Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Vorschüsse in der GdWE

Bild
Mann mit Taschenrechner und Sparschwein

Bundesgerichtshof schließt Zurückbehaltung aus

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die jährlich anfallenden Verwaltungskosten begleichen kann. Und zu Recht kann auch jeder Eigentümer verlangen, dass nach Ablauf des Wirtschaftsjahres über die Vorschüsse und tatsächlichen Kosten abgerechnet wird, um zu ermitteln, ob er zu viel oder zu wenig vorausgezahlt hat.

 

Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen diese Jahresabrechnung fehlt. Da liegt es nahe, einfach die Zahlungen einzustellen, um so den Druck für die Erstellung der Abrechnung zu erhöhen. Dass dieser Weg in einer GdWE aber nicht zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14. November 2025 (V ZR 190/24) entschieden.

 

Der Fall
In einer GdWE wurde im Januar 2021 ein Wirtschaftsplan mit sich aus diesem ergebenden Vorschüssen der einzelnen Eigentümer und dessen Fortgeltung bis zu einer erneuten Beschlussfassung festgelegt. Eine Jahresabrechnung für das Jahr 2021 wurde jedoch nicht erstellt. Da schon seit 2012 keine Jahresabschlüsse erstellt worden waren und selbst eine im Jahr 2021 bewirkte gerichtliche Verurteilung der Gemeinschaft zur Erstellung des Jahresabschlusses 2019 hieran nichts geändert hatte, beschloss ein Wohnungseigentümer im Sommer 2022, seine Vorschusszahlungen einzustellen. So wollte er den Druck erhöhen, dass endlich die Jahresabschlüsse erstellt werden. Die GdWE wollte sich dies aber nicht gefallen lassen und klagte auf Zahlung der zurückbehaltenen Vorschüsse.

 

Theoretisch möglich, …
Der BGH gab der Gemeinschaft recht. Einem Recht auf Zurückbehaltung der Vorschusszahlungen aufgrund von fehlenden Jahresabschlüssen erteilten die Richter eine kategorische Absage. Zwar liege seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2020 eine für ein Zurückbehalten notwendige Gegenseitigkeit der Ansprüche vor. Denn die Erstellung des Jahresabschlusses könne nunmehr von der GdWE verlangt werden und nicht wie vor der WEG-Reform von der Verwaltung. Und auf der anderen Seite stünden die Ansprüche auf Zahlung der Vorschüsse der Gemeinschaft zu.

 

… aber bei GdWE ausgeschlossen
Dennoch lehnten die BGH-Richter ein Zurückbehalten der Vorschüsse ab. Grund sei die Natur der Vorschusszahlungen. Diese bildeten die finanzielle Grundlage der GdWE und ermöglichten es ihr erst, die anfallenden Kosten für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu tragen. Sollten diese Vorschüsse zurückbehalten werden können, dann drohe ein Zahlungsausfall der GdWE, welcher unter anderem Versorgungssperren oder den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben könnte. Daher verbiete sich eine Zurückbehaltung der Vorschüsse sogar dann, wenn die Gemeinschaft rechtskräftig zur Erstellung der Jahresabschlüsse verurteilt worden sei. Wohnungseigentümer müssten sich also einen anderen Weg suchen, diesen Anspruch durchzusetzen, indem sie beispielsweise das entsprechende Urteil vollstrecken lassen.

 

Praxistipp

Die BGH-Richter erwähnten in dem Urteil auch, dass eine Aufrechnung bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten gegenseitigen Geldforderungen weiterhin möglich sei. Sollte die GdWE also beispielsweise sich aus der Jahresabrechnung ergebende Rückzahlungen für das vorausgegangene Jahr nicht erstatten, können diese also vom Eigentümer im Wege der Aufrechnung von den Vorschüssen für das laufende Jahr abgezogen werden.

Verwandte Blogartikel

Wohnungsputz mit verschiedenen Putzmitteln
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung von Wohnraum nicht gegeben ist, wenn durch die Untervermietung ein...

Glas wird an Wasserhahn mit Trinkwasser gefüllt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt und Verbraucher informiert werden. Die Frist für den Austausch endet am 12. Januar 2026.

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

Bundestag in Berlin
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise...

Altes Abwasserrohr im Keller eines Hauses
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Abwasserrohre gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes – und doch schenken ihnen viele Eigentümer kaum Beachtung.

Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein...

Außeninstallation Split-Klimagerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern

Wird beim Kauf einer Immobilie ein Gesamtkaufpreis für Haus und Grundstück gezahlt, muss ermittelt werden, welcher Anteil auf das Gebäude und welcher...

Mann mit Taschenrechner bei Abrechnung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Pünktlich zum Jahresende ist es wieder so weit: In vielen Liegenschaften laufen Verwalterverträge aus und neue Verwalter übernehmen das Amt.

Winterdienst kehrt Schnee zur Seite
Recht & Steuern
Mietrecht
Bauen & Wohnen

Wer ist im Winter für die Räumung verantwortlich?

Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Weihnachtsdekoration
Recht & Steuern

In der Vorweihnachtszeit wird gerne dekoriert: Lichterketten am Balkon, blinkende Sterne im Fenster oder ein festlich geschmückter Garten – doch wo...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach § 47 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 – also vor der WEG-Reform – auf sogenannten nicht...

Umzugsunternehmen bei der Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Kündigen einer Wohnung durch den Vermieter ist in Deutschland mit vielen Hürden verbunden.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.