Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Steckersolargeräte in der WEG

Bild
Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte

Hilft die neue Privilegierung auch bei alten Anlagen?

Spätestens seit ihrer Privilegierung in § 20 Absatz 2 Nummer 5 des Wohnungseigentumsgesetzes zum 17. Oktober 2024 werden immer mehr Solarsteckeranlagen auf den Balkonen von Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) errichtet. Doch was ist mit Geräten, die schon zuvor installiert wurden? Können auch diese von der Privilegierung profitieren?

 

Laut dem Bundesgerichtshof (BGH): nein. Mit Urteil vom 18. Juli 2025 (V ZR 29/24) entschieden die Richter, dass bei Beseitigungsansprüchen nach § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) immer das Recht zum Zeitpunkt des Abschlusses der baulichen Veränderung angewandt werden muss. Zudem legten sie fest, dass Steckersolargeräte auch dann eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums nach § 20 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) darstellen, wenn sie ohne Substanzeingriff installiert werden, aber dauerhaft das optische Erscheinungsbild der Wohnungseigentumsanlage wesentlich verändern.

 

Der Fall
Im Jahr 2004 wurde ein Wohnungseigentümer durch gerichtlichen Beschluss verpflichtet, seine am Balkon zum Hof befestigte Solaranlage zu entfernen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach. Die Solaranlage besteht aus neun Solarplatten und hebt sich deutlich von der Gestaltung der anderen Balkone ab. Zudem ist sie spätestens nach einer Beschneidung der Hofbepflanzung deutlich sichtbar. Im Jahr 2022 verlangte nun die Gemeinschaft im Klageweg, dass der Eigentümer die Sonnenkollektoren so zurückbaut, dass sie von außen nicht mehr zu sehen sind.

 

Beseitigung muss erfolgen ...
Die BGH-Richter gaben dem Rückbauanspruch der Gemeinschaft aus § 1004 BGB statt. Im konkreten Fall sei zwar unklar, wann die bauliche Veränderung abgeschlossen sei, da ebenfalls unklar sei, ob es sich noch um dieselbe Solaranlage handle wie die ursprünglich installierte. Da aber sowohl nach dem alten wie auch dem neuen Recht seit der WEG-Reform von 2020 der Beseitigungsanspruch bestehe, komme es auf diese Frage nicht an.

 

… sowohl nach neuem Recht …
Nach neuem Recht handele es sich bei der Aufstellung einer Solaranlage auf dem Balkon um eine bauliche Veränderung nach § 20 Absatz 1 WEG. Nach Ansicht des BGH sei hierfür ein Substanzeingriff nicht zwingend gegeben, wenn durch die bauliche Veränderung das optische Erscheinungsbild der Wohnungseigentumsanlage dauerhaft wesentlich verändert werde. Dies sei bei der Solaranlage schon wegen ihrer Größe der Fall. Insoweit spiele es keine Rolle, ob die Anlage fest mit der Brüstung verbunden sei oder nur auf dem Balkon aufstehe. Da ein Gestattungsbeschluss fehle, sei die bauliche Veränderung unzulässig. Auch die neue Privilegierung ändere hieran nichts.

 

… wie auch nach altem
Dem alten Recht zufolge hätte die bauliche Veränderung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 WEG aF die Zustimmung aller über das in § 14 Absatz 1 WEG aF hinausgehende Maß Beeinträchtigten erfordert. Schon aufgrund der Größe der Solaranlage sei von einer erheblichen Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks auszugehen, sodass die Zustimmung von allen Eigentümern erforderlich gewesen wäre. Ein Gestattungsanspruch nach § 22 Absatz 1 WEG aF, der im Wege von § 242 BGB dem Beseitigungsanspruch entgegengehalten hätte werden können, lag also nicht vor. Auf die neue Privilegierung des § 20 Absatz 2 Satz 1 WEG kann sich der Eigentümer nicht berufen, da diese zum damaligen Zeitpunkt nicht existierte. Die Errichtung der Solaranlage wäre also auch nach altem Recht unzulässig gewesen.

 

 

§ 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG

„Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.“

Verwandte Blogartikel

Frau hält unbeschrifteten Briefumschlag vors Gesicht
Recht & Steuern
Mietrecht

Welche Nachforschungen sind zumutbar? Die öffentliche Zustellung stellt im Zivilprozess ein Mittel letzter Wahl dar.

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung.

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Treppenhaus und der Hauseingang sind zentrale Bereiche eines Mehrfamilienhauses und geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über Rechte und...

Immobilienmakler  und junges Paar vor Einfamilienhaus, Hauskauf
Recht & Steuern

Die Immobilienpreise ziehen vielerorts wieder an – und damit auch die Kaufnebenkosten, allen voran die Grunderwerbsteuer.

Arztpraxis in Altbauwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Gerade in innerstädtischen Lagen fragen Vermieter immer häufiger: Darf eine Wohnung in einem Mietshaus als Arztpraxis oder für eine andere...

Modernes Wohngebäude mit Balkonen und Eigentumswohnungen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer sind zentral für die gemeinschaftliche Willensbildung. Doch nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Immer wieder hält sich die Idee, Mieter müssten in den letzten Monaten vor dem Auszug keine Miete mehr bezahlen, da der Vermieter diese mit der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch nichtig, sondern bleibt unter Umständen wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde.

Moderne Wohnanlage in Deutschland
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Die regelmäßige Begehung der Liegenschaft gehört zum Pflichtenkern einer ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung.

Fenster eines ausgebauten Dachgeschosses
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach Entscheidung des BGH können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer in ihrer Gemeinschaftsordnung pauschalierte Strafzahlungen vorsehen.

Wohnungsputz mit verschiedenen Putzmitteln
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...

Mann mit Taschenrechner und Sparschwein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung von Wohnraum nicht gegeben ist, wenn durch die Untervermietung ein...

Glas wird an Wasserhahn mit Trinkwasser gefüllt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt und Verbraucher informiert werden. Die Frist für den Austausch endet am 12. Januar 2026.

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.