Direkt zum Inhalt
Bild
Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Barkaution oder Bürgschaft: Was müssen Vermieter bei Verzug wissen?

Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes vom 11.03.2013 kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nur bei Verzug des Mieters mit der Zahlung von zwei Monatsmieten kündigen, sondern auch dann, wenn der Mieter mit der Zahlung einer vereinbarten Barkaution mit einem Betrag in Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht.

Vor der Kündigung muss der Vermieter weder eine Frist zur Abhilfe setzen noch eine Abmahnung aussprechen (§ 569 Abs. 2a BGB). Doch was passiert, wenn der Mieter die vereinbarte Sicherheit nicht in Form einer Barkaution, sondern in Form einer Bankbürgschaft – schuldig bleibt? Darf der Vermieter in einem solchen Fall das Mietverhältnis auch fristlos kündigen?

Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14. Mai 2025 (Az. VIII ZR 256/23) entschieden und damit eine bislang umstrittene Rechtsfrage geklärt. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter sich im Mietvertrag verpflichtet, eine Kaution in Höhe von 4.400 Euro in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu leisten. Trotz mehrfacher Aufforderung unterblieb die Leistung der Bürgschaft. Der Vermieter erklärte daraufhin die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB und erhob Räumungsklage. Die Vorinstanzen gaben dem Vermieter recht, doch der BGH entschied anders.

Die neu eingeführte Vorschrift wurde eingeführt, um Vermieter vor Mietern zu schützen, die bereits zu Beginn des Mietverhältnisses ihre Pflichten nicht erfüllen und dadurch ein erhöhtes Ausfallrisiko darstellen. Der BGH stellte aber nun klar: Eine Bankbürgschaft fällt nicht unter den Anwendungsbereich des § 569 Abs. 2a BGB. Der Kündigungstatbestand setzt eine Geldleistung voraus – also eine Barkaution oder eine Einzahlung auf ein Kautionskonto. Andere Formen der Sicherheitsleistung, wie Bürgschaften oder verpfändete Sparbücher, sind nicht erfasst.

Für Vermieter bedeutet das Urteil eine Einschränkung ihrer Kündigungsrechte. Ein Verzug mit einer nicht in bar zu erbringende Sicherheitsleistung berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB. Allerdings bleibt die Möglichkeit einer Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB bestehen. Diese setzt jedoch eine erhebliche Pflichtverletzung und eine Interessenabwägung im Einzelfall voraus. Der Vermieter muss darlegen, warum die Nichtleistung der Sicherheit eine derart gravierende Vertragsverletzung darstellt, dass ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Diese Rechtsprechung stellt für den Vermieter ein weiteres Argument für die Vereinbarung einer Barkaution anstelle einer Bürgschaft dar. 

Niklas Graf
Niklas Graf, Rechtsanwalt bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Wohnzimmer
Recht & Steuern

Auch wenn eine Wohnung unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen wird, kann die Gemeinde Zweitwohnungsteuer verlangen.

Frau fängt von der Decke tropfendes Wasser auf
Recht & Steuern
Mietrecht

Kleine Risse mit großem Schadenpotenzial: Wer haftet?

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung ist eines der meistdiskutierten Themen im Mietrecht und sorgt regelmäßig für Unsicherheit bei Vermietern und Mietern.

Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Hilft die neue Privilegierung auch bei alten Anlagen?

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Kündigung des Mieters ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 573 BGB.

Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Mietrecht

Je nach Mietverhältnis stehen zur Anpassung der Miete verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Frankfurt am Main
Mietrecht
Recht & Steuern

Die Stadt Frankfurt am Main führt regelmäßig eine Erhebung zum Mietspiegel durch, um die ortsüblichen Vergleichsmieten zu ermitteln und Transparenz...

Parkett in unterschiedlichen Zuständen und mit Wasserfleck
Mietrecht
Recht & Steuern

Kratzer im Laminat, Wasserflecken am Parkett oder abgeplatzte Farbe – solche optischen Veränderungen führen regelmäßig zu Diskussionen zwischen...

Bunte Knetfiguren versammeln sich
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einberufung einer...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat klargestellt, dass Mietern auch dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen kann, wenn anstelle von Wohnungseigentum sogenanntes...

Split-Klimagerät an Außenwand neben Fenster
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Sogenannte Split-Klimageräte, die effizient für wahlweise Kühlung oder Heizung sorgen, sollen die nachhaltigere Alternative zu Gasetagenheizungen...

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

Mann reißt Wand mit Vorschlaghammer ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen, hierfür...

Junge Menschen in Ihrem gemeinsamen Wohnbereich
Mietrecht
Recht & Steuern

Vermietung an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.