Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Mietrecht

Öffentliche Zustellung

Bild
Frau hält unbeschrifteten Briefumschlag vors Gesicht

Welche Nachforschungen sind zumutbar?

Die öffentliche Zustellung stellt im Zivilprozess ein Mittel letzter Wahl dar. Sie ist nur zulässig, wenn der Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers unbekannt ist und alle zumutbaren Nachforschungen ohne Erfolg geblieben sind. Gerade im Mietrecht stellt diese Voraussetzung Vermieter häufig vor praktische Schwierigkeiten, insbesondere wenn Mieter nach einer Räumung ihren Aufenthaltsort wechseln, ohne eine neue Anschrift mitzuteilen.

Ein Beschluss des Landgerichts Schweinfurt verdeutlicht, dass die Anforderungen an die Nachforschungen des Vermieters nicht überspannt werden dürfen. Anlass der Entscheidung war ein Kostenfestsetzungsverfahren nach erfolgreicher Räumungsklage. Der Vermieter konnte einem der ehemaligen Mieter den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht mehr zustellen, da dieser auch aus der Anschlusswohnung bereits ausgezogen war. Nach Auskunft des Einwohnermeldeamts war der Mieter dort weiterhin gemeldet. Ergänzend hatte der Vermieter das Klingel- und Briefkastenschild überprüft sowie Internetrecherchen durchgeführt. Da der Aufenthaltsort dennoch nicht feststellbar war, beantragte er die öffentliche Zustellung.

Das Erstgericht lehnte dies zunächst ab und forderte weitergehende Ermittlungen, etwa durch Kontaktaufnahme mit Nachbarn, Angehörigen oder sogar durch Einschaltung eines Privatdetektivs. Das Beschwerdegericht stellte jedoch klar, dass ein derart umfassendes Vorgehen nicht in jedem Fall verlangt werden kann. Maßgeblich sei, ob der Aufenthalt nicht nur dem Gericht, sondern auch der Allgemeinheit unbekannt sei und ob die Nachforschungen geeignet und zumutbar waren. Entscheidend stellte das Gericht auf die Umstände des Einzelfalls ab. Dabei kommt insbesondere der Qualität der Beziehung zwischen den Parteien Bedeutung zu. Besteht – wie häufig – kein besonderes Näheverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, kann nicht erwartet werden, dass dem Vermieter weitergehende Informationsquellen zur Verfügung stehen. Dies gilt umso mehr für Vermieter, die eine größere Anzahl von Wohnungen verwalten und regelmäßig nur über die notwendigen Personalien verfügen. Das Landgericht betonte, dass Nachfragen bei Einwohnermeldeämtern, offensichtliche Prüfungen vor Ort und naheliegende Recherchen regelmäßig ausreichen können. Weitere Ermittlungen, deren Erfolg rein spekulativ ist oder die einen erheblichen zusätzlichen Aufwand erfordern, sind dem Vermieter nicht zwingend zuzumuten. Öffentliche Zustellung darf daher nicht an überspannte Anforderungen scheitern.


Für die Praxis bedeutet dies Rechtssicherheit: Vermieter – unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Anbieter handelt – müssen keine unverhältnismäßigen Ermittlungen anstellen. Sie sollten jedoch dokumentieren, welche Nachforschungen sie vorgenommen haben und darlegen können, dass kein besonderes persönliches Näheverhältnis bestand. Unter diesen Voraussetzungen steht der öffentlichen Zustellung als letztem Mittel nichts entgegen.

ckb
Claudia Knöppel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Altes Abwasserrohr im Keller eines Hauses
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Abwasserrohre gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes – und doch schenken ihnen viele Eigentümer kaum Beachtung.

Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein...

Außeninstallation Split-Klimagerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern

Wird beim Kauf einer Immobilie ein Gesamtkaufpreis für Haus und Grundstück gezahlt, muss ermittelt werden, welcher Anteil auf das Gebäude und welcher...

Mann mit Taschenrechner bei Abrechnung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Pünktlich zum Jahresende ist es wieder so weit: In vielen Liegenschaften laufen Verwalterverträge aus und neue Verwalter übernehmen das Amt.

Winterdienst kehrt Schnee zur Seite
Recht & Steuern
Mietrecht
Bauen & Wohnen

Wer ist im Winter für die Räumung verantwortlich?

Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Weihnachtsdekoration
Recht & Steuern

In der Vorweihnachtszeit wird gerne dekoriert: Lichterketten am Balkon, blinkende Sterne im Fenster oder ein festlich geschmückter Garten – doch wo...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach § 47 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 – also vor der WEG-Reform – auf sogenannten nicht...

Umzugsunternehmen bei der Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Kündigen einer Wohnung durch den Vermieter ist in Deutschland mit vielen Hürden verbunden.

Mann mit Schneeschaufel räumt Weg
Recht & Steuern
Mietrecht

Zu Beginn der Winterzeit stellt sich die Frage, wie die rechtlichen Regelungen zum Winterdienst und zur Streupflicht lauten.

Techniker repariert Messgerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit Urteil vom 20. Januar 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass Verträge einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit...

Rechtsanwalt vor Bücherregal
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bisher wurde im Allgemeinen angenommen, dass für die Beschlussfassung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) über die Beauftragung von...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nur bei Verzug des Mieters mit der Zahlung von zwei...

Wohnzimmer
Recht & Steuern

Auch wenn eine Wohnung unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen wird, kann die Gemeinde Zweitwohnungsteuer verlangen.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.