Weltmeisterschaft und Feiern – Was erlaubt das Mietrecht?
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Die Fußball-Weltmeisterschaft verwandelt Balkone in Fanzonen, sorgt für Emotionen und Gemeinschaft – und regelmäßig auch für mietrechtliche Konflikte in der Nachbarschaft. Es stellt sich die Frage, was in der Mietwohnung erlaubt ist: Wie laut darf die Party im Hinterhof werden? Wo ist die Erlaubnis des Vermieters angebracht? Heißt Nachtruhe: Jubel nur noch in Zimmerlautstärke?
Die Bundesregierung hat für die Fußballweltmeisterschaft Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. Das gilt für Public Viewing, aber was gilt im Mietrecht? Grundsätzlich ist festzuhalten: Mieter dürfen ihre Wohnung vertragsgemäß nutzen. Dazu gehört selbstverständlich auch, Gäste zu empfangen und gemeinsam Spiele zu verfolgen. Ein generelles Verbot von WM-Feiern wäre rechtlich nicht haltbar. Entscheidend ist jedoch das Gebot der Rücksichtnahme, das das Mietverhältnis prägt. Dieses begrenzt die zulässige Nutzung – insbesondere dort, wo andere Bewohner beeinträchtigt werden.
In der Praxis konzentrieren sich die Konflikte nahezu ausschließlich auf das Thema Lärm. Besondere Bedeutung kommt den sogenannten Ruhezeiten zu. In Deutschland gilt regelmäßig eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. Auch während der Fußball-WM bestehen keine generellen Ausnahmen für private Feiern. Zwar erkennen Gerichte in Einzelfällen einen gewissen „sozialadäquaten Ausnahmelärm“ – etwa kurze Torjubel – an, dies rechtfertigt jedoch keinesfalls dauerhafte nächtliche Störungen. Gerade bei der WM 2026 verschärft sich diese Problematik durch die Zeitverschiebung: Spiele finden häufig erst spät am Abend oder nachts statt. Hier ist besondere Zurückhaltung erforderlich. Denn Geräusche auf Balkon, Terrasse oder im Innenhof werden deutlich stärker wahrgenommen als innerhalb der Wohnung.
Das zentrale Problem liegt jedoch darin, dass das Mietrecht keine starren Grenzwerte vorgibt. Ob eine Lärmbelästigung vorliegt, ist stets anhand des Einzelfalls zu beurteilen. Maßgeblich sind insbesondere Uhrzeit, Dauer, Häufigkeit und Intensität der Störung. Diese notwendige Einzelfallabwägung führt in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten und Streitigkeiten. Die Weltmeisterschaft soll Freude bereiten – nicht zum Ausgangspunkt langwieriger Nachbarschaftsstreitigkeiten werden. Wer seine Rechte und Pflichten kennt oder sich beraten lässt, schafft die Grundlage dafür, dass beides miteinander vereinbar bleibt. Wer unsicher ist, sollte daher nicht vorschnell handeln, sondern die Situation genau prüfen (lassen).
Niklas Graf, Rechtsanwalt bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
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