Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Dürfen Wohnungseigentümer Hausgeld zurückbehalten?

Bild
Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat, wenn es um die Zahlung von beschlossenen Vorschüssen geht. Das bedeutet: Auch wenn der Eigentümer meint, dass ihm noch etwas von der Gemeinschaft zusteht – zum Beispiel die Erstellung einer Jahresabrechnung – darf er die Zahlung der monatlichen Vorschüsse nicht zurückhalten.


Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den vergangenen Jahren hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Jahresabrechnungen erstellt. Ein Eigentümer argumentiert, dass er erst die laufenden Vorschüsse (Hausgeld) zahlen müsse, wenn die Gemeinschaft ihm die Abrechnungen für vergangene Jahre vorlegt. Der BGH sagt aber: Die Vorschüsse, die im Wirtschaftsplan beschlossen wurden, müssen immer pünktlich gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer mit seiner Forderung im Recht ist oder sogar schon ein Gerichtsurteil dazu hat. Grund dafür ist, dass die Gemeinschaft auf die regelmäßigen Zahlungen angewiesen ist, um das Haus zu verwalten und Rechnungen zu bezahlen. Wenn viele Eigentümer ihre Vorschüsse zurückhalten würden, hätte die Gemeinschaft nicht genug Geld, um zum Beispiel Reparaturen zu bezahlen oder Versicherungen abzuschließen. Das könnte dazu führen, dass wichtige Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Deshalb ist das Zurückbehaltungsrecht in diesem Fall ausgeschlossen.


Der BGH erklärt auch, dass es einen Unterschied zwischen dem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB und der Aufrechnung nach § 389 BGB gibt. Eine Aufrechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn die Forderung des Eigentümers gegen die Gemeinschaft anerkannt oder schon gerichtlich festgestellt wurde. Dann kann der Eigentümer mit seiner Forderung gegen die Vorschüsse aufrechnen, das heißt, er zahlt weniger oder nichts, weil sich die Beträge gegenseitig ausgleichen. Das Zurückbehaltungsrecht ist aber nur ein Druckmittel und kein echtes Zahlungsersatzmittel. Es soll den Gläubiger dazu bringen, seine Leistung zu erbringen. Weil das aber die finanzielle Grundlage der Gemeinschaft gefährden würde, ist es hier nicht erlaubt. Wohnungseigentümer müssen die im Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse immer zahlen, auch wenn sie meinen, dass ihnen noch etwas zusteht. Sie können sich nicht darauf berufen, dass sie noch auf eine Abrechnung warten oder eine andere Forderung haben. Nur in seltenen Fällen, wenn ihre Forderung anerkannt oder gerichtlich bestätigt ist, können sie ausnahmsweise aufrechnen. Das Urteil sorgt dafür, dass die Gemeinschaft immer genug Geld hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen und handlungsfähig bleibt.

Claudia Knöppel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Kratzspuren an Echtholz-Parkett und Waserschäden an Laminat
Recht & Steuern
Mietrecht

Typische Fälle sind Schäden an Teppichböden, Parkett, Einbauküchen oder Schließanlagen. Bei einem alten Teppich etwa ist nicht der volle Preis eines...

Heizungsanlage im Keller
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes können Gemeinschaften von Wohnungseigentümern grundsätzlich für einzelne Kosten oder bestimmte...

Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit, Altbau
Recht & Steuern
Erbrecht

Der BFH hat mit Urteil vom 11. März 2026 die Anfechtbarkeit der von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise eingeschränkt.

Installateur montiert Außeneinheit einer Split-Klimaanlage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bei den derzeit hohen Temperaturen wächst bei vielen Wohnungseigentümern der Wunsch nach einer Klimaanlage. Doch was gilt, wenn die...

E-Auto Ladestationen in Tiefgarage: 3 Wallbox - Installationen vor leeren Parkplätzen
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

In Deutschland leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern. Und immer mehr von ihnen würden gerne ihr E-Fahrzeug zu Hause laden. Darauf hat jetzt auch...

Grillen im Sommer
Recht & Steuern
Mietrecht

Es bestehen keine gesetzlichen Normen für das Grillen. Das heißt, dass das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, solange der Mietvertrag oder die...

Gewerblich genutzter Gebäudekomplex
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Mit einem Gutachten zur Restnutzungsdauer wird festgestellt, wie viele Jahre ein Gebäude noch wirtschaftlich betrieben werden kann.

Häuser stehen unter Wasser, überflutete Straßen
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Für viele Menschen ist die eigene Immobilie der Fels in der Brandung. Doch was auf den ersten Blick stabil und unerschütterlich wirkt, kann schnell...

Garten mit Hecke vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt auch für Hessen mehr Klarheit bei Streit um Hecken und Sträucher in Hanglagen.

Fußballfans aus Deutschland
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Fußball-Weltmeisterschaft verwandelt Balkone in Fanzonen, sorgt für Emotionen und Gemeinschaft – und regelmäßig auch für mietrechtliche Konflikte...

Instandhaltungsmaßnahmen an Immobilie mit Gerüst an Fassade
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Bauen & Wohnen

Müssen vor jeder Erhaltungsmaßnahme mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden? Bei vielen Hausverwaltungen galt dies lange als feste Regel.

Moderne Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Hausgeldvorschüsse werden mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan fällig gestellt. Sie sollen und müssen der Gemeinschaft der...

Altbauten saniert und unsaniert nebeneinander
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Sind Aufwendungen für eine Sanierungsmaßnahme sofort als Werbungskosten abziehbar oder über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie abzuschreiben?

Multimedia-Anschlussdose wird repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose oder ein klemmender Türgriff – wer muss dafür eigentlich aufkommen?

Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Energetische Modernisierungen, Brandschutz, Schadstoffsanierung oder die Erneuerung technischer Anlagen können erhebliche Kosten verursachen.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.