Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

PKW-Stellplätze und Wallbox

Bild
E-Auto Ladestationen in Tiefgarage: 3 Wallbox - Installationen vor leeren Parkplätzen

Unter Strom

In Deutschland leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern. Und immer mehr von ihnen würden gerne ihr E-Fahrzeug zu Hause laden. Darauf hat jetzt auch die Politik reagiert.

 

Viele Mehrfamilienhäuser in Deutschland haben Stellplätze vor der Tür oder in der Tiefgarage. Nur ein Bruchteil davon ist allerdings mit Wallboxen zum Laden von E-Fahrzeugen ausgestattet. Das ärgert nicht nur manchen Bewohner, es hält auch viele davon ab, sich ein E-Auto überhaupt anzuschaffen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist sich dieser Situation bewusst. Im April 2026 hat er ein entsprechendes Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gestartet. Bleibt zu hoffen, dass die dafür zur Verfügung gestellten 500 Millionen Euro nicht allzu schnell aufgebraucht sind.

 

Recht auf Wallbox
Dabei haben Mieter und Wohnungseigentümer sogar ein Recht auf bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge. Die Installation müssen sie aber mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft absprechen. Die entsprechenden Regelungen sind für Mieter in § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und für Wohnungseigentümer in § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Eigentümer sind nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) dazu verpflichtet, die Ladeinfrastruktur in ihren Gebäuden auszubauen. So sieht die jüngste Novelle vor, dass in Neubauten ab einer Anzahl von drei Stellplätzen die Hälfte der Stellplätze vorverkabelt und die restlichen mit Lehrrohren ausgestattet werden müssen. Dies gilt auch für Bestandsgebäude bei größeren Sanierungen. Bei Neubauten muss zudem mindestens ein funktionsfähiger Ladepunkt installiert werden.

 

Abrechnung mitbedenken
Ist die Entscheidung für die Installation von Wallboxen gefallen, steht die sorgfältige Planung mit einem Fachhandwerker an. Dabei sollte gleich zu Anfang geklärt werden, wie die Wallboxen mit ihren Ladepunkten genutzt und der Stromverbrauch abgerechnet werden soll.

Dies kann so geregelt werden, dass jede Wallbox einer Wohnung beziehungsweise dem entsprechenden Stromzähler zugeordnet wird. Bei gemeinschaftlicher Nutzung der Ladesäulen sollte eine Lösung gesucht werden – etwa den Einsatz einer sogenannten RFID-Karte, die genau registriert, wer gerade lädt.

 

Fachhandwerker zu Rate ziehen
Fachleute prüfen vorab, ob der Stromanschluss und die vorhandenen Stromkabel den Anforderungen entsprechen oder ob nachgerüstet werden muss und weitere bauliche Maßnahmen wie Wanddurchbrüche oder Erdarbeiten nötig sind. Die Fachhandwerker übernehmen auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und kennen die Meldepflichten.

Werden mehr als drei Wallboxen installiert, raten Experten zum Einbau eines Lastmanagementsystems. Ein solches System steuert nach Effizienzkriterien, wie intensiv die E-Fahrzeuge geladen werden. Je nach Netzauslastung oder Produktion der eigenen Photovoltaik-Anlage sowie dem Stromverbrauch im Haus kann es wirtschaftlich sein, die Ladeleistung zu erhöhen oder zu drosseln.

Ganz wichtig: Wallboxen beziehungsweise Ladesäulen dürfen nur von qualifizierten Fachhandwerkern installiert werden, um die Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten.

 

Förderprogramme
Die Kosten für die Installation von Wallboxen mit entsprechenden Ladepunkten sind schwer zu beziffern und hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab. Ratsam ist in jedem Fall, sich nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen.

Für das Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten können noch bis 10. November 2026 Anträge gestellt werden. Dabei müssen die Förderanträge vor Beginn des Bauvorhabens gestellt und bewilligt worden sein.

Der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages gilt in der Regel schon als Beginn des Bauvorhabens. Antragsberechtigt sind unter anderem Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Eigentümer von Stellplätzen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

 

Bedingungen beachten
Gefördert werden Wallboxen mit entsprechenden Ladepunkten sowie deren Installation. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf dabei maximal 22 Kilowatt betragen. Auch müssen mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Neubaus vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Gefördert werden ebenfalls der Netzanschluss, Kabel und Transformatoren sowie nötige Baumaßnahmen.

Das Ministerium listet Zuschüsse von bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro für bidirektionales Laden. Die Antragstellung erfolgt digital beim Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Informationen dazu gibt es unter: 
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/

Verwandte Blogartikel

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Welchen Einfluss hat die Schenkung einer vermieteten Immobilie auf die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen für das noch nicht abbezahlte Haus...

Blumen am Balkongeländer
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Blumenkästen am Balkongeländer sind ein häufig diskutiertes Thema in der Vermietung und in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Heizungsinstallateur stellt Heizung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Wer sich von Öl und Gas verabschiedet und zum Beispiel auf eine Wärmepumpe umsteigt oder sein Haus an ein Wärmenetz anschließt, kann prinzipiell die...

Mietvertrags-Unterzeichnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen gilt der Grundsatz, dass auch mietvertraglich Erhöhungen mittels einer Staffel- oder...

Makler und zukünftige Mieter in Mietwohnung
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, die den Käufer verpflichten, die gesamte Maklerprovision zu übernehmen, sind unwirksam, wenn der Makler...

Briefkasten an Holzzaun
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Rückgabe der Mietsache ist ein zentraler Punkt im Mietrecht, insbesondere wenn es um die Frage geht, wann genau der Vermieter wieder die...

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof geäußert.

Glühende Holzkohle
Recht & Steuern

Mit den steigenden Temperaturen im Frühling und Sommer verlagert sich das Leben zunehmend nach draußen. Die Mieter freuen sich darüber, den Balkon...

Symbolbild: Farbige Spielfiguren als Abstimmung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Reichweite von Mehrheitsbeschlüssen in Gemeinschaften der Wohnungseigentümer weiter...

Wohnungsschlüssel auf Wohnzimmertisch
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst, seine Familie oder Angehörige...

Frau liest Abrechnungs-Belege
Mietrecht
Recht & Steuern

Mieter haben gemäß §den Anspruch auf Einsicht in die jeweiligen Belege, die für die Betriebskostenabrechnung maßgeblich sind.

E-Auto Ladestationen in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Zuletzt kam es immer häufiger zu Uneinigkeiten zwischen Miteigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) rund um das Thema E-Fahrzeug in der...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum umzuwandeln – etwa die Aufteilung im Erbfall oder ein Teilverkauf für die...

Wohngebiet mit Einfamilienhäusern
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Seit dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Bundeskanzler Olaf Scholz hat versprochen, dass dies aufkommensneutral erfolgen soll: Die...

Online-Meeting auf Computer-Bildschirm
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Eigentümerversammlungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften sind elementarer Bestandteil der Gemeinschaft. Sie dienen der gemeinschaftlichen...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.