Direkt zum Inhalt
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen

Bild
Heizungsanlage im Keller

Grenzen der Beschlussfreiheit

 

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 können Gemeinschaften von Wohnungseigentümern (GdWE) grundsätzlich für einzelne Kosten oder bestimmte Kostenarten abweichende Beschlüsse fassen. Auch wenn der Spielraum der Gemeinschaft hier weit ist, wird er durch den Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung begrenzt.

 

In seinem Urteil vom 24. April 2026 (V ZR 50/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun erstmalig festgelegt, unter welchen Umständen eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Erhaltungskosten hin zum Objektprinzip zulässig ist. Maßgebliche Kriterien sind hier die Unterschiede bei den Größen der Eigentumseinheiten sowie die Kostenmehrbelastung der kleinsten Einheiten.

 

Der Fall
In einer GdWE bestehend aus 15 sehr unterschiedlich großen Miteigentumsanteilen ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass alle Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums außer den Betriebskosten nach der Größe der Einheiten zu verteilen sind. Änderungen von diesem Grundsatz sollen nur einstimmig beschlossen werden können. Auf einer Eigentümerversammlung wurde nun die Bildung einer Sonderumlage zur Finanzierung der Instandhaltung einer Heizungsanlage mehrheitlich beschlossen. Die Sonderumlage sollte nach Anzahl der Einheiten aufgeteilt werden. Die Eigentümer einer kleinen Wohneinheit fochten diese Kostenverteilung an.

 

Abweichende Beschlüsse
Die BGH-Richter hielten die beschlossene Verteilung der Kosten nach Einheiten für problematisch. Zwar dürfen Wohnungseigentümer grundsätzlich beschließen, bestimmte Kosten anders zu verteilen als in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist (§ 16 Absatz 2 Satz 2 WEG). Voraussetzung ist aber, dass sich aus der Gemeinschaftsordnung nicht etwas anderes ergibt.

Allein der Umstand, dass in der Gemeinschaftsordnung die damals geltende Rechtslage (Einstimmigkeit) wiedergegeben wurde, reicht dafür nicht aus. Denn das wird in der Regel so verstanden, dass immer das jeweils aktuelle Gesetz gelten soll – und nicht eine feste, davon abweichende Regelung getroffen wurde. So war es auch bei der vorliegenden Gemeinschaftsordnung.

 

Keine ordnungsmäßige Verwaltung
Die BGH-Richter hatten im konkreten Fall aber Zweifel, ob der abweichende Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach. Zwar ist den Eigentümern bei Kostenverteilungsbeschlüssen ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen. Um ordnungsmäßiger Verwaltung zu entsprechen, muss der beschlossene Verteilungsschlüssel jedoch den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen sein und darf nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führen. Daher können Änderungen der Kostenverteilung auch dem Gebrauch oder der Gebrauchsmöglichkeit Rechnung tragen, sodass ein Wechsel zum Objektprinzip ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen könne. Dies gelte aber nur dann, wenn die einzelnen Einheiten ungefähr gleich groß seien.

Bei unterschiedlich großen Einheiten hingegen widerspricht eine objektbezogene Kostenaufteilung regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, da Erhaltungsmaßnahmen zu einem Werterhalt oder einer Wertsteigerung führen, von denen größere Einheiten mehr profitieren als kleinere. Ob ein solcher Widerspruch vorliege, hänge maßgeblich von dem Größenunterschied und dem Umfang der Kostenmehrbeteiligung der kleineren Einheiten ab. Schon bei einer Mehrbelastung von um die 5 Prozent sei hiervon auszugehen. Die BGH-Richter verwiesen daher an das Berufungsgericht zurück, um zu prüfen, ob diese Grenze hier überschritten wurde.

Verwandte Blogartikel

Bunte Knetfiguren versammeln sich
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einberufung einer...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat klargestellt, dass Mietern auch dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen kann, wenn anstelle von Wohnungseigentum sogenanntes...

Split-Klimagerät an Außenwand neben Fenster
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Sogenannte Split-Klimageräte, die effizient für wahlweise Kühlung oder Heizung sorgen, sollen die nachhaltigere Alternative zu Gasetagenheizungen...

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

Mann reißt Wand mit Vorschlaghammer ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen, hierfür...

Junge Menschen in Ihrem gemeinsamen Wohnbereich
Mietrecht
Recht & Steuern

Vermietung an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit...

Junge Menschen zusammen auf einer Couch
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Folgenden werden drei Modelle der möglichen Mietvertragsgestaltung beschrieben.

Mann macht Abrechnung am Schreibtisch mit Laptop, Stift und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Teilnichtigkeit bei isolierbarem Rechenfehler: BGH schafft Klarheit für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Marktplatz mit Wohnungen und Gewerbe
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat entschieden, dass Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten gegenüber gewerblichen Mietern die Umsatzsteuer nicht aus den Kosten...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Welchen Einfluss hat die Schenkung einer vermieteten Immobilie auf die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen für das noch nicht abbezahlte Haus...

Blumen am Balkongeländer
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Blumenkästen am Balkongeländer sind ein häufig diskutiertes Thema in der Vermietung und in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Heizungsinstallateur stellt Heizung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Wer sich von Öl und Gas verabschiedet und zum Beispiel auf eine Wärmepumpe umsteigt oder sein Haus an ein Wärmenetz anschließt, kann prinzipiell die...

Mietvertrags-Unterzeichnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen gilt der Grundsatz, dass auch mietvertraglich Erhöhungen mittels einer Staffel- oder...

Makler und zukünftige Mieter in Mietwohnung
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, die den Käufer verpflichten, die gesamte Maklerprovision zu übernehmen, sind unwirksam, wenn der Makler...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.