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Umgestürzter Baum in Vorgarten
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Sturmschäden

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Umgestürzter Baum in Vorgarten

Wer zahlt, wer haftet, was tun?

Von Orkan „Friederike“ bis zu den Herbststürmen 2024: Extremwetterereignisse sind auf dem Vormarsch. Wer haftet für Sturmschäden, was zahlt die Versicherung und wie kann man am besten vorsorgen?

 

Die jüngsten Herbststürme, wie etwa der Sturm „Rafael“ im Oktober 2024, haben Schäden in Millionenhöhe verursacht. Auch in Deutschland nehmen solche stürmischen Extremwetterereignisse wie „Friederike“ im Jahr 2018 oder „Sabine“ im Jahr 2020 zu, mit gravierenden Folgen für Mensch und Sachwerte. Prävention und Versicherungsschutz werden daher immer wichtiger.

Ein Schaden wird als Sturmschaden anerkannt, wenn er durch eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (das entspricht 62 Kilometer pro Stunde) verursacht wurde. Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Sturm und dem Schaden bestehen, damit Letzterer als Sturmschaden klassifiziert werden kann. Häufig verlangen Versicherer den Nachweis der Windstärke, beispielsweise durch Wetterdaten oder vergleichbare Schäden an anderen Gebäuden in der Umgebung. Die Haftungsfrage hängt vor allem davon ab, ob die Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Wurden zum Beispiel Dachwartungen oder Baumschnitte nicht durchgeführt und kommt es dann durch lose Dachziegel oder instabile Äste zu Schäden, können die Eigentümer dafür haftbar gemacht werden. Sturmschäden werden regelmäßig als „höhere Gewalt“ eingestuft, sodass eine Haftung entfällt, wenn der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

 

Versicherung und Verhalten im Schadenfall
Die finanzielle Absicherung gegen Sturmschäden erfolgt über verschiedene Versicherungen. So deckt die Gebäudeversicherung Schäden an der baulichen Substanz des Gebäudes wie beschädigte Fassaden oder abgedeckte Dächer. Im Gegensatz dazu sind Wasserschäden durch vollgelaufene Keller nicht als Sturmschäden zu definieren und auch nicht durch die normale Gebäudeversicherung abgedeckt. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist für diesen Fall erforderlich, um sich vor Schäden durch andere Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau zu schützen. Wird bei einem Sturm der bewegliche Hausrat beschädigt, zu dem insbesondere Möbel und Elektrogeräte zählen, ist dieser durch die Hausratversicherung abgedeckt. Bei Fahrzeugen übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden durch umgestürzte Bäume oder umherfliegende Gegenstände ab Windstärke 8; die Vollkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Vertragsbedingungen zu prüfen, da die Leistungen je nach Anbieter und Vertragskonditionen stark variieren können.

 

Prävention schützt vor größeren Schäden
Bei Sturmschäden ist schnelles Handeln gefragt. Betroffene sollten den Schaden umfassend dokumentieren – am besten durch Fotos oder Videos – und beschädigte Gegenstände als Beweismittel aufbewahren. Außerdem muss der Schaden umgehend der Versicherung gemeldet werden. Um nachzuweisen, dass der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu dokumentieren. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wie das Abdecken beschädigter Dächer sind sinnvoll, um Folgeschäden zu vermeiden. Größere Reparaturen sollten jedoch erst nach Rücksprache mit der Versicherung durchgeführt werden. Auch bei Wartungsarbeiten sollten lose Dachziegel oder beschädigte Fassadenteile rechtzeitig gesichert und instabile Äste oder Totholz von Bäumen entfernt werden. Darüber hinaus sollten im Zuge einer Sturmwarnung lose Gegenstände im Freien wie Gartenmöbel oder Dekorationsobjekte sicher verstaut werden, damit sie nicht umherfliegen und dabei Schäden anrichten können. Vorbeugende Maßnahmen sind unerlässlich, um finanzielle Verluste zu minimieren und die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten.

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