Direkt zum Inhalt
Bild
Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eigenbedarf: Gilt der Wunsch nach Selbstnutzung des Vermieters?

Die Eigenbedarfskündigung ist eines der meistdiskutierten Themen im Mietrecht und sorgt regelmäßig für Unsicherheit bei Vermietern und Mietern. Mit Urteil vom 24.09.2025 (VIII ZR 289/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klargestellt, welche Anforderungen an den Eigenbedarf zu stellen sind und wie weit das Selbstnutzungsinteresse des Vermieters reicht. Die Entscheidung bietet wichtige Orientierung für die Praxis und stärkt die Rechte der Vermieter.


Im entschiedenen Fall wollte ein Vermieter seine bisher selbst bewohnte Wohnung umbauen und anschließend verkaufen. Um während der Bauarbeiten und auch dauerhaft eine Wohnung zu haben, kündigte er der Mieterin in der darunterliegenden Wohnung wegen Eigenbedarfs. Die Mieterin hielt die Kündigung für unzulässig, weil der Vermieter den Eigenbedarf „selbst geschaffen“ habe und es ihm nur um den Verkauf gehe.


Das Amtsgericht gab dem Vermieter recht, das Landgericht sah dagegen einen Missbrauch und wies die Klage ab. Der BGH hob dieses Urteil auf und stellte klar:
Der Wunsch des Vermieters, eine vermietete Wohnung künftig selbst zu nutzen, ist grundsätzlich zu respektieren. Es kommt nicht darauf an, ob sich die Wohnverhältnisse des Vermieters durch den Umzug wesentlich ändern oder ob der Eigenbedarf durch Umbau- oder Verkaufspläne „selbst verursacht“ wurde. Entscheidend ist allein, dass der Nutzungswunsch ernsthaft und nachvollziehbar ist. Der Vermieter muss seinen Wunsch nicht besonders begründen oder rechtfertigen – er muss lediglich plausibel sein.


Gerichte dürfen nicht ihre eigenen Vorstellungen von „angemessenem Wohnen“ an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters setzen. Auch wenn der Vermieter durch geplante Maßnahmen wie Umbau oder Verkauf den Eigenbedarf erst herbeiführt, bleibt sein Selbstnutzungsinteresse schutzwürdig.
Eine Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) lag im konkreten Fall nicht vor, da der Vermieter nicht die vermietete, sondern seine eigene Wohnung verwerten wollte.


Das Urteil stärkt die Position der Vermieter: Wer nachvollziehbar und ernsthaft den Wunsch hat, eine vermietete Wohnung künftig selbst zu nutzen, kann Eigenbedarf geltend machen – auch wenn dieser Wunsch durch eigene Planungen ausgelöst wurde. Für Mieter bedeutet das: Die Hürden für eine erfolgreiche Abwehr der Eigenbedarfskündigung bleiben hoch. Entscheidend bleiben stets die Plausibilität und Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches.

ckb
Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Frau fängt von der Decke tropfendes Wasser auf
Recht & Steuern
Mietrecht

Kleine Risse mit großem Schadenpotenzial: Wer haftet?

Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Hilft die neue Privilegierung auch bei alten Anlagen?

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Kündigung des Mieters ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 573 BGB.

Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Mietrecht

Je nach Mietverhältnis stehen zur Anpassung der Miete verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Frankfurt am Main
Mietrecht
Recht & Steuern

Die Stadt Frankfurt am Main führt regelmäßig eine Erhebung zum Mietspiegel durch, um die ortsüblichen Vergleichsmieten zu ermitteln und Transparenz...

Parkett in unterschiedlichen Zuständen und mit Wasserfleck
Mietrecht
Recht & Steuern

Kratzer im Laminat, Wasserflecken am Parkett oder abgeplatzte Farbe – solche optischen Veränderungen führen regelmäßig zu Diskussionen zwischen...

Bunte Knetfiguren versammeln sich
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einberufung einer...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat klargestellt, dass Mietern auch dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen kann, wenn anstelle von Wohnungseigentum sogenanntes...

Split-Klimagerät an Außenwand neben Fenster
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Sogenannte Split-Klimageräte, die effizient für wahlweise Kühlung oder Heizung sorgen, sollen die nachhaltigere Alternative zu Gasetagenheizungen...

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

Mann reißt Wand mit Vorschlaghammer ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen, hierfür...

Junge Menschen in Ihrem gemeinsamen Wohnbereich
Mietrecht
Recht & Steuern

Vermietung an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit...

Junge Menschen zusammen auf einer Couch
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Folgenden werden drei Modelle der möglichen Mietvertragsgestaltung beschrieben.

Mann macht Abrechnung am Schreibtisch mit Laptop, Stift und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Teilnichtigkeit bei isolierbarem Rechenfehler: BGH schafft Klarheit für Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.