Rechtfertigt eine rassistische Beleidigung eine außerordentliche Kündigung?
Bild
Eine Kündigung des Mieters ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, § 573 BGB. Dabei kann eine schwerwiegende Pflichtverletzung auch eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 BGB rechtfertigen. Das Amtsgericht Hannover hatte nun darüber zu urteilen, ob das Verhalten des Mieters einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
Im Urteil vom 10.09.2025, Az. 465 C 781/25 hatte das Amtsgericht Hannover darüber zu entscheiden, ob bei einer rassistischen Beleidigung durch den Mieter eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann.
Der Vermieter und Eigentümer klagte gegen seine Mieterin auf Räumung und Herausgabe der Mietsache, nachdem die Mieterin trotz Kündigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht räumte und herausgab. Vorausgegangen war ein Vorfall zwischen dem Vermieter und der Mieterin. Die Mieterin hat den Vermieter beim Besuch des Vermieters mit erheblichen rassistischen und menschenverachtenden Aussagen beleidigt. Dabei seien Äußerungen wie „Ihr Kanacken!“, „Scheiß Ausländer“ und andere gefallen. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis außerordentlich fristlos und hilfsweise ordentlich wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses.
Das Gericht entschied, dass die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt und damit wirksam war. Laut des Gerichts stellen Äußerungen in der Form, wie sie von der Mieterin getätigt wurde, rassistische und menschenverachtende Beleidigungen des Vermieters dar. Aufgrund dieses Vorfalls und dem damit zusammenhängenden Angriff auf den Vermieter ist es für das Gericht nachvollziehbar, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht zumutbar ist und somit die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt war.
Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Zuletzt kam es immer häufiger zu Uneinigkeiten zwischen Miteigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) rund um das Thema E-Fahrzeug in der...
Seit dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Bundeskanzler Olaf Scholz hat versprochen, dass dies aufkommensneutral erfolgen soll: Die...
Die Grundsteuerbescheide der Gemeinden werden derzeit nach und nach versandt, sobald die Gemeinden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B für das...
Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern...
Wohnungseigentümer haben lediglich einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, das heißt: auf Einsichtnahme am Ort der Liegenschaft...
Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.