Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Bauen & Wohnen

Beschlussgrundlagen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Bild
Instandhaltungsmaßnahmen an Immobilie mit Gerüst an Fassade

Keine Pflicht zu drei Angeboten

Müssen vor jeder Erhaltungsmaßnahme mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden? Bei vielen Hausverwaltungen galt dies lange als feste Regel. Eine starre „Drei-Angebote-Regel“ gibt es, wie nun vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündet, jedoch nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Wohnungseigentümer auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage entscheiden.

 

Mit Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) hat der BGH klargestellt: Für Erhaltungsmaßnahmen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) besteht keine Pflicht, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Im verhandelten Fall wollte eine GdWE verschiedene Erhaltungsmaßnahmen, unter anderem Fensterarbeiten, jeweils auf Grundlage nur eines Angebots an bekannte und bewährte Unternehmen durch Beschluss vergeben. Vergleichsangebote wurden bewusst nicht eingeholt. Ein Eigentümer hielt die Beschlüsse deshalb für fehlerhaft.

 

Ein einziges realistisches Angebot kann genügen
Der BGH wies diese Sichtweise nun zurück: Eine starre Pflicht zur Einholung mehrerer Angebote besteht nicht. Entscheidend sei allein, ob die Wohnungseigentümer auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage entscheiden. Wie diese im Einzelfall aussieht, hängt von den konkreten Umständen ab. Auch ein einzelnes Angebot kann genügen – beispielsweise bei einfachen Standardmaßnahmen, bei Unternehmen, mit der die GdWE bereits sehr positive Erfahrungen gemacht hat oder wenn zeitnah gehandelt werden muss. Ebenso kann die fachliche Einschätzung eines Sachverständigen, Architekten oder Fachplaners zu einem Angebot eine ausreichende Grundlage zur Meinungsfindung bilden. Hinzu kommt: In der Praxis fehlen gerade bei speziellen Gewerken oft geeignete Vergleichsanbieter. Weiter kann eine Beauftragung entfernter Anbieter schon aufgrund von Anfahrtskosten offensichtlich unwirtschaftlich sein. In solchen Fällen liegt es nahe, auf ein einzelnes, realistisches Angebot zurückzugreifen und dieses fachkundig überprüfen zu lassen.

Es kommt daher nicht auf die Anzahl der Angebote an, sondern darauf, ob die Gemeinschaft auf einer verlässlichen und wirtschaftlich nachvollziehbaren Grundlage entscheidet.

 

Erleichterung für die Praxis
Die Entscheidung bringt vor allem Klarheit und dürfte die Praxis spürbar entlasten. Denn auch wenn sich in vielen Verwaltungen und Lehrbüchern die „Drei-Angebote-Regel“ etabliert hatte, war sie rechtlich nie zwingend vorgegeben.

Der BGH rückt dies nun zurecht: Eine schematische Vorgehensweise wird den Anforderungen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht gerecht. Maßgeblich ist vielmehr eine sachgerechte Entscheidung im Einzelfall auf Grundlage der konkret verfügbaren Informationen.

Gerade angesichts knapper Handwerkskapazitäten ist das Urteil von erheblicher praktischer Bedeutung. Häufig fehlt es bereits an geeigneten Anbietern; mehrere vergleichbare Angebote einzuholen, ist dann weder realistisch noch sinnvoll. Nicht selten wissen sowohl Verwalter als auch angefragte Handwerksbetriebe bereits im Vorfeld, dass bestimmte Angebote lediglich „pro forma“ eingeholt werden und keine echte Zuschlagschance haben. Dieser unnötige bürokratische Aufwand wird durch die Entscheidung nun spürbar reduziert. Für Verwalter und Eigentümer bedeutet das mehr Flexibilität und weniger Formalismus. Im Fokus steht wieder das, worauf es ankommt: eine wirtschaftlich nachvollziehbare und praxisgerechte Entscheidungsfindung.

Verwandte Blogartikel

Junge mit seinen Eltern
Recht & Steuern

Können Eltern ihre Kinder vertreten, oder bedarf es zusätzlich eines Ergänzungspflegers?

Mehrfamilienhäuser in Frankfurt am Main
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erst dann verlangen, wenn er – neben der Begründung zur...

Ungleich verteilte Geldmünzen in Holzschalen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kein Bestandschutz für „unfaire“ Verteilungsschlüssel: Die Verteilung der Kosten für die Erhaltung von Gemeinschaftseigentum ist innerhalb von...

Leiter mit Farbeimer in einem Badezimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

In der Vergangenheit enthielten die meisten Mietvertragsformulare sogenannte Quotenabgeltungsklauseln. Mit diesen sollte geregelt werden, dass sich...

Baukran vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für eine befristete Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten auf Gebäude freigemacht. Das...

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Weil der Mieter nachweislich keine andere Wohnung finden kann, darf er das Mietverhältnis für weitere zwei Jahre fortsetzen, obwohl die Vermieterin...

Doppelhaus mit Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Anders als vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 kann jetzt nur noch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)...

Einfamilienhaus
Recht & Steuern
Erbrecht

Immer wieder werden Immobilien unter der Auflage verschenkt, dass diese entweder zu Lebzeiten oder im Falle des Todes ausschließlich an die leiblichen...

Handwerker bei der Installation eines Aufzugs
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Das 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht will es Älteren und Menschen mit Behinderung leichter machen, über Aufzüge oder Rampen in ihr Zuhause zu...

3D Grafik - Corona Virus
Recht & Steuern

Während der Corona-Pandemie konnten Eigentümerversammlungen nur unter erschwerten Bedingungen oder teilweise gar nicht stattfinden. Um dennoch...

Einfamilienhaus mit Garten und Kinderrutsche
Recht & Steuern

Beim Immobilienkauf fallen Nebenkosten an – etwa durch die Erhebung der Grunderwerbsteuer oder die Beurkundung durch einen Notar.
Da diese...

Markise an Balkon
Recht & Steuern
Mietrecht

Die warmen Monate nahen und naturgemäß fragen sich auch Mieter, wie sie den warmen Temperaturen in ihren Wohnungen trotzen können. Das Landgericht (LG...

Autos in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich oft die Frage, wie Tiefgaragenstellplätze seitens der Eigentümer oder von Mietparteien genutzt werden und ob...

Briefkästen in Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Gesetz sieht in § 546 Absatz 1 BGB vor, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache zurückzugeben hat. Die Folge ist, dass...

Grundstück mit Wiese vor Einfamilienhäusern
Recht & Steuern

Muss ich als Eigentümer das Finanzamt informieren, wenn sich zum Beispiel durch Bebauung, Umbau oder Abriss etwas ändert, das für den Grundsteuerwert...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.