Direkt zum Inhalt
Bild
Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Eigentümerversammlung

Handlungsspielraum bei Terminfindung nutzen

 

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese Versammlungen abends statt. Doch die Rechtsprechung bietet Immobilienverwaltern mehr Flexibilität als oft angenommen.

 

Der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) betont, dass viele Verwaltungen Eigentümerversammlungen in den Abendstunden ansetzen, um berufliche Verpflichtungen der Eigentümer zu berücksichtigen. Dies erschwert jedoch die Arbeit der Immobilienverwalter und ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Immer mehr Verwalter setzen laut BVI, der über 800 Unternehmen der Branche vertritt, Eigentümerversammlungen darum tagsüber an.

Rechtlich gibt es keine feste Anfangszeit für diese Versammlungen, Empfehlungen hingegen schon. Versammlungen sollten idealerweise so angesetzt werden, dass ortsansässige berufstätige Eigentümer daran teilnehmen können – ohne Urlaub nehmen zu müssen. Das bedeutet in der Regel, dass der Termin frühestens um 17 Uhr beginnen sollte. Dennoch sind auch frühere Uhrzeiten unter bestimmten Umständen zulässig, solange sie verkehrsüblich und zumutbar sind.

 

Termine tagsüber sind rechtens
Insbesondere bei umfangreichen Tagesordnungen und vielen Redebeiträgen kann es sinnvoll sein, die Versammlungen früher anzusetzen. Das Amtsgericht Oldenburg/Holstein hat beispielsweise eine Versammlung von 10:53 bis 20:20 Uhr für zulässig befunden (ZMR 2022, 843). Das Oberlandesgericht Köln akzeptierte einen Beginn um 15:00 Uhr für eine Versammlung mit über 500 Eigentümern (ZMR 2005, 77). Dies verdeutlicht, dass der zeitliche Rahmen flexibel gestaltet werden kann.

Verwalter sollten jedoch die Zustimmung der Eigentümer einholen, bevor sie einen frühen Termin festlegen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek urteilte, dass eine Versammlung um 14:00 Uhr nicht ordnungsgemäß sei, wenn Eigentümer aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht daran teilnehmen können und dies vorher mitgeteilt haben. Eine einvernehmliche Terminfindung ist daher entscheidend, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

 

Verwaltungen sollten Spielraum effizient nutzen
Auch Versammlungen an Wochenenden oder Feiertagen sind möglich, wobei Termine an Sonn- und Feiertagen nicht vor 11 Uhr angesetzt werden sollten. Zudem ist auf Ferienzeiten Rücksicht zu nehmen, es sei denn, es handelt sich um außerordentliche Versammlungen.

Auch wenn es keine verbindliche Anfangszeit für Eigentümerversammlungen gibt, sollten Verwalter ihren Handlungsspielraum nutzen und die Wünsche der Eigentümer berücksichtigen. Viele Eigentümer sind – bei entsprechender Ankündigung – auch offen für Termine am Vor- oder Nachmittag, da diese Versammlungen in der Regel nur einmal im Jahr stattfinden. Immobilienverwalter sollten sich dieser rechtlichen Freiheiten bewusst sein und sie im Sinne einer effizienten und konfliktfreien Verwaltung nutzen.

Verwandte Blogartikel

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

Mann reißt Wand mit Vorschlaghammer ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen, hierfür...

Junge Menschen in Ihrem gemeinsamen Wohnbereich
Mietrecht
Recht & Steuern

Vermietung an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit...

Junge Menschen zusammen auf einer Couch
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Folgenden werden drei Modelle der möglichen Mietvertragsgestaltung beschrieben.

Mann macht Abrechnung am Schreibtisch mit Laptop, Stift und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Teilnichtigkeit bei isolierbarem Rechenfehler: BGH schafft Klarheit für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Marktplatz mit Wohnungen und Gewerbe
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat entschieden, dass Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten gegenüber gewerblichen Mietern die Umsatzsteuer nicht aus den Kosten...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Welchen Einfluss hat die Schenkung einer vermieteten Immobilie auf die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen für das noch nicht abbezahlte Haus...

Blumen am Balkongeländer
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Blumenkästen am Balkongeländer sind ein häufig diskutiertes Thema in der Vermietung und in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Heizungsinstallateur stellt Heizung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Wer sich von Öl und Gas verabschiedet und zum Beispiel auf eine Wärmepumpe umsteigt oder sein Haus an ein Wärmenetz anschließt, kann prinzipiell die...

Mietvertrags-Unterzeichnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen gilt der Grundsatz, dass auch mietvertraglich Erhöhungen mittels einer Staffel- oder...

Makler und zukünftige Mieter in Mietwohnung
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, die den Käufer verpflichten, die gesamte Maklerprovision zu übernehmen, sind unwirksam, wenn der Makler...

Briefkasten an Holzzaun
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Rückgabe der Mietsache ist ein zentraler Punkt im Mietrecht, insbesondere wenn es um die Frage geht, wann genau der Vermieter wieder die...

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof geäußert.

Glühende Holzkohle
Recht & Steuern

Mit den steigenden Temperaturen im Frühling und Sommer verlagert sich das Leben zunehmend nach draußen. Die Mieter freuen sich darüber, den Balkon...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.