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Abschreibungen: Verschärfungen vom Tisch

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Bundestag in Berlin

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums (BMF), Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise faktisch abzuwürgen, sind gescheitert. Haus & Grund Deutschland hatte sich vehement dagegen ausgesprochen – mit Erfolg.

 

Die Anforderungen an Gutachten zum Nachweis geringerer Restnutzungsdauer und zum Abweichen von der Kaufpreis-Aufteilungshilfe der Finanzverwaltung sollten deutlich verschärft werden. Alles soll auf persönliche Vorort-Besichtigung durch bereits überlastete und immer seltener zur Verfügung stehende öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter hinauslaufen. Vor allem kleinere Auftragsvolumina privater Vermieter wären dann für die wenigen noch verfügbaren öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter wirtschaftlich unattraktiv geworden. In der Praxis würden Gutachten für private Kleinvermieter dadurch teurer bis unerschwinglich, die Wartezeiten unzumutbar. Damit stellte sich das Ministerium zudem gegen langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung.

Mit einem entsprechenden Gesetzesvorhaben zur Abschaffung der Restnutzungsdauer-Regelung im Einkommensteuergesetz war das Ministerium zunächst – auch durch den Widerstand von Haus & Grund Deutschland – gescheitert. Daraufhin startete das BMF einen zweiten Anlauf durch eine Novelle der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Haus & Grund Deutschland wehrte sich wiederum und bezog Stellung. Die aktuelle Fassung der Verordnung enthält keine der ursprünglich geplanten Verschärfungen mehr.

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