Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kostenverteilung in der GdWE: Mehrheitsbeschlüsse mit Grenzen

Bild
Symbolbild: Farbige Spielfiguren als Abstimmung

Mit den aktuellen Entscheidungen V ZR 236/23 und V ZR 128/23 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite von Mehrheitsbeschlüssen in Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) weiter präzisiert. Eine Änderung der Kostenverteilung ist grundsätzlich möglich, doch setzt der BGH klare Grenzen: Eine erstmalige Belastung einzelner Wohnungseigentümer bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Urteile konkretisieren die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und knüpfen unmittelbar an frühere Entscheidungen an (V ZR 81/23).

 

Seit der WEG-Novelle im Jahr 2020 ist die Frage, inwieweit die GdWE die Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss bei bestehenden Vereinbarungen ändern kann, immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Mit den beiden jüngsten Urteilen hat der BGH nunmehr klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein von einer bestehenden Vereinbarung abweichender Kostenverteilungsbeschluss zulässig ist und wo die Grenzen liegen. In der Entscheidung V ZR 236/23 stellte das Gericht fest, dass eine erstmalige Kostenbelastung von bisher befreiten Wohnungseigentümern nur dann zulässig ist, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen. In V ZR 128/23 entschieden die Richter hingegen zugunsten der GdWE und bestätigten, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels zulässig ist, sofern die bisherige Regelung sachlich nicht gerechtfertigt war. Beide Urteile liegen auf der Linie früherer Entscheidungen wie etwa mit dem BGH-Urteil vom 22. März 2024 (V ZR 81/23).

 

Kostentrennung bleibt verbindlich
Im ersten Fall hatte eine Wohnungseigentümerin gegen die Umlage von Sanierungskosten für eine von ihr nicht genutzte Tiefgarage geklagt. Die GdWE wollte die Kosten auf alle Wohnungseigentümer umlegen, obwohl die Teilungserklärung eine objektbezogene Kostenverteilung vorsah. Der BGH entschied, dass eine solche Regelung nicht durch Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden kann, es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund für die Neuverteilung.

 

Änderung des Verteilungsschlüssels zulässig
Im zweiten Fall hatten Gewerbeeinheiten gegen eine Änderung des Verteilungsschlüssels geklagt. Die GdWE hatte beschlossen, die Betriebskosten und die Beiträge zur Erhaltungsrücklage nicht mehr nach Miteigentumsanteilen, sondern nach der beheizbaren Wohnfläche zu verteilen. Der BGH erklärte diese Änderung für zulässig, da es für die bisherige Regelung keine sachliche Rechtfertigung gab.

Die Richter entschieden auch, dass § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG die Kompetenz der GdWE umfasst, den Verteilungsschlüssel für die Erhaltungsrücklage durch Mehrheitsbeschluss zu ändern. Diese Auslegung war bisher kontrovers diskutiert worden. Der BGH stellt nun aber klar, dass auch Rücklagenzahlungen als Kosten der GdWE anzusehen sind.

 

Rechtsprechungskontinuität und Flexibilität mit klaren Regeln
Die aktuellen BGH-Urteile knüpfen an die WEG-Reform 2020 an, die Mehrheitsbeschlüsse zur Kostenverteilung erleichtern sollte. Während früher Einstimmigkeit erforderlich war, erlaubt § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG nun flexiblere Anpassungen – allerdings nicht grenzenlos. Die richterlichen Entscheidungen stellen klar, dass eine Änderung der Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss grundsätzlich zulässig ist, jedoch bei einer erstmaligen Kostenbelastung bisher befreiter Wohnungseigentümer nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes erfolgen darf. Diese Urteile verdeutlichen den mit der Reform angestrebten größeren Gestaltungsspielraum für GdWE, setzen aber auch klare Grenzen gegen willkürliche oder ungerechtfertigte Mehrbelastungen einzelner Wohnungseigentümer. Für die Wohnungseigentümer bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, aber auch die Notwendigkeit, Änderungen der Kostenverteilung genau zu prüfen, um Streitigkeiten zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse gegebenenfalls rechtzeitig anzufechten.

Verwandte Blogartikel

Installateur montiert Außeneinheit einer Split-Klimaanlage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bei den derzeit hohen Temperaturen wächst bei vielen Wohnungseigentümern der Wunsch nach einer Klimaanlage. Doch was gilt, wenn die...

E-Auto Ladestationen in Tiefgarage: 3 Wallbox - Installationen vor leeren Parkplätzen
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

In Deutschland leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern. Und immer mehr von ihnen würden gerne ihr E-Fahrzeug zu Hause laden. Darauf hat jetzt auch...

Grillen im Sommer
Recht & Steuern
Mietrecht

Es bestehen keine gesetzlichen Normen für das Grillen. Das heißt, dass das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, solange der Mietvertrag oder die...

Gewerblich genutzter Gebäudekomplex
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Mit einem Gutachten zur Restnutzungsdauer wird festgestellt, wie viele Jahre ein Gebäude noch wirtschaftlich betrieben werden kann.

Häuser stehen unter Wasser, überflutete Straßen
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Für viele Menschen ist die eigene Immobilie der Fels in der Brandung. Doch was auf den ersten Blick stabil und unerschütterlich wirkt, kann schnell...

Garten mit Hecke vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt auch für Hessen mehr Klarheit bei Streit um Hecken und Sträucher in Hanglagen.

Fußballfans aus Deutschland
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Fußball-Weltmeisterschaft verwandelt Balkone in Fanzonen, sorgt für Emotionen und Gemeinschaft – und regelmäßig auch für mietrechtliche Konflikte...

Instandhaltungsmaßnahmen an Immobilie mit Gerüst an Fassade
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Bauen & Wohnen

Müssen vor jeder Erhaltungsmaßnahme mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden? Bei vielen Hausverwaltungen galt dies lange als feste Regel.

Moderne Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Hausgeldvorschüsse werden mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan fällig gestellt. Sie sollen und müssen der Gemeinschaft der...

Altbauten saniert und unsaniert nebeneinander
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Sind Aufwendungen für eine Sanierungsmaßnahme sofort als Werbungskosten abziehbar oder über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie abzuschreiben?

Multimedia-Anschlussdose wird repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose oder ein klemmender Türgriff – wer muss dafür eigentlich aufkommen?

Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Energetische Modernisierungen, Brandschutz, Schadstoffsanierung oder die Erneuerung technischer Anlagen können erhebliche Kosten verursachen.

Makler und Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein vom Vermieter eingeschalteter Makler unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und haftet bei...

Frau hält unbeschrifteten Briefumschlag vors Gesicht
Recht & Steuern
Mietrecht

Welche Nachforschungen sind zumutbar? Die öffentliche Zustellung stellt im Zivilprozess ein Mittel letzter Wahl dar.

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.