Die Pläne des Bundesfinanzministeriums (BMF), Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise faktisch abzuwürgen, sind gescheitert. Haus & Grund Deutschland hatte sich vehement dagegen ausgesprochen – mit Erfolg.
Die Anforderungen an Gutachten zum Nachweis geringerer Restnutzungsdauer und zum Abweichen von der Kaufpreis-Aufteilungshilfe der Finanzverwaltung sollten deutlich verschärft werden. Alles soll auf persönliche Vorort-Besichtigung durch bereits überlastete und immer seltener zur Verfügung stehende öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter hinauslaufen. Vor allem kleinere Auftragsvolumina privater Vermieter wären dann für die wenigen noch verfügbaren öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter wirtschaftlich unattraktiv geworden. In der Praxis würden Gutachten für private Kleinvermieter dadurch teurer bis unerschwinglich, die Wartezeiten unzumutbar. Damit stellte sich das Ministerium zudem gegen langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung.
Mit einem entsprechenden Gesetzesvorhaben zur Abschaffung der Restnutzungsdauer-Regelung im Einkommensteuergesetz war das Ministerium zunächst – auch durch den Widerstand von Haus & Grund Deutschland – gescheitert. Daraufhin startete das BMF einen zweiten Anlauf durch eine Novelle der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Haus & Grund Deutschland wehrte sich wiederum und bezog Stellung. Die aktuelle Fassung der Verordnung enthält keine der ursprünglich geplanten Verschärfungen mehr.
Bei Immobilienkäufen kommt es nicht selten vor, dass Makler von möglichen Kaufinteressenten eine Reservierungsvereinbarung verlangen, in der ebenfalls...
Wassereintritt durch ein Terrassendach ist ein Sachmangel. Unterrichtet der Verkäufer eines Wohnhauses den Käufer darüber nicht, handelt er arglistig...
Auch nach Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 werden auf Wohnungseigentümerversammlungen immer noch Wirtschaftspläne...
Ein häufiger Konfliktpunkt im Mietrecht ist das Besichtigungsrecht des Vermieters. Es stehen sich dabei einerseits das Eigentumsrecht des Vermieters...
Kürzung bei Vermietung von großem Wohnraum: Verlangt ein Vermieter 66 Prozent oder mehr der ortsüblichen Miete, kann er grundsätzlich auf den vollen...
Die sogenannte Mietpreisbremse ist nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden. Auch bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse...
Der Vermieter kann das Mietverhältnis in der Regel - im Gegensatz zum Mieter - nicht grundlos kündigen, sondern benötigt ein berechtigtes Interesse....
Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 BGB, 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann...
Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.