Direkt zum Inhalt
Recht & Steuern

Winterdienst: Wer muss räumen und streuen?

Bild
Schneeschippe in Aktion

Der Winter naht und damit die Frage:  Wer muss bei Schneefall den Gehweg räumen und Glätte durch Streuen vorbeugen?


Grundsätzlich obliegt der Winterdienst vor dem Grundstück dem Träger der Straßenbaulast. Das ist innerhalb geschlossener Ortschaften die Gemeinde. Die landesrechtlichen Straßenreinigungsgesetze sehen in Verbindung mit den jeweiligen Ortssatzungen in der Regel allerdings vor, dass der Winterdienst für die an das Grundstück angrenzenden Gehwege auf die Grundstückseigentümer übertragen wird. Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit unter anderem auf Straßen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee die Straßen und Gehwege durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind (§ 10 HStrG). Sprich: Der Winterdienst umfasst die Räum- und Streupflicht.
Im Allgemeinen verpflichten also Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Wer Träger der Räum- und Streupflicht ist, in welchem zeitlichen Rahmen und insbesondere wie und in welchem Umfang die Räum- und Streupflicht auszuführen ist, ergibt sich aus den Satzungen. Hier lohnt sich ein Blick in die jeweilige Ortssatzung.


Als Streumaterial sind häufig Sand, Splitt oder anderes abstumpfendes Material zu verwenden. Salz und Chemikalien dürfen meist nur in geringen Mengen verwendet werden. In Frankfurt am Main zum Beispiel sind Gehwege in der Zeit von 7 bis 22 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.


Verkehrssicherungspflichten, wie die Räum- und Streupflicht, können grundsätzlich übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung auf den Mieter ist allerdings eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Aber selbst bei einer wirksamen Abwälzung des Winterdienstes auf den Mieter, bleibt der Vermieter beziehungsweise Grundstückseigentümer verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfüllung zu überwachen. Möglich ist auch, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen und die Kosten – sofern im Mietvertrag vereinbart – im Rahmen der Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.

Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Elster auf Baumstamm
Recht & Steuern

Ab 2027 gilt die Grundregel: Steuerbescheide für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer werden zum elektronischen Abruf bereitgestellt...

Moderne Eigentumswohnungen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Ein Nießbrauch am Wohnungseigentum wird häufig innerhalb der Familie vereinbart: Eltern oder Großeltern übertragen eine Wohnung zu Lebzeiten, behalten...

Vielfarbige Spielfiguren bilden einen Versammlungskreis
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Daher ist es wichtig, dass Eigentümer...

Neue Mieter bei der Schlüsselübergabe durch die Verwalterin
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Der Bundesgerichtshof hat eine in der Verwaltungspraxis regelmäßig vereinbarte Neuvermietungsprovision für unzulässig erklärt. Damit ist offen, wie...

Wärmepumpe vor Hauswand
Recht & Steuern

Brummt die Wärmepumpe auf dem Nachbargrundstück, stellt sich schnell die Frage: Muss man das Geräusch hinnehmen? Werden die gesetzlichen Grenzwerte...

Modernes Mehrparteienhaus
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind zum 1. Juli 2026 die Regelungen zur Übernahme der Kosten der...

Leere Wohnung vor der Übergabe
Recht & Steuern
Mietrecht

Übergabeprotokolle werden oft als lästige Formsache abgetan. Urteile zeigen aber immer wieder das Gegenteil: Richtig eingesetzt, sind sie ein...

Wohnungsübergabe mit dem Wohnungsgeber und zwei neuen Mietern
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Wohnungsgeberbestätigung, oft auch Vermieterbescheinigung genannt, wirkt auf den ersten Blick wie eine reine Formalie. Tatsächlich kann sie beim...

Justitia-Statue und Holzhammer
Recht & Steuern
Erbrecht

Ist das Erbe wirtschaftlich wertlos geworden und soll dennoch Erbschaftsteuer gezahlt werden, wäre das besonders ärgerlich.

Kratzspuren an Echtholz-Parkett und Waserschäden an Laminat
Recht & Steuern
Mietrecht

Typische Fälle sind Schäden an Teppichböden, Parkett, Einbauküchen oder Schließanlagen. Bei einem alten Teppich etwa ist nicht der volle Preis eines...

Heizungsanlage im Keller
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes können Gemeinschaften von Wohnungseigentümern grundsätzlich für einzelne Kosten oder bestimmte...

Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit, Altbau
Recht & Steuern
Erbrecht

Der BFH hat mit Urteil vom 11. März 2026 die Anfechtbarkeit der von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise eingeschränkt.

Installateur montiert Außeneinheit einer Split-Klimaanlage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bei den derzeit hohen Temperaturen wächst bei vielen Wohnungseigentümern der Wunsch nach einer Klimaanlage. Doch was gilt, wenn die...

E-Auto Ladestationen in Tiefgarage: 3 Wallbox - Installationen vor leeren Parkplätzen
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

In Deutschland leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern. Und immer mehr von ihnen würden gerne ihr E-Fahrzeug zu Hause laden. Darauf hat jetzt auch...

Grillen im Sommer
Recht & Steuern
Mietrecht

Es bestehen keine gesetzlichen Normen für das Grillen. Das heißt, dass das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, solange der Mietvertrag oder die...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.