Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Mietrecht

Staffelmiete: Was ist zu beachten?

Bild
Mehrfamilienhäuser mit Balkonen

Je nach Mietverhältnis stehen zur Anpassung der Miete verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Im Wohnraummietrecht können sich Vermieter und Mieter zum Beispiel auf eine Mieterhöhung einigen, eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren, der Vermieter kann eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen oder auch eine Modernisierungsmieterhöhung aussprechen. 

Die Staffelmiete ist hierbei die Option, die es ermöglicht, zukünftige Mieterhöhungen bereits im Voraus zu vereinbaren. Die Mieterhöhung tritt dann automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten in Kraft. Da durch die Vereinbarung einer Staffelmiete der Aufwand für wiederholte Mieterhöhungsverlangen reduziert beziehungsweise erspart werden kann, ist diese Option für einige Vermieter besonders attraktiv. 
Vermieter sollten allerdings bedenken, dass im Wohnraummietrecht während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ebenso ausgeschlossen sind wie Modernisierungsmieterhöhungen. 


Damit eine solche Staffelmietvereinbarung wirksam ist, müssen insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen bestimmte rechtliche Vorgaben gemäß § 557a BGB eingehalten werden. Die Vereinbarung einer Staffelmiete muss schriftlich im Sinne des § 126 BGB erfolgen und kann entweder bei Abschluss des Mietvertrages oder mit Einverständnis des Mieters auch nachträglich vereinbart werden. 
Die Mietsteigerungen müssen bei Abschluss der Staffelmietvereinbarung betragsmäßig feststehen. Das heißt, in der Vereinbarung muss entweder die jeweils ab einem bestimmten Termin zu zahlende Miete oder der jeweilige Erhöhungsbetrag in einem Geldbetrag ausgewiesen werden. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben und liegt die Wohnung in einer Gemeinde, für die durch Landes-Rechtsverordnung festgestellt wurde, dass dort ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, muss außerdem die Mietpreisbremse im Rahmen der Staffelmiete beachtet werden. 
Die Laufzeit eine Staffelmiete ist nicht beschränkt. Endet die Laufzeit der Staffelmiete, gilt die zuletzt geschuldete Miete für das fortbestehende Mietverhältnis weiter. Dann steht dem Vermieter der Weg zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB wieder offen und auch Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB können wieder ausgesprochen werden.

Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Frau hält unbeschrifteten Briefumschlag vors Gesicht
Recht & Steuern
Mietrecht

Welche Nachforschungen sind zumutbar? Die öffentliche Zustellung stellt im Zivilprozess ein Mittel letzter Wahl dar.

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung.

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Treppenhaus und der Hauseingang sind zentrale Bereiche eines Mehrfamilienhauses und geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über Rechte und...

Immobilienmakler  und junges Paar vor Einfamilienhaus, Hauskauf
Recht & Steuern

Die Immobilienpreise ziehen vielerorts wieder an – und damit auch die Kaufnebenkosten, allen voran die Grunderwerbsteuer.

Arztpraxis in Altbauwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Gerade in innerstädtischen Lagen fragen Vermieter immer häufiger: Darf eine Wohnung in einem Mietshaus als Arztpraxis oder für eine andere...

Modernes Wohngebäude mit Balkonen und Eigentumswohnungen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer sind zentral für die gemeinschaftliche Willensbildung. Doch nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Immer wieder hält sich die Idee, Mieter müssten in den letzten Monaten vor dem Auszug keine Miete mehr bezahlen, da der Vermieter diese mit der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch nichtig, sondern bleibt unter Umständen wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde.

Moderne Wohnanlage in Deutschland
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Die regelmäßige Begehung der Liegenschaft gehört zum Pflichtenkern einer ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung.

Fenster eines ausgebauten Dachgeschosses
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach Entscheidung des BGH können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer in ihrer Gemeinschaftsordnung pauschalierte Strafzahlungen vorsehen.

Wohnungsputz mit verschiedenen Putzmitteln
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...

Mann mit Taschenrechner und Sparschwein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung von Wohnraum nicht gegeben ist, wenn durch die Untervermietung ein...

Glas wird an Wasserhahn mit Trinkwasser gefüllt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt und Verbraucher informiert werden. Die Frist für den Austausch endet am 12. Januar 2026.

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.