Direkt zum Inhalt
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen

Bild
Heizungsanlage im Keller

Grenzen der Beschlussfreiheit

 

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 können Gemeinschaften von Wohnungseigentümern (GdWE) grundsätzlich für einzelne Kosten oder bestimmte Kostenarten abweichende Beschlüsse fassen. Auch wenn der Spielraum der Gemeinschaft hier weit ist, wird er durch den Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung begrenzt.

 

In seinem Urteil vom 24. April 2026 (V ZR 50/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun erstmalig festgelegt, unter welchen Umständen eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Erhaltungskosten hin zum Objektprinzip zulässig ist. Maßgebliche Kriterien sind hier die Unterschiede bei den Größen der Eigentumseinheiten sowie die Kostenmehrbelastung der kleinsten Einheiten.

 

Der Fall
In einer GdWE bestehend aus 15 sehr unterschiedlich großen Miteigentumsanteilen ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass alle Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums außer den Betriebskosten nach der Größe der Einheiten zu verteilen sind. Änderungen von diesem Grundsatz sollen nur einstimmig beschlossen werden können. Auf einer Eigentümerversammlung wurde nun die Bildung einer Sonderumlage zur Finanzierung der Instandhaltung einer Heizungsanlage mehrheitlich beschlossen. Die Sonderumlage sollte nach Anzahl der Einheiten aufgeteilt werden. Die Eigentümer einer kleinen Wohneinheit fochten diese Kostenverteilung an.

 

Abweichende Beschlüsse
Die BGH-Richter hielten die beschlossene Verteilung der Kosten nach Einheiten für problematisch. Zwar dürfen Wohnungseigentümer grundsätzlich beschließen, bestimmte Kosten anders zu verteilen als in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist (§ 16 Absatz 2 Satz 2 WEG). Voraussetzung ist aber, dass sich aus der Gemeinschaftsordnung nicht etwas anderes ergibt.

Allein der Umstand, dass in der Gemeinschaftsordnung die damals geltende Rechtslage (Einstimmigkeit) wiedergegeben wurde, reicht dafür nicht aus. Denn das wird in der Regel so verstanden, dass immer das jeweils aktuelle Gesetz gelten soll – und nicht eine feste, davon abweichende Regelung getroffen wurde. So war es auch bei der vorliegenden Gemeinschaftsordnung.

 

Keine ordnungsmäßige Verwaltung
Die BGH-Richter hatten im konkreten Fall aber Zweifel, ob der abweichende Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach. Zwar ist den Eigentümern bei Kostenverteilungsbeschlüssen ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen. Um ordnungsmäßiger Verwaltung zu entsprechen, muss der beschlossene Verteilungsschlüssel jedoch den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen sein und darf nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führen. Daher können Änderungen der Kostenverteilung auch dem Gebrauch oder der Gebrauchsmöglichkeit Rechnung tragen, sodass ein Wechsel zum Objektprinzip ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen könne. Dies gelte aber nur dann, wenn die einzelnen Einheiten ungefähr gleich groß seien.

Bei unterschiedlich großen Einheiten hingegen widerspricht eine objektbezogene Kostenaufteilung regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, da Erhaltungsmaßnahmen zu einem Werterhalt oder einer Wertsteigerung führen, von denen größere Einheiten mehr profitieren als kleinere. Ob ein solcher Widerspruch vorliege, hänge maßgeblich von dem Größenunterschied und dem Umfang der Kostenmehrbeteiligung der kleineren Einheiten ab. Schon bei einer Mehrbelastung von um die 5 Prozent sei hiervon auszugehen. Die BGH-Richter verwiesen daher an das Berufungsgericht zurück, um zu prüfen, ob diese Grenze hier überschritten wurde.

Verwandte Blogartikel

Briefkasten an Holzzaun
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Rückgabe der Mietsache ist ein zentraler Punkt im Mietrecht, insbesondere wenn es um die Frage geht, wann genau der Vermieter wieder die...

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof geäußert.

Glühende Holzkohle
Recht & Steuern

Mit den steigenden Temperaturen im Frühling und Sommer verlagert sich das Leben zunehmend nach draußen. Die Mieter freuen sich darüber, den Balkon...

Symbolbild: Farbige Spielfiguren als Abstimmung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Reichweite von Mehrheitsbeschlüssen in Gemeinschaften der Wohnungseigentümer weiter...

Wohnungsschlüssel auf Wohnzimmertisch
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst, seine Familie oder Angehörige...

Frau liest Abrechnungs-Belege
Mietrecht
Recht & Steuern

Mieter haben gemäß §den Anspruch auf Einsicht in die jeweiligen Belege, die für die Betriebskostenabrechnung maßgeblich sind.

E-Auto Ladestationen in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Zuletzt kam es immer häufiger zu Uneinigkeiten zwischen Miteigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) rund um das Thema E-Fahrzeug in der...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum umzuwandeln – etwa die Aufteilung im Erbfall oder ein Teilverkauf für die...

Wohngebiet mit Einfamilienhäusern
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Seit dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Bundeskanzler Olaf Scholz hat versprochen, dass dies aufkommensneutral erfolgen soll: Die...

Online-Meeting auf Computer-Bildschirm
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Eigentümerversammlungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften sind elementarer Bestandteil der Gemeinschaft. Sie dienen der gemeinschaftlichen...

Mann blickt nachdenklich auf Brief mit Mietminderung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Mietminderung kann für Vermieter eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn Mieter ihre Rechte bei Mängeln geltend machen.

Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinden werden derzeit nach und nach versandt, sobald die Gemeinden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B für das...

Treppenhausreinigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern...

Frau leidet unter Lärm und hält sich Kissen vor die Ohren
Recht & Steuern
Mietrecht

Kommt es im Mehrfamilienhaus zu Ruhestörungen durch andere Bewohner oder zu Lärmbelastungen wegen einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück, wird...

E-Mail Symbole vor blauem Hintergrund
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer haben lediglich einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, das heißt: auf Einsichtnahme am Ort der Liegenschaft...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.