Direkt zum Inhalt
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

PKW-Stellplätze und Wallbox

Bild
E-Auto Ladestationen in Tiefgarage: 3 Wallbox - Installationen vor leeren Parkplätzen

Unter Strom

In Deutschland leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern. Und immer mehr von ihnen würden gerne ihr E-Fahrzeug zu Hause laden. Darauf hat jetzt auch die Politik reagiert.

 

Viele Mehrfamilienhäuser in Deutschland haben Stellplätze vor der Tür oder in der Tiefgarage. Nur ein Bruchteil davon ist allerdings mit Wallboxen zum Laden von E-Fahrzeugen ausgestattet. Das ärgert nicht nur manchen Bewohner, es hält auch viele davon ab, sich ein E-Auto überhaupt anzuschaffen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist sich dieser Situation bewusst. Im April 2026 hat er ein entsprechendes Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gestartet. Bleibt zu hoffen, dass die dafür zur Verfügung gestellten 500 Millionen Euro nicht allzu schnell aufgebraucht sind.

 

Recht auf Wallbox
Dabei haben Mieter und Wohnungseigentümer sogar ein Recht auf bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge. Die Installation müssen sie aber mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft absprechen. Die entsprechenden Regelungen sind für Mieter in § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und für Wohnungseigentümer in § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Eigentümer sind nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) dazu verpflichtet, die Ladeinfrastruktur in ihren Gebäuden auszubauen. So sieht die jüngste Novelle vor, dass in Neubauten ab einer Anzahl von drei Stellplätzen die Hälfte der Stellplätze vorverkabelt und die restlichen mit Lehrrohren ausgestattet werden müssen. Dies gilt auch für Bestandsgebäude bei größeren Sanierungen. Bei Neubauten muss zudem mindestens ein funktionsfähiger Ladepunkt installiert werden.

 

Abrechnung mitbedenken
Ist die Entscheidung für die Installation von Wallboxen gefallen, steht die sorgfältige Planung mit einem Fachhandwerker an. Dabei sollte gleich zu Anfang geklärt werden, wie die Wallboxen mit ihren Ladepunkten genutzt und der Stromverbrauch abgerechnet werden soll.

Dies kann so geregelt werden, dass jede Wallbox einer Wohnung beziehungsweise dem entsprechenden Stromzähler zugeordnet wird. Bei gemeinschaftlicher Nutzung der Ladesäulen sollte eine Lösung gesucht werden – etwa den Einsatz einer sogenannten RFID-Karte, die genau registriert, wer gerade lädt.

 

Fachhandwerker zu Rate ziehen
Fachleute prüfen vorab, ob der Stromanschluss und die vorhandenen Stromkabel den Anforderungen entsprechen oder ob nachgerüstet werden muss und weitere bauliche Maßnahmen wie Wanddurchbrüche oder Erdarbeiten nötig sind. Die Fachhandwerker übernehmen auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und kennen die Meldepflichten.

Werden mehr als drei Wallboxen installiert, raten Experten zum Einbau eines Lastmanagementsystems. Ein solches System steuert nach Effizienzkriterien, wie intensiv die E-Fahrzeuge geladen werden. Je nach Netzauslastung oder Produktion der eigenen Photovoltaik-Anlage sowie dem Stromverbrauch im Haus kann es wirtschaftlich sein, die Ladeleistung zu erhöhen oder zu drosseln.

Ganz wichtig: Wallboxen beziehungsweise Ladesäulen dürfen nur von qualifizierten Fachhandwerkern installiert werden, um die Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten.

 

Förderprogramme
Die Kosten für die Installation von Wallboxen mit entsprechenden Ladepunkten sind schwer zu beziffern und hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab. Ratsam ist in jedem Fall, sich nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen.

Für das Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten können noch bis 10. November 2026 Anträge gestellt werden. Dabei müssen die Förderanträge vor Beginn des Bauvorhabens gestellt und bewilligt worden sein.

Der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages gilt in der Regel schon als Beginn des Bauvorhabens. Antragsberechtigt sind unter anderem Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Eigentümer von Stellplätzen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

 

Bedingungen beachten
Gefördert werden Wallboxen mit entsprechenden Ladepunkten sowie deren Installation. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf dabei maximal 22 Kilowatt betragen. Auch müssen mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Neubaus vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Gefördert werden ebenfalls der Netzanschluss, Kabel und Transformatoren sowie nötige Baumaßnahmen.

Das Ministerium listet Zuschüsse von bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro für bidirektionales Laden. Die Antragstellung erfolgt digital beim Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Informationen dazu gibt es unter: 
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/

Verwandte Blogartikel

Mann mit Taschenrechner und Sparschwein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung von Wohnraum nicht gegeben ist, wenn durch die Untervermietung ein...

Glas wird an Wasserhahn mit Trinkwasser gefüllt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt und Verbraucher informiert werden. Die Frist für den Austausch endet am 12. Januar 2026.

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

Bundestag in Berlin
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise...

Altes Abwasserrohr im Keller eines Hauses
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Abwasserrohre gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes – und doch schenken ihnen viele Eigentümer kaum Beachtung.

Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein...

Außeninstallation Split-Klimagerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern

Wird beim Kauf einer Immobilie ein Gesamtkaufpreis für Haus und Grundstück gezahlt, muss ermittelt werden, welcher Anteil auf das Gebäude und welcher...

Mann mit Taschenrechner bei Abrechnung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Pünktlich zum Jahresende ist es wieder so weit: In vielen Liegenschaften laufen Verwalterverträge aus und neue Verwalter übernehmen das Amt.

Winterdienst kehrt Schnee zur Seite
Recht & Steuern
Mietrecht
Bauen & Wohnen

Wer ist im Winter für die Räumung verantwortlich?

Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Weihnachtsdekoration
Recht & Steuern

In der Vorweihnachtszeit wird gerne dekoriert: Lichterketten am Balkon, blinkende Sterne im Fenster oder ein festlich geschmückter Garten – doch wo...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach § 47 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 – also vor der WEG-Reform – auf sogenannten nicht...

Umzugsunternehmen bei der Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Kündigen einer Wohnung durch den Vermieter ist in Deutschland mit vielen Hürden verbunden.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.