Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung. Hierbei spielt auch die gesetzlich garantierte Möglichkeit, eine geringere Restnutzungsdauer der Immobilie durch ein Gutachten nachzuweisen, eine große Rolle.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte für die Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 (Bundesrat Drucksache 626/1/25 vom 5. Dezember 2025) massive Einschränkungen in diesem Bereich empfohlen. Die Forderung war, nur Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter als Restnutzungsdauer-Nachweis zu akzeptieren und zusätzlich auch noch eine Ortsbesichtigung ausschließlich durch diese Gutachter zu fordern. Dabei gibt es in ganz Deutschland nur etwa 1.500 infrage kommende öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Die Gefahr bestand, dass diese sich im Zweifel künftig den großvolumigeren Aufträgen institutioneller Immobiliengesellschaften zuwenden würden – und dies auch nur, sofern sie überhaupt noch Kapazitäten haben. Privatvermietern wäre damit ein gesetzlich verankerter Nachweis faktisch verwehrt worden.
Briefaktion erfolgreich
Haus & Grund Deutschland hat hiergegen seine Stimme erhoben und argumentierte gegen das Bundesfinanzministerium, das die Pläne für eine Verschärfung unterstützte. Befürchtungen einer „Flut von Internet-Gutachten“ gehen an der Sache vorbei. Denn die inhaltlichen Anforderungen an ein Nachweisgutachten können einfach festgelegt werden: Auch in anderen steuerlichen und kreditwirtschaftlichen Bereichen werden Anforderungen an Gutachten und Gutachter klar definiert und Gutachten, die diesen Vorgaben entsprechen, akzeptiert. Eigentümer im Bereich der Restnutzungsdauer unter den Generalverdacht des Steuerbetruges zu stellen, entbehrt jeder Grundlage und ist zudem ein fatales politisches Signal.
Mit einem von Haus & Grund Deutschland erstellten Musterbrief haben wir die Landesverbände dabei unterstützt, die Sicht von Haus & Grund in die Bundesländer zu tragen – mit Erfolg! Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat entschieden, die Verschärfung nicht zu übernehmen.
Fazit
Der Kampf für einen unbürokratischen, auch Privatvermietern zugänglichen Nachweis der Restnutzungsdauer hat sich gelohnt! Dem Vernehmen nach gibt es im Bundesrat aber weiter Bestrebungen, im nächsten Jahr einen erneuten Versuch zu unternehmen, um die Anforderungen an Restnutzungsdauer-Gutachten zu verschärfen. Wir werden das Thema im Sinne der Privatvermieter weiter aufmerksam verfolgen.
Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...
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