Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern

Winterdienst: Wer muss räumen und streuen?

Bild
Schneeschippe in Aktion

Der Winter naht und damit die Frage:  Wer muss bei Schneefall den Gehweg räumen und Glätte durch Streuen vorbeugen?


Grundsätzlich obliegt der Winterdienst vor dem Grundstück dem Träger der Straßenbaulast. Das ist innerhalb geschlossener Ortschaften die Gemeinde. Die landesrechtlichen Straßenreinigungsgesetze sehen in Verbindung mit den jeweiligen Ortssatzungen in der Regel allerdings vor, dass der Winterdienst für die an das Grundstück angrenzenden Gehwege auf die Grundstückseigentümer übertragen wird. Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit unter anderem auf Straßen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee die Straßen und Gehwege durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind (§ 10 HStrG). Sprich: Der Winterdienst umfasst die Räum- und Streupflicht.
Im Allgemeinen verpflichten also Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Wer Träger der Räum- und Streupflicht ist, in welchem zeitlichen Rahmen und insbesondere wie und in welchem Umfang die Räum- und Streupflicht auszuführen ist, ergibt sich aus den Satzungen. Hier lohnt sich ein Blick in die jeweilige Ortssatzung.


Als Streumaterial sind häufig Sand, Splitt oder anderes abstumpfendes Material zu verwenden. Salz und Chemikalien dürfen meist nur in geringen Mengen verwendet werden. In Frankfurt am Main zum Beispiel sind Gehwege in der Zeit von 7 bis 22 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.


Verkehrssicherungspflichten, wie die Räum- und Streupflicht, können grundsätzlich übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung auf den Mieter ist allerdings eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Aber selbst bei einer wirksamen Abwälzung des Winterdienstes auf den Mieter, bleibt der Vermieter beziehungsweise Grundstückseigentümer verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfüllung zu überwachen. Möglich ist auch, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen und die Kosten – sofern im Mietvertrag vereinbart – im Rahmen der Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.

Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Marlene Temeschinko, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Treppenhaus und der Hauseingang sind zentrale Bereiche eines Mehrfamilienhauses und geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über Rechte und...

Immobilienmakler  und junges Paar vor Einfamilienhaus, Hauskauf
Recht & Steuern

Die Immobilienpreise ziehen vielerorts wieder an – und damit auch die Kaufnebenkosten, allen voran die Grunderwerbsteuer.

Arztpraxis in Altbauwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Gerade in innerstädtischen Lagen fragen Vermieter immer häufiger: Darf eine Wohnung in einem Mietshaus als Arztpraxis oder für eine andere...

Modernes Wohngebäude mit Balkonen und Eigentumswohnungen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer sind zentral für die gemeinschaftliche Willensbildung. Doch nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Immer wieder hält sich die Idee, Mieter müssten in den letzten Monaten vor dem Auszug keine Miete mehr bezahlen, da der Vermieter diese mit der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch nichtig, sondern bleibt unter Umständen wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde.

Moderne Wohnanlage in Deutschland
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Die regelmäßige Begehung der Liegenschaft gehört zum Pflichtenkern einer ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung.

Fenster eines ausgebauten Dachgeschosses
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach Entscheidung des BGH können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer in ihrer Gemeinschaftsordnung pauschalierte Strafzahlungen vorsehen.

Wohnungsputz mit verschiedenen Putzmitteln
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Frage, ob ein Mieter bei seinem Auszug verpflichtet ist, die Wohnung zu reinigen, gehört zu den Dauerbrennern im Mietrecht und sorgt immer wieder...

Mann mit Taschenrechner und Sparschwein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Jeder Wohnungseigentümer muss die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden und beschlossenen Vorschüsse bezahlen, damit die Gemeinschaft der...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung von Wohnraum nicht gegeben ist, wenn durch die Untervermietung ein...

Glas wird an Wasserhahn mit Trinkwasser gefüllt
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt und Verbraucher informiert werden. Die Frist für den Austausch endet am 12. Januar 2026.

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

Bundestag in Berlin
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise...

Altes Abwasserrohr im Keller eines Hauses
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Abwasserrohre gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes – und doch schenken ihnen viele Eigentümer kaum Beachtung.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.