Direkt zum Inhalt
Bild
Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eigenbedarf: Gehören Cousins zum privilegierten Personenkreis?

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, § 573 Absatz 1 BGB. Ein berechtigtes Interesse liegt gemäß § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB dann vor, wenn der Vermieter die Wohnräume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Nun hat sich der Bundesgerichtshof damit befasst, ob der Eigenbedarf auch zugunsten eines Cousin oder einer Cousine erklärt werden kann. Die Frage war, ob der Cousin/die Cousine noch zum Kreis der Familienangehörigen gehört.


Mit Urteil vom 10.07.2024, Az.: VIII ZR 276/23 entschied der Bundesgerichtshof nun, dass der Cousin/die Cousine nicht zum privilegierten Personenkreis gehört und der Vermieter somit keine Eigenbedarfskündigung zugunsten dieser Personen erklären kann.


Der Sachverhalt war wie folgt: Eine vermietete Wohnung eines Mehrfamilienhauses wurde in eine Eigentumswohnung umgewandelt. Durch den anschließenden Verkauf an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde den Mietern dieser Wohnung für einen Gesellschafter die Eigenbedarfskündigung erklärt. Die Mieter widersprachen der Kündigung mit dem Argument, dass die Kündigungssperrfristen gemäß § 577 a Absatz 1a BGB nicht beachtet wurden. Die Gesellschafter, die Cousins sind, beriefen sich in ihrem Fall auf eine Ausnahme, weil die Gesellschafter zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnung zu derselben Familie gehören. Damit seien die Kündigungssperrfristen nicht zu beachten.

Der Bundesgerichtshof entschied in diesem Fall, dass Cousins nicht zur selben Familie gehören. Der Begriff „Familie“ in § 577a Absatz 1a Satz 2 BGB ist kongruent zum Begriff „Familienangehöriger“ aus § 573 Absatz 2 Nr. BGB. Zur Ermittlung, wer alles zum privilegierten Personenkreis zählt, wurde auf das Zeugnisverweigerungsrecht aus der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung abgestellt. Dabei erhalten nur enge Verwandte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das entscheidende Argument ist, dass bei engen Verwandten ein Verhältnis persönlicher Verbundenheit und gegenseitiger Solidarität vorliegt. Zu diesen engen Verwandten zählen die in gerader Linie Verwandte oder Verschwägerte (Kinder, Eltern, Großeltern, Pflegeeltern und Pflegekinder) sowie Verlobte, Ehepartner, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner. Laut Bundesgerichtshof fallen in diesem konkreten Fall die Gesellschafter als Cousins hier nicht darunter, weil diese nicht derselben Familie im Sinne des § 577a Absatz 1a Satz 2 BGB angehören, so dass hier kein Eigenbedarf geltend gemacht werden kann. Andere Personengruppen, die nicht von § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB genannt werden, zählen damit grundsätzlich nicht zum privilegierten Personenkreis in Bezug auf eine Eigenbedarfskündigung. In Ausnahmefällen kann unter Berücksichtigung der Einzelumstände auf die Generalklausel des § 573 Absatz 1 BGB zurückgegriffen werden.

Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Sabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Gedenkstein in einem Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Frage, wie umfassend die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, beschäftigt tagein tagaus Heerscharen von Juristen.

Bundestag in Berlin
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, Abschreibungsoptimierungen für private Vermieter mit überzogenen Anforderungen an die Gutachternachweise...

Altes Abwasserrohr im Keller eines Hauses
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Abwasserrohre gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes – und doch schenken ihnen viele Eigentümer kaum Beachtung.

Frau macht Abrechnung und zahlt Geld in Sparschwein ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.11.2025, Az V ZR 190/24 endgültig entschieden, dass ein Wohnungseigentümer kein...

Außeninstallation Split-Klimagerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern

Wird beim Kauf einer Immobilie ein Gesamtkaufpreis für Haus und Grundstück gezahlt, muss ermittelt werden, welcher Anteil auf das Gebäude und welcher...

Mann mit Taschenrechner bei Abrechnung
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Pünktlich zum Jahresende ist es wieder so weit: In vielen Liegenschaften laufen Verwalterverträge aus und neue Verwalter übernehmen das Amt.

Winterdienst kehrt Schnee zur Seite
Recht & Steuern
Mietrecht
Bauen & Wohnen

Wer ist im Winter für die Räumung verantwortlich?

Straßenarbeiten
Recht & Steuern

Die Erforderlichkeit von Erschließungsmaßnahmen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Weihnachtsdekoration
Recht & Steuern

In der Vorweihnachtszeit wird gerne dekoriert: Lichterketten am Balkon, blinkende Sterne im Fenster oder ein festlich geschmückter Garten – doch wo...

Modernes Mehrparteienhaus
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Nach § 47 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 – also vor der WEG-Reform – auf sogenannten nicht...

Umzugsunternehmen bei der Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Kündigen einer Wohnung durch den Vermieter ist in Deutschland mit vielen Hürden verbunden.

Mann mit Schneeschaufel räumt Weg
Recht & Steuern
Mietrecht

Zu Beginn der Winterzeit stellt sich die Frage, wie die rechtlichen Regelungen zum Winterdienst und zur Streupflicht lauten.

Techniker repariert Messgerät
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Mit Urteil vom 20. Januar 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass Verträge einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit...

Rechtsanwalt vor Bücherregal
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Bisher wurde im Allgemeinen angenommen, dass für die Beschlussfassung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) über die Beauftragung von...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.