Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern

Corona-Pandemie: Verweis auf Verwaltervollmacht für Eigentümerversammlung rechtens

Bild
3D Grafik - Corona Virus

Während der Corona-Pandemie konnten Eigentümerversammlungen nur unter erschwerten Bedingungen oder teilweise gar nicht stattfinden. Um dennoch Beschlüsse fassen zu können, haben einige Gemeinschaften und Verwalter darauf zurückgegriffen, die Eigentümer auf Verwaltervollmachten zu verweisen, in denen entweder der Verwalter bevollmächtigt wurde, eigenständig Entscheidungen zu treffen, oder ihm konkret Vorgaben zur Abstimmung gemacht wurden.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit Urteil vom 8. März 2024 (V ZR 80/23) entschieden: Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.

 

Verwalterin fordert zu „schriftlicher“ Versammlung auf

Im entschiedenen Fall lud eine Verwalterin die Eigentümer zu einer „schriftlich“ stattfindenden Eigentümerversammlung ein. Sie forderte die Wohnungseigentümer auf, unter Verwendung beigefügter Formulare eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. Fünf von 24 Wohnungseigentümern kamen der Aufforderung nach und bevollmächtigten die Verwalterin; die Kläger erteilten keine Vollmacht. In der Eigentümerversammlung war nur die Verwalterin anwesend. Mit diesen Vollmachten fasste die Verwalterin Beschlüsse, die sie anschließend den Eigentümern mitteilte. Die Kläger, die keine Vollmacht erteilt hatten, hielten die Beschlüsse für nichtig.

 

Formvorschriften sind abdingbar

Dies sahen die BGH-Richter anders. Ein Beschluss sei nach § 23 Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nur dann nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstoße, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. Die in § 24 WEG enthaltenen Formvorschriften für die Eigentümerversammlung seien allerdings nicht zwingend; sie können durch Vereinbarungen abgeändert werden, so die Richter. Zum Beispiel führe eine Nichteinladung einzelner Eigentümer nur zur Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse. Das Gericht entschied nun, dass auch der Verweis auf die Abgabe einer Vollmacht während der Corona-Pandemie nicht zur Nichtigkeit der Beschlüsse führe.

 

Unauflösliche Konfliktsituation für die Verwalterin

Die Verwalterin habe sich in einer unauflöslichen Konfliktsituation befunden, in der sie entweder das Wohnungseigentumsrecht oder das Infektionsschutzrecht habe missachten müssen. Die Durchführung einer Vertreterversammlung sei von Verwaltern regelmäßig aus Praktikabilitätserwägungen erfolgt. Dies habe auch im Interesse der Wohnungseigentümer gelegen, da so zumindest Beschlüsse gefasst werden konnten.

 

Zur Anfechtbarkeit dieser Beschlüsse hat sich der BGH nicht geäußert.

Verwandte Blogartikel

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Treppenhaus und der Hauseingang sind zentrale Bereiche eines Mehrfamilienhauses und geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über Rechte und...

Immobilienmakler  und junges Paar vor Einfamilienhaus, Hauskauf
Recht & Steuern

Die Immobilienpreise ziehen vielerorts wieder an – und damit auch die Kaufnebenkosten, allen voran die Grunderwerbsteuer.

Arztpraxis in Altbauwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Gerade in innerstädtischen Lagen fragen Vermieter immer häufiger: Darf eine Wohnung in einem Mietshaus als Arztpraxis oder für eine andere...

Modernes Wohngebäude mit Balkonen und Eigentumswohnungen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer sind zentral für die gemeinschaftliche Willensbildung. Doch nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Immer wieder hält sich die Idee, Mieter müssten in den letzten Monaten vor dem Auszug keine Miete mehr bezahlen, da der Vermieter diese mit der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch nichtig, sondern bleibt unter Umständen wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde.

Moderne Wohnanlage in Deutschland
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Die regelmäßige Begehung der Liegenschaft gehört zum Pflichtenkern einer ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung.

Fenster eines ausgebauten Dachgeschosses
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach Entscheidung des BGH können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer in ihrer Gemeinschaftsordnung pauschalierte Strafzahlungen vorsehen.

Wohnungsputz mit verschiedenen Putzmitteln
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...

Mann mit Taschenrechner und Sparschwein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung von Wohnraum nicht gegeben ist, wenn durch die Untervermietung ein...

Glas wird an Wasserhahn mit Trinkwasser gefüllt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt und Verbraucher informiert werden. Die Frist für den Austausch endet am 12. Januar 2026.

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

Bundestag in Berlin
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise...

Altes Abwasserrohr im Keller eines Hauses
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Abwasserrohre gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes – und doch schenken ihnen viele Eigentümer kaum Beachtung.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.