Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Eigentümerversammlung

Bild
Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte

Handlungsspielraum bei Terminfindung nutzen

 

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese Versammlungen abends statt. Doch die Rechtsprechung bietet Immobilienverwaltern mehr Flexibilität als oft angenommen.

 

Der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) betont, dass viele Verwaltungen Eigentümerversammlungen in den Abendstunden ansetzen, um berufliche Verpflichtungen der Eigentümer zu berücksichtigen. Dies erschwert jedoch die Arbeit der Immobilienverwalter und ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Immer mehr Verwalter setzen laut BVI, der über 800 Unternehmen der Branche vertritt, Eigentümerversammlungen darum tagsüber an.

Rechtlich gibt es keine feste Anfangszeit für diese Versammlungen, Empfehlungen hingegen schon. Versammlungen sollten idealerweise so angesetzt werden, dass ortsansässige berufstätige Eigentümer daran teilnehmen können – ohne Urlaub nehmen zu müssen. Das bedeutet in der Regel, dass der Termin frühestens um 17 Uhr beginnen sollte. Dennoch sind auch frühere Uhrzeiten unter bestimmten Umständen zulässig, solange sie verkehrsüblich und zumutbar sind.

 

Termine tagsüber sind rechtens
Insbesondere bei umfangreichen Tagesordnungen und vielen Redebeiträgen kann es sinnvoll sein, die Versammlungen früher anzusetzen. Das Amtsgericht Oldenburg/Holstein hat beispielsweise eine Versammlung von 10:53 bis 20:20 Uhr für zulässig befunden (ZMR 2022, 843). Das Oberlandesgericht Köln akzeptierte einen Beginn um 15:00 Uhr für eine Versammlung mit über 500 Eigentümern (ZMR 2005, 77). Dies verdeutlicht, dass der zeitliche Rahmen flexibel gestaltet werden kann.

Verwalter sollten jedoch die Zustimmung der Eigentümer einholen, bevor sie einen frühen Termin festlegen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek urteilte, dass eine Versammlung um 14:00 Uhr nicht ordnungsgemäß sei, wenn Eigentümer aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht daran teilnehmen können und dies vorher mitgeteilt haben. Eine einvernehmliche Terminfindung ist daher entscheidend, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

 

Verwaltungen sollten Spielraum effizient nutzen
Auch Versammlungen an Wochenenden oder Feiertagen sind möglich, wobei Termine an Sonn- und Feiertagen nicht vor 11 Uhr angesetzt werden sollten. Zudem ist auf Ferienzeiten Rücksicht zu nehmen, es sei denn, es handelt sich um außerordentliche Versammlungen.

Auch wenn es keine verbindliche Anfangszeit für Eigentümerversammlungen gibt, sollten Verwalter ihren Handlungsspielraum nutzen und die Wünsche der Eigentümer berücksichtigen. Viele Eigentümer sind – bei entsprechender Ankündigung – auch offen für Termine am Vor- oder Nachmittag, da diese Versammlungen in der Regel nur einmal im Jahr stattfinden. Immobilienverwalter sollten sich dieser rechtlichen Freiheiten bewusst sein und sie im Sinne einer effizienten und konfliktfreien Verwaltung nutzen.

Verwandte Blogartikel

Multimedia-Anschlussdose wird repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose oder ein klemmender Türgriff – wer muss dafür eigentlich aufkommen?

Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Energetische Modernisierungen, Brandschutz, Schadstoffsanierung oder die Erneuerung technischer Anlagen können erhebliche Kosten verursachen.

Makler und Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein vom Vermieter eingeschalteter Makler unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und haftet bei...

Frau hält unbeschrifteten Briefumschlag vors Gesicht
Recht & Steuern
Mietrecht

Welche Nachforschungen sind zumutbar? Die öffentliche Zustellung stellt im Zivilprozess ein Mittel letzter Wahl dar.

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung.

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Treppenhaus und der Hauseingang sind zentrale Bereiche eines Mehrfamilienhauses und geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über Rechte und...

Immobilienmakler  und junges Paar vor Einfamilienhaus, Hauskauf
Recht & Steuern

Die Immobilienpreise ziehen vielerorts wieder an – und damit auch die Kaufnebenkosten, allen voran die Grunderwerbsteuer.

Arztpraxis in Altbauwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Gerade in innerstädtischen Lagen fragen Vermieter immer häufiger: Darf eine Wohnung in einem Mietshaus als Arztpraxis oder für eine andere...

Modernes Wohngebäude mit Balkonen und Eigentumswohnungen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer sind zentral für die gemeinschaftliche Willensbildung. Doch nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Immer wieder hält sich die Idee, Mieter müssten in den letzten Monaten vor dem Auszug keine Miete mehr bezahlen, da der Vermieter diese mit der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch nichtig, sondern bleibt unter Umständen wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde.

Moderne Wohnanlage in Deutschland
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Die regelmäßige Begehung der Liegenschaft gehört zum Pflichtenkern einer ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung.

Fenster eines ausgebauten Dachgeschosses
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach Entscheidung des BGH können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer in ihrer Gemeinschaftsordnung pauschalierte Strafzahlungen vorsehen.

Wohnungsputz mit verschiedenen Putzmitteln
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...

Mann mit Taschenrechner und Sparschwein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.