Direkt zum Inhalt
Bild
Cannabispflanze auf Balkon
Recht & Steuern
Mietrecht

Cannabiskonsum: Kündigung möglich?

Nachdem der Konsum von Cannabis nunmehr legalisiert wurde, stellt sich die Frage, ob eine Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Cannabiskonsum zulässig ist. Nicht selten beschweren sich Bewohner über den stechenden Geruch im Haus und bitten den Vermieter, sich des Problems anzunehmen.


Kürzlich hat sich das Amtsgerichts Brandenburg in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 30 C 196/23 daher mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Cannabiskonsum in der Mietwohnung zur Kündigung durch den Vermieter führen kann. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die fristlose Kündigung eines Mietvertrags ausgesprochen, nachdem festgestellt wurde, dass der Mieter regelmäßig Cannabis konsumierte. Der Vermieter begründete die Kündigung damit, dass der Cannabiskonsum eine Störung des Hausfriedens darstelle und andere Mieter in ihrer Wohnqualität beeinträchtige. Das Amtsgericht Brandenburg kam jedoch zu dem Entschluss, dass der bloße Konsum von Cannabis in der Mietwohnung allein keinen ausreichenden Kündigungsgrund darstellt. Nach § 543 Abs. 1 BGB kann ein Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Das AG Brandenburg stellte in seinem Urteil klar, dass der Konsum von Cannabis in der Wohnung nicht zwangsläufig eine derartige unzumutbare Belastung darstellt, es sei denn, es geht eine erhebliche Beeinträchtigung für andere Mietparteien damit einher.


Für Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass die Beweispflicht für eine derartige Beeinträchtigung beim Vermieter liegt. Es müssen konkrete und nachweisbare Störungen vorliegen, etwa durch ständigen Cannabisgeruch im Treppenhaus oder Belästigungen durch den Mieter. Ohne derartige Nachweise wird eine Kündigung aufgrund von Cannabiskonsum wahrscheinlich nicht vor Gericht standhalten.


Empfehlenswert ist es, die Mietverträge klar und deutlich zu formulieren und Regelungen zum Verhalten im Mietobjekt aufzunehmen. Regelmäßige Begehungen der Mietobjekte sowie ein offenes Ohr für Beschwerden anderer Mieter können helfen, frühzeitig auf mögliche Probleme aufmerksam zu werden. Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollten mindestens eine Abmahnung ausgesprochen werden, um dem Mieter die Möglichkeit einzuräumen, sein Verhalten anzupassen.  Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Cannabiskonsum zwar grundsätzlich möglich ist, jedoch hohe Hürden bestehen, die Vermieter beachten müssen. Das Urteil des AG Brandenburg zeigt, dass eine sorgfältige Dokumentation und stichhaltige Beweise von entscheidender Bedeutung sind, um eine Kündigung wirksam durchzusetzen.

Tanja Petkovic
Tanja Petkovic, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

Mann reißt Wand mit Vorschlaghammer ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen, hierfür...

Junge Menschen in Ihrem gemeinsamen Wohnbereich
Mietrecht
Recht & Steuern

Vermietung an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit...

Junge Menschen zusammen auf einer Couch
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Folgenden werden drei Modelle der möglichen Mietvertragsgestaltung beschrieben.

Mann macht Abrechnung am Schreibtisch mit Laptop, Stift und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Teilnichtigkeit bei isolierbarem Rechenfehler: BGH schafft Klarheit für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Marktplatz mit Wohnungen und Gewerbe
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat entschieden, dass Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten gegenüber gewerblichen Mietern die Umsatzsteuer nicht aus den Kosten...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Welchen Einfluss hat die Schenkung einer vermieteten Immobilie auf die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen für das noch nicht abbezahlte Haus...

Blumen am Balkongeländer
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Blumenkästen am Balkongeländer sind ein häufig diskutiertes Thema in der Vermietung und in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Heizungsinstallateur stellt Heizung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Wer sich von Öl und Gas verabschiedet und zum Beispiel auf eine Wärmepumpe umsteigt oder sein Haus an ein Wärmenetz anschließt, kann prinzipiell die...

Mietvertrags-Unterzeichnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen gilt der Grundsatz, dass auch mietvertraglich Erhöhungen mittels einer Staffel- oder...

Makler und zukünftige Mieter in Mietwohnung
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, die den Käufer verpflichten, die gesamte Maklerprovision zu übernehmen, sind unwirksam, wenn der Makler...

Briefkasten an Holzzaun
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Rückgabe der Mietsache ist ein zentraler Punkt im Mietrecht, insbesondere wenn es um die Frage geht, wann genau der Vermieter wieder die...

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof geäußert.

Glühende Holzkohle
Recht & Steuern

Mit den steigenden Temperaturen im Frühling und Sommer verlagert sich das Leben zunehmend nach draußen. Die Mieter freuen sich darüber, den Balkon...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.