Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Mietrecht

Haftung des Maklers

Bild
Makler und Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung

Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) klar: Ein vom Vermieter eingeschalteter Makler, der über Besichtigungstermine oder die Auswahl von Mietinteressenten entscheidet, unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und haftet bei diskriminierendem Verhalten auf Entschädigung.

 

Eine Wohnungssuchende hatte sich mehrfach über ein Onlineportal um Besichtigungstermine beworben. Die Bewerbungen enthielten identische Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße und unterschieden sich allein im verwendeten Namen. Unter ihrem pakistanischen Namen erhielt sie Absagen, während Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen wie „Schmidt“ oder „Spieß“ zu Zusagen führten. Entsprechende Vergleichsanfragen von Familienangehörigen mit pakistanisch klingenden Namen blieben ebenfalls erfolglos. Die Zu- und Absagen erfolgten jeweils durch einen Mitarbeiter eines Immobilienmaklers.

 

Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft
Der BGH bestätigt eine unmittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft und stellt klar, dass das Benachteiligungsverbot bereits im Stadium der Wohnungsvermittlung greift. Schon die Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen ist Teil der Vertragsanbahnung und fällt damit in den sachlichen Anwendungsbereich des AGG. Die systematische Ungleichbehandlung identischer Bewerbungen allein anhand des Namens begründet ausreichende Indizien für eine Diskriminierung. Die von der Klägerin eingesetzten Vergleichsanfragen wurden als zulässiges Testing-Verfahren anerkannt. Der Makler konnte keine sachlichen Gründe für die unterschiedliche Behandlung darlegen.

 

Makler haftet
Der BGH betont, dass auch der mit der Auswahl von Mietinteressenten betraute Makler selbst Adressat des Benachteiligungsverbots ist. Überträgt der Vermieter ihm diese Entscheidungskompetenz, haftet der Makler eigenständig nach dem AGG. Die zugesprochene Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro hielten die Richter für angemessen. Für private Haus- und Wohnungseigentümer bedeutet die Entscheidung vor allem Rechtssicherheit: Wer einen Makler mit der Auswahl von Mietinteressenten beauftragt, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass dieser die gesetzlichen Vorgaben des AGG kennt und einhält. Die Verantwortung für eine diskriminierungsfreie Auswahl trifft in diesem Fall primär den handelnden Makler.

Der Gesetzgeber hat im AGG für das Mietrecht eine besondere Unterscheidung zwischen dem Mietvertrag als „Massengeschäft“ und dem Mietvertrag eines Vermieters, der nicht mehr als 50 Wohnungen zu vermieten hat, vorgesehen. Je größer das persönliche Interesse des Vermieters ist, besonders passende Mieter zu finden, desto geringer wird das Diskriminierungspotenzial bewertet.

Bei Wohnungen in Mietobjekten, die der Vermieter oder nahe Angehörige von ihm selbst bewohnen, darf die Auswahl individueller sein. Beispiel: Sucht der Vermieter im Haus seiner betagten Mutter bevorzugt ältere Mieter, ist das keine rechtswidrige Benachteiligung junger Mietinteressenten.

Verwandte Blogartikel

Rechtsanwalt vor Bücherregal
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bisher wurde im Allgemeinen angenommen, dass für die Beschlussfassung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) über die Beauftragung von...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nur bei Verzug des Mieters mit der Zahlung von zwei...

Wohnzimmer
Recht & Steuern

Auch wenn eine Wohnung unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen wird, kann die Gemeinde Zweitwohnungsteuer verlangen.

Frau fängt von der Decke tropfendes Wasser auf
Recht & Steuern
Mietrecht

Kleine Risse mit großem Schadenpotenzial: Wer haftet?

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung ist eines der meistdiskutierten Themen im Mietrecht und sorgt regelmäßig für Unsicherheit bei Vermietern und Mietern.

Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Hilft die neue Privilegierung auch bei alten Anlagen?

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Kündigung des Mieters ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 573 BGB.

Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Mietrecht

Je nach Mietverhältnis stehen zur Anpassung der Miete verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Frankfurt am Main
Mietrecht
Recht & Steuern

Die Stadt Frankfurt am Main führt regelmäßig eine Erhebung zum Mietspiegel durch, um die ortsüblichen Vergleichsmieten zu ermitteln und Transparenz...

Parkett in unterschiedlichen Zuständen und mit Wasserfleck
Mietrecht
Recht & Steuern

Kratzer im Laminat, Wasserflecken am Parkett oder abgeplatzte Farbe – solche optischen Veränderungen führen regelmäßig zu Diskussionen zwischen...

Bunte Knetfiguren versammeln sich
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einberufung einer...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat klargestellt, dass Mietern auch dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen kann, wenn anstelle von Wohnungseigentum sogenanntes...

Split-Klimagerät an Außenwand neben Fenster
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Sogenannte Split-Klimageräte, die effizient für wahlweise Kühlung oder Heizung sorgen, sollen die nachhaltigere Alternative zu Gasetagenheizungen...

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.