Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Mietrecht

Haftung des Maklers

Bild
Makler und Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung

Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) klar: Ein vom Vermieter eingeschalteter Makler, der über Besichtigungstermine oder die Auswahl von Mietinteressenten entscheidet, unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und haftet bei diskriminierendem Verhalten auf Entschädigung.

 

Eine Wohnungssuchende hatte sich mehrfach über ein Onlineportal um Besichtigungstermine beworben. Die Bewerbungen enthielten identische Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße und unterschieden sich allein im verwendeten Namen. Unter ihrem pakistanischen Namen erhielt sie Absagen, während Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen wie „Schmidt“ oder „Spieß“ zu Zusagen führten. Entsprechende Vergleichsanfragen von Familienangehörigen mit pakistanisch klingenden Namen blieben ebenfalls erfolglos. Die Zu- und Absagen erfolgten jeweils durch einen Mitarbeiter eines Immobilienmaklers.

 

Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft
Der BGH bestätigt eine unmittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft und stellt klar, dass das Benachteiligungsverbot bereits im Stadium der Wohnungsvermittlung greift. Schon die Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen ist Teil der Vertragsanbahnung und fällt damit in den sachlichen Anwendungsbereich des AGG. Die systematische Ungleichbehandlung identischer Bewerbungen allein anhand des Namens begründet ausreichende Indizien für eine Diskriminierung. Die von der Klägerin eingesetzten Vergleichsanfragen wurden als zulässiges Testing-Verfahren anerkannt. Der Makler konnte keine sachlichen Gründe für die unterschiedliche Behandlung darlegen.

 

Makler haftet
Der BGH betont, dass auch der mit der Auswahl von Mietinteressenten betraute Makler selbst Adressat des Benachteiligungsverbots ist. Überträgt der Vermieter ihm diese Entscheidungskompetenz, haftet der Makler eigenständig nach dem AGG. Die zugesprochene Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro hielten die Richter für angemessen. Für private Haus- und Wohnungseigentümer bedeutet die Entscheidung vor allem Rechtssicherheit: Wer einen Makler mit der Auswahl von Mietinteressenten beauftragt, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass dieser die gesetzlichen Vorgaben des AGG kennt und einhält. Die Verantwortung für eine diskriminierungsfreie Auswahl trifft in diesem Fall primär den handelnden Makler.

Der Gesetzgeber hat im AGG für das Mietrecht eine besondere Unterscheidung zwischen dem Mietvertrag als „Massengeschäft“ und dem Mietvertrag eines Vermieters, der nicht mehr als 50 Wohnungen zu vermieten hat, vorgesehen. Je größer das persönliche Interesse des Vermieters ist, besonders passende Mieter zu finden, desto geringer wird das Diskriminierungspotenzial bewertet.

Bei Wohnungen in Mietobjekten, die der Vermieter oder nahe Angehörige von ihm selbst bewohnen, darf die Auswahl individueller sein. Beispiel: Sucht der Vermieter im Haus seiner betagten Mutter bevorzugt ältere Mieter, ist das keine rechtswidrige Benachteiligung junger Mietinteressenten.

Verwandte Blogartikel

Nebenkostenabrechnung
Recht & Steuern

Die Grundlage einer jeden Betriebskostenabrechnung stellen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien dar. § 556 BGB normiert daher, dass...

Sanierte Fensterfront in rotem Zimmer
Mietrecht
Recht & Steuern

Ein Mieter hat Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz gem. § 536 a BGB, wenn die Mietwohnung mangelhaft im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB ist...

Frau sitzt neben Umzugskartons und schaut aus dem Fenster
Recht & Steuern
Mietrecht

Es ist als Bestandteil der vertraglichen Nebenpflichten anzusehen, dass der eintretende neue Mieter den Vermieter zeitnah über den Tod der Mietpartei...

Einigung per Handschlag
Recht & Steuern

Nicht jede Falschaussage des Mieters ist rechtlich relevant. Das Fragerecht des Vermieters ist grundsätzlich auf solche Angaben beschränkt, die für...

Klimaanlage an Gebäudewand
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Wer eine feste Außen-Klimaanlage (Split-Klimagerät) in seiner Eigentumswohnung installieren möchte, kann dies nicht ohne Weiteres tun. Bei jeder...

Einfamilienhaus mit Garten
Recht & Steuern

Haus & Grund Deutschland betreibt derzeit gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler mehrere Musterverfahren gegen die neue Grundsteuerbewertung nach dem...

Verkauf von Gewerbeeinheiten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer einer Immobilie bei Bereitstellung von Unterlagen seine vorvertragliche Aufklärungspflicht nur dann...

Einbauküche
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Mitvermieten einer Einbauküche kann Risiken in sich bergen. Da eine Küche im Alltag unverzichtbar ist, kommt es regelmäßig vor, dass Gegenstände...

Älterer Herr denkt über Unterlagen nach
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine ordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen kann in Betracht kommen, wenn sich der Mieter mit einem Betrag von mehr als einer...

Richter vor Unterlagen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – dieses Bonmot gilt nicht nur für Eheschließungen, sondern auch bei Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdEW)...

Vater und Tochter vor Haus mit Photovoltaik-Installation
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage führte bisher grundsätzlich zu sogenannten Einkünften aus Gewerbebetrieb. Hierfür war eine Gewinnermittlung...

Einfamilienhäuser
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Was ist eine Immobilie wert? Diese Frage stellen sich nicht nur Eigentümer oder potenzielle Käufer, sondern immer wieder auch Erben, Gerichte, Banken...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.