Es bestehen keine gesetzlichen Normen für das Grillen. Das heißt, dass das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, solange der Mietvertrag oder die Hausordnung keine weiteren Regelungen aufweist. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Mieter ein Grillverbot zu beachten haben, wenn dieses sich im Mietvertrag beziehungsweise in der Hausordnung findet. Verstößt der Mieter gegen diese Regelung, so liegt eine Pflichtverletzung vor. Folgen einer solchen Pflichtverletzung können eine Abmahnung beziehungsweise Kündigung bei wiederholtem Verstoß sein.
Selbst wenn keine Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung vorhanden sind, so sind doch bestimmte Grundsätze zu beachten. Nachbarn haben grundsätzlich Rücksicht aufeinander zu nehmen, um ein friedvolles Miteinander zu erreichen. Somit ist das Grillen nur erlaubt, solange kein Nachbar beeinträchtigt wird. Hier kommt es maßgeblich auf die Dauer, Intensität sowie Häufigkeit an. Das liegt daran, dass der Grillgeruch sowie der Rauch Störungen im Sinne des Immissionsschutzgesetzes darstellen. Das heißt, dass gerade beim Grillen darauf zu achten ist, dass kein Rauch in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn gelangt und diese im Sommer die Möglichkeit haben ausreichend zu lüften. Bei Beeinträchtigungen können die Nachbarn einen Anspruch auf Unterlassung gemäß § 1004 BGB haben, wenn erhebliche und wesentliche Beeinträchtigungen durch das Grillen entstehen.
Hinsichtlich der Häufigkeit gibt es keine einheitlichen Urteile. Die Urteile erfolgen stets im Einzelfall. So urteilte ein Gericht, dass Nachbarn lediglich vier Mal im Jahr grillen dürften (OLG Oldenburg – 13 U 53/02). Ein anderes Urteil erlaubte im Zeitraum zwischen April und September das Grillen einmal im Monat mit vorheriger Information der Nachbarn (AG Bonn – 6 C 545/96). Das AG Westerstede teilte mit Beschluss vom 30.06.2009 – 22 C 614/09 mit, dass das Grillen zwei Mal im Monat in den Sommermonaten erlaubt sei, also insgesamt zehn Mal im Kalenderjahr. Für einen schönen Grillabend und eine gute Nachbarschaft sollten sich Mieter und Bewohner über die bestehenden Regelungen informieren und rücksichtsvoll handeln.
Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
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