Direkt zum Inhalt
Bild
Junge Menschen zusammen auf einer Couch
Recht & Steuern
Mietrecht

Wohngemeinschaften

Wie lässt sich der Mietvertrag gestalten?

Wohngemeinschaften, gerade in großen Städten, erfreuen sich großer Beliebtheit. Dieses Wohnmodell ermöglicht es vor allem jungen Menschen im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums aus dem Elternhaus auszuziehen, einen eigenen Hausstand zu gründen und sich die Wohnkosten zu teilen. Für Vermieter stellt sich die Frage nach der mietvertraglichen Ausgestaltung.  


Im Folgenden werden drei Modelle der möglichen Mietvertragsgestaltung beschrieben. Die jeweiligen individuellen Einzelumstände sind bei der Wahl des Vertragsmodells zu berücksichtigen. 

  1. Einzelzimmervermietung: Bei dieser Form vermietet der Vermieter die jeweiligen Zimmer einer Wohnung einzeln an unterschiedliche Mieter. Die Folge ist, dass über jedes Zimmer ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter besteht. Die Gemeinschaftsräume dürfen gemeinsam benutzt werden. Jeder Mieter hat somit die Pflicht zur Zahlung seiner Miete. Der Vorteil ist, dass bei diesem Modell der Vermieter die einzelnen Bewohner selbst auswählen kann. Jedoch führt diese Mietvertragsausgestaltung beim Vermieter zu einem hohen Verwaltungsumfang. Es muss stets für jedes Zimmer eine Übergabe erfolgen. Des Weiteren hat der Vermieter für jeden einzelnen Mieter eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Dies kann mitunter zu Problemen im Hinblick auf die Betriebskosten, welche nach Verbrauch abgerechnet werden, führen. 
  1. Hauptmietvertrag mit Erlaubnis zur Untervermietung 
    Bei dieser Form vermietet der Vermieter die gesamte Wohnung an einen Hauptmieter. Dieser Mieter bekommt zusätzlich die Erlaubnis des Vermieters, die übrigen Zimmer an einzelne Personen unterzuvermieten. Rechtlich gesehen liegt dann ein Hauptmietvertrag zwischen Mieter und Vermieter sowie Untermietverträge zwischen Hauptmieter und Untermieter vor. Für den Vermieter bleibt der Hauptmieter weiterhin der einzige Vertragspartner, der auch gegenüber dem Vermieter im Rahmen des Mietvertragsverhältnisses haftet, zum Beispiel für die Miete. Das Ende des Hauptmietvertrags führt zur Beendigung der Untermietverhältnisse. 
  1. Gemeinsamer Mietvertrag 
    Die dritte Form ist der Abschluss eines gemeinsamen Mietvertrags mit allen Personen, die diese Wohnung als Wohngemeinschaft bewohnen wollen. Das heißt, dass alle Personen Mieter sind und eine gesamtschuldnerische Haftung vorliegt. Der Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass der Vermieter durch den Abschluss des Mietvertrags mit mehreren Mietern auch gleichzeitig mehrere Schuldner hat. Jeder Mieter kann zur Zahlung der Miete aufgefordert werden. Auch Mietvertragsänderungen, wie zum Beispiel die Auswechslung von Mietern, erfordert die Zustimmung aller Vertragspartner. Einzelne Mitbewohner können nicht durch Kündigung aus dem Mietvertrag ausscheiden; nur durch den Ausspruch der Kündigung aller Mieter kann ein Mietverhältnis beendet werden. 
Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Briefkasten an Holzzaun
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Rückgabe der Mietsache ist ein zentraler Punkt im Mietrecht, insbesondere wenn es um die Frage geht, wann genau der Vermieter wieder die...

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof geäußert.

Glühende Holzkohle
Recht & Steuern

Mit den steigenden Temperaturen im Frühling und Sommer verlagert sich das Leben zunehmend nach draußen. Die Mieter freuen sich darüber, den Balkon...

Symbolbild: Farbige Spielfiguren als Abstimmung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Reichweite von Mehrheitsbeschlüssen in Gemeinschaften der Wohnungseigentümer weiter...

Wohnungsschlüssel auf Wohnzimmertisch
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst, seine Familie oder Angehörige...

Frau liest Abrechnungs-Belege
Mietrecht
Recht & Steuern

Mieter haben gemäß §den Anspruch auf Einsicht in die jeweiligen Belege, die für die Betriebskostenabrechnung maßgeblich sind.

E-Auto Ladestationen in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Zuletzt kam es immer häufiger zu Uneinigkeiten zwischen Miteigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) rund um das Thema E-Fahrzeug in der...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum umzuwandeln – etwa die Aufteilung im Erbfall oder ein Teilverkauf für die...

Wohngebiet mit Einfamilienhäusern
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Seit dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Bundeskanzler Olaf Scholz hat versprochen, dass dies aufkommensneutral erfolgen soll: Die...

Online-Meeting auf Computer-Bildschirm
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Eigentümerversammlungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften sind elementarer Bestandteil der Gemeinschaft. Sie dienen der gemeinschaftlichen...

Mann blickt nachdenklich auf Brief mit Mietminderung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Mietminderung kann für Vermieter eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn Mieter ihre Rechte bei Mängeln geltend machen.

Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinden werden derzeit nach und nach versandt, sobald die Gemeinden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B für das...

Treppenhausreinigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern...

Frau leidet unter Lärm und hält sich Kissen vor die Ohren
Recht & Steuern
Mietrecht

Kommt es im Mehrfamilienhaus zu Ruhestörungen durch andere Bewohner oder zu Lärmbelastungen wegen einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück, wird...

E-Mail Symbole vor blauem Hintergrund
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer haben lediglich einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, das heißt: auf Einsichtnahme am Ort der Liegenschaft...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.