Direkt zum Inhalt
Bild
Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Erschließungsbeitrag: Grenzen von Maßnahmen

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Viele von hohen Erschließungsbeiträgen betroffene Eigentümer stellen sich zu Recht die Frage nach dem Sinn und Zweck bestimmter baulicher Maßnahmen, die sie mitbezahlen sollen.

 

In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 2025 (BVerwG 9 C 1.24) nutzten die Richter die Gelegenheit, einige grundsätzliche Fragen zu klären und die Grenzen noch erforderlicher Maßnahmen aufzuzeigen. Im vorliegenden Fall ging es im Wesentlichen um eine überdimensionierte Verkehrsplanung der Gemeinde.

 

Der Fall
Der Kläger wandte sich gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines neuen Straßenabschnittes. Ursprünglich plante die Gemeinde, die Straße vierspurig weiterzuführen und zog den Eigentümer zu Beiträgen heran. Später beschloss sie jedoch einen Bebauungsplan, der eine nur noch zweispurige Fortführung der Straße vorsah. In diesem Umfang wurde die Straße weitergebaut und schließlich in ihrer gesamten Länge als Gemeindestraße gewidmet. Allerdings erfolgte dieser Verzicht auf die vier Spuren erst im Jahr 1999 – 13 Jahre nach dem Ausbau des ersten Abschnittes aus dem Jahr 1986. Der Kläger macht unter anderem geltend, dass ein vierspuriger Ausbau grundsätzlich nicht notwendig gewesen sei. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen sei nicht eingetreten; für den ruhenden Verkehr würden keine zusätzlichen Fahrspuren benötigt.

 

Spielraum bei der Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht billigte der Gemeinde bei der Bestimmung des „Erforderlichen“ einen weiten Entscheidungsspielraum zu. Dieser Spielraum sei erst überschritten, wenn die im Einzelfall gewählte Lösung sachlich schlechthin unvertretbar ist. Richtig sei auch die Einschätzung der Vorinstanz, dass die Erforderlichkeit sich nach dem Bedarf richtet, der vorausschauend — unter Berücksichtigung der absehbaren Entwicklung – vorsorglich zu erwarten ist. Dies schließe Entwicklungen ein, die sich nach der bebauungsrechtlichen Rechtslage künftig durch die Aufnahme oder Änderung gewerblicher oder industrieller Nutzungen ergeben können. Auch dürfe die Gemeinde bei der Entscheidung, mit welcher Breite eine Erschließungsanlage hergestellt wird, den Gesichtspunkt der Verkehrsintensität in ihre Überlegungen einbeziehen.

 

Fazit

„Das Bundesverwaltungsgericht hat den weiten Spielraum, den eine Gemeinde bei der Einschätzung der Erforderlichkeit einer Maßnahme genießt, in Übereinstimmung mit langjähriger Rechtsprechung – leider – bestätigt. Das ergibt sich letztlich aus der verfassungsrechtlich garantierten gemeindlichen Planungshoheit. Seine Grenze erreicht dieser Spielraum erst, wenn die Maßnahme als unvertretbar einzustufen ist. Für einen Eigentümer, der gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen klagen will, bedeutet das eine enorm hohe Hürde.

Verwandte Blogartikel

Fassade der Agentur für Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Bezieht ein Mieter zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen von einem Sozialleistungsträger (hier: Bürgergeld), gehen mögliche Ansprüche auf...

Leere Wohnung mit Umzugskartons
Mietrecht
Recht & Steuern

Der Vermieter kann dem Mieter das Mietverhältnis nicht nur kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und dieser Rückstand eine...

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

Grundstücke mit Einfamilienhäusern aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Erste Haus und Grund-Musterklage erfolgreich vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, was unter dem Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung von beispielsweise zum...

Mehrfamilienhaus mit großem Garten
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3...

Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Möchte der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen, kann er – wenn Mieter und Vermieter nicht etwas anderes vereinbart haben – die...

Dachsanierung
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Wer als Teil einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Umbauten vornehmen möchte, muss sich an bestimmte Regeln und Verfahren halten. Diese...

Junge mit seinen Eltern
Recht & Steuern

Können Eltern ihre Kinder vertreten, oder bedarf es zusätzlich eines Ergänzungspflegers?

Mehrfamilienhäuser in Frankfurt am Main
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erst dann verlangen, wenn er – neben der Begründung zur...

Ungleich verteilte Geldmünzen in Holzschalen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kein Bestandschutz für „unfaire“ Verteilungsschlüssel: Die Verteilung der Kosten für die Erhaltung von Gemeinschaftseigentum ist innerhalb von...

Leiter mit Farbeimer in einem Badezimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

In der Vergangenheit enthielten die meisten Mietvertragsformulare sogenannte Quotenabgeltungsklauseln. Mit diesen sollte geregelt werden, dass sich...

Baukran vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für eine befristete Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten auf Gebäude freigemacht. Das...

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Weil der Mieter nachweislich keine andere Wohnung finden kann, darf er das Mietverhältnis für weitere zwei Jahre fortsetzen, obwohl die Vermieterin...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.