Direkt zum Inhalt
Bild
Mietvertrags-Unterzeichnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Indexmietvereinbarung darf nicht an unerwarteter Stelle im Mietvertrag untergebracht sein

Für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen gilt der Grundsatz, dass auch mietvertraglich Erhöhungen mittels einer Staffel- oder Indexmietvereinbarung vereinbart werden können. Insbesondere bei der Indexmietvereinbarung ist neben des formal-juristisch korrekten Regelungsinhaltes nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin II – Beschluss vom 13.01.2025 – Az.: 63 S 138/24 – ebenfalls relevant, an welcher Stelle im Mietvertrag die Indexklausel erwähnt wird. Im entsprechenden Fall hatten die Parteien über die Wirksamkeit einer Mietanpassung aufgrund einer vertraglichen Indexmiete gestritten. Das Gericht wertete eine zwischen den Mietvertragsparteien streitige Vereinbarung einer Indexmiete als Unterpunkt eines mit "Sonstige Vereinbarungen" überschriebenen Paragrafen, der im Übrigen keine materiellen Mietvertragspflichten regelt, als überraschend und damit unwirksam. Eine Klausel zur Regelung der Miethöhe sei an dieser Stelle des Mietvertrages und in diesem Zusammenhang als überraschend anzusehen, weil sie nach keinem Verständnis zur Überschrift "Sonstige Vereinbarungen" passt.
Nach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln, das heißt solche, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich seien, dass der Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen brauche, nicht Bestandteil des Vertrags. Insoweit könne auch die Unterbringung einer Klausel an unerwarteter Stelle diese Bestimmung zu einer überraschenden Klausel machen. Eben dies treffe für die zwischen den Parteien streitige Indexmietvereinbarung zu. Diese befinde sich in dem Mustermietvertrag nicht an der Stelle, die sich mit "Miete und Nebenkosten" befasse, sondern als Unterpunkt unter den "Sonstigen Vereinbarungen", der im Übrigen nur Regelungen zur Form und Kommunikation der Parteien beinhalte. Zudem verstoße die Klausel auch gegen das Transparenzgebot, weil sie lediglich auf § 557b BGB verweise, ohne zu erläutern, welcher Inhalt damit gemeint sei.

 

Praxistipp

Um sich als Vermieter nicht dem Risiko der Unwirksamkeit einer Regelung auszusetzen, sollten die vertraglichen Inhalte stets nach Themen gegliedert sowie der Inhalt der Klausel "schlagwortartig" in deren Überschrift wiedergegeben werden. So hätte vorliegend eine besondere Kenntlichmachung der Indexmiete, z.B. als "§ 17 Indexmietvereinbarung" einen solchen Überraschungseffekt und damit die Unwirksamkeit der Klausel vermieden. Gleichermaßen sollten bei Verweis auf die Anwendbarkeit/Geltung gesetzlicher Regelungen im Vertrag deren Kerninhalte im Sinne eines "das heißt" wiedergegeben werden.

Henry Naporra
Henry Naporra, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Moderne Wohngebäude
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 556 d Abs. 1 BGB darf bei Abschluss eines neuen Mietvertrages über Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn...

Jurist am Laptop
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Rechtsberatung aus dem Netz ist schnell verfügbar – aber nicht immer gut. Die Stiftung Warentest hat fünf Plattformen für Online-Rechtsberatung und...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 haben sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) einige Zuständigkeiten...

Schneeschippe in Aktion
Recht & Steuern

Der Winter naht und damit die Frage: Wer muss bei Schneefall den Gehweg räumen und Glätte durch Streuen vorbeugen?

Schornsteinfeger beim Reinigen auf dem Hausdach
Recht & Steuern

Die neuen Heizungsregelungen des seit Anfang des Jahres geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ziehen weitere Anpassungen bei den Gebührentatbeständen...

Fernsehkabel-Wanddose wird mit Schraubenzieher repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann es vorkommen, dass Abnutzungen oder Schäden an der Mietsache durch den Gebrauch eintreten. Die Fragen, die sich...

Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Selbst nutzende Eigentümer können alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Entlastung bei der Einkommensteuer über den...

Fassade der Agentur für Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Bezieht ein Mieter zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen von einem Sozialleistungsträger (hier: Bürgergeld), gehen mögliche Ansprüche auf...

Leere Wohnung mit Umzugskartons
Mietrecht
Recht & Steuern

Der Vermieter kann dem Mieter das Mietverhältnis nicht nur kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und dieser Rückstand eine...

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

Grundstücke mit Einfamilienhäusern aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Erste Haus und Grund-Musterklage erfolgreich vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, was unter dem Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung von beispielsweise zum...

Mehrfamilienhaus mit großem Garten
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.