Direkt zum Inhalt
Bild
Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern

Grunderwerbsteuer: Steuerfalle beim Bauträger-Kauf

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert und dabei einige Steuerfallen beim Erwerb vom Bauträger offengelegt. Denn: Auch Zahlungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Das Finanzamt muss dann neben dem ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheid über die Besteuerung des Kaufvertrags einen nachträglichen gesonderten Steuerbescheid erlassen. Das entschied der BFH in seinem Anfang März 2025 veröffentlichten Urteil vom 30. Oktober 2024 (II R 15/22).

 

Der Fall: Ein Ehepaar hatte ein Grundstück erworben, auf dem Eigentumswohnungen zu errichten waren. Die Verkäuferin des Grundstücks verpflichtete sich in den Kaufverträgen auch zum Bau der noch nicht errichteten Immobilien. Nach Beginn der Rohbauarbeiten an den jeweiligen Gebäuden äußerten die Kläger Änderungswünsche bei der Bauausführung gegenüber der Verkäuferin, also nachträgliche Sonderwünsche. Für diesen Fall sahen die Kaufverträge vor, dass die Käufer Mehrkosten für solche nachträglichen Sonderwünsche zu tragen hätten und nur die Verkäuferin diese umsetzen dürfe. Das Finanzamt hielt die Entgelte für die nachträglichen Sonderwünsche für grunderwerbsteuerpflichtig und erließ entsprechende Steuerbescheide gegenüber den jeweiligen Klägern.

 

BFH stimmt Finanzamt zu
Nachträglich vereinbarte Sonderwünsche sind aber nur dann steuerpflichtig, wenn sie in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen. Diesen rechtlichen Zusammenhang sah der BFH darin, dass die Eheleute laut Vertrag verpflichtet waren, die Mehrkosten für nachträgliche Sonderwünsche zu tragen und diese nach den vertraglichen Regelungen nicht ohne Weiteres selbst ausführen lassen durfte, sondern die Ausführung der Verkäuferin oblag.

In einem am gleichen Tag entschiedenen ähnlichen Fall (II R 18/22) lag der rechtliche Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag für den BFH hinsichtlich der zusätzlich gezahlten Entgelte für die nachträglichen Sonderwünsche Innentüren, Rolllädenmotoren und Bodenbeläge ebenfalls vor, weil der Kaufvertrag schon selbst Abweichungen von der Bauausführung nach entsprechender Vereinbarung vorsah. In den Hausanschlusskosten hingegen sah der BFH keine nachträglich vereinbarten Sonderwünsche. Der Grund: Die Übernahme dieser Entgelte durch den Käufer ergab sich bereits aus dem Grundstückskaufvertrag selbst.

 

Fazit

Wer hier auf die Vertragsgestaltung achtet, kann bares Geld sparen. Denn aus dem Urteil ergibt sich auch, dass nur diejenigen nachträglichen Leistungen die Grunderwerbsteuer erhöhen, die einen originären Zusammenhang mit dem Kaufvertrag haben. Also sollte in diesen Fällen darauf geachtet werden, mit einem separaten eigenen Handwerker entsprechende Zusatzleistungen zu vereinbaren und sich diese Möglichkeit auch bereits im Kaufvertrag offenzuhalten.“

Verwandte Blogartikel

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 haben sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) einige Zuständigkeiten...

Schneeschippe in Aktion
Recht & Steuern

Der Winter naht und damit die Frage: Wer muss bei Schneefall den Gehweg räumen und Glätte durch Streuen vorbeugen?

Schornsteinfeger beim Reinigen auf dem Hausdach
Recht & Steuern

Die neuen Heizungsregelungen des seit Anfang des Jahres geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ziehen weitere Anpassungen bei den Gebührentatbeständen...

Fernsehkabel-Wanddose wird mit Schraubenzieher repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann es vorkommen, dass Abnutzungen oder Schäden an der Mietsache durch den Gebrauch eintreten. Die Fragen, die sich...

Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Selbst nutzende Eigentümer können alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Entlastung bei der Einkommensteuer über den...

Fassade der Agentur für Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Bezieht ein Mieter zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen von einem Sozialleistungsträger (hier: Bürgergeld), gehen mögliche Ansprüche auf...

Leere Wohnung mit Umzugskartons
Mietrecht
Recht & Steuern

Der Vermieter kann dem Mieter das Mietverhältnis nicht nur kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und dieser Rückstand eine...

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

Grundstücke mit Einfamilienhäusern aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Erste Haus und Grund-Musterklage erfolgreich vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, was unter dem Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung von beispielsweise zum...

Mehrfamilienhaus mit großem Garten
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3...

Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Möchte der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen, kann er – wenn Mieter und Vermieter nicht etwas anderes vereinbart haben – die...

Dachsanierung
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Wer als Teil einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Umbauten vornehmen möchte, muss sich an bestimmte Regeln und Verfahren halten. Diese...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.