen und kann entweder bei Abschluss des Mietvertrages oder mit Einverständnis des Mieters auch nachträglich vereinbart werden. 
Die Mietsteigerungen müssen bei Abschluss der Staffelmietvereinbarung betragsmäßig feststehen. Das heißt, in der Vereinbarung muss entweder die jeweils ab einem bestimmten Termin zu zahlende Miete oder der jeweilige Erhöhungsbetrag in einem Geldbetrag ausgewiesen werden. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben und liegt die Wohnung in einer Gemeinde, für die durch Landes-Rechtsverordnung festgestellt wurde, dass dort ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, muss außerdem die Mietpreisbremse im Rahmen der Staffelmiete beachtet werden. 
Die Laufzeit eine Staffelmiete ist nicht beschränkt. Endet die Laufzeit der Staffelmiete, gilt die zuletzt geschuldete Miete für das fortbestehende Mietverhältnis weiter. Dann steht dem Vermieter der Weg zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB wieder offen und auch Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB können wieder ausgesprochen werden.

Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Frau fängt von der Decke tropfendes Wasser auf
Recht & Steuern
Mietrecht

Kleine Risse mit großem Schadenpotenzial: Wer haftet?

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung ist eines der meistdiskutierten Themen im Mietrecht und sorgt regelmäßig für Unsicherheit bei Vermietern und Mietern.

Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Hilft die neue Privilegierung auch bei alten Anlagen?

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Kündigung des Mieters ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 573 BGB.

Frankfurt am Main
Mietrecht
Recht & Steuern

Die Stadt Frankfurt am Main führt regelmäßig eine Erhebung zum Mietspiegel durch, um die ortsüblichen Vergleichsmieten zu ermitteln und Transparenz...

Parkett in unterschiedlichen Zuständen und mit Wasserfleck
Mietrecht
Recht & Steuern

Kratzer im Laminat, Wasserflecken am Parkett oder abgeplatzte Farbe – solche optischen Veränderungen führen regelmäßig zu Diskussionen zwischen...

Bunte Knetfiguren versammeln sich
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einberufung einer...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat klargestellt, dass Mietern auch dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen kann, wenn anstelle von Wohnungseigentum sogenanntes...

Split-Klimagerät an Außenwand neben Fenster
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Sogenannte Split-Klimageräte, die effizient für wahlweise Kühlung oder Heizung sorgen, sollen die nachhaltigere Alternative zu Gasetagenheizungen...

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

Mann reißt Wand mit Vorschlaghammer ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen, hierfür...

Junge Menschen in Ihrem gemeinsamen Wohnbereich
Mietrecht
Recht & Steuern

Vermietung an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit...

Junge Menschen zusammen auf einer Couch
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Folgenden werden drei Modelle der möglichen Mietvertragsgestaltung beschrieben.

Mann macht Abrechnung am Schreibtisch mit Laptop, Stift und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Teilnichtigkeit bei isolierbarem Rechenfehler: BGH schafft Klarheit für Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.