Wer die Miete dauerhaft zu spät zahlt, riskiert die Kündigung
Marie K. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Sie vermietet ein Haus an das Ehepaar T. Mit einem Mal zahlt das Paar die Miete regelmäßig zu spät: manchmal erst zur Monatsmitte, manchmal sogar erst nach mehreren Wochen. Deshalb mahnt Marie K. die Mieter mehrfach ab. Trotzdem ändert sich nichts. Schließlich kündigt Marie K. dem Paar das Mietverhältnis.
Daraufhin behauptet das Ehepaar T., die Vermieterin habe ihnen erlaubt, die Miete erst zur Monatsmitte zu zahlen. Die von ihnen benannte Zeugin kann diese Aussage nicht bestätigen. Also reicht Marie K. Räumungsklage ein. Das Amtsgericht weist die Klage zunächst ab. Nach Auffassung des Gerichts wiegt die Pflichtverletzung der Mieter nicht schwer genug, denn sie gingen irrtümlicherweise davon aus, es wäre in Ordnung, dass sie die Miete erst zur Monatsmitte zahlen.
Marie K. legt gegen dieses Urteil Berufung ein – mit Erfolg. Das Berufungsgericht erklärt, dass die Mieter trotz mehrerer Abmahnungen über einen längeren Zeitraum immer wieder verspätet gezahlt haben. Spätestens nach der ersten Abmahnung hätten sie wissen müssen, dass sie die Miete pünktlich zahlen müssen. Durch die verspätete Zahlung haben die Mieter ihre Pflicht zur pünktlichen Mietzahlung erheblich verletzt.
Nach Ansicht des Gerichts spielt es keine Rolle, ob das Ehepaar T. die Miete absichtlich oder fahrlässig verspätet gezahlt hat. Denn für die Vermieterin macht das im Ergebnis keinen Unterschied: Sie hatte einen höheren Verwaltungsaufwand, musste Mahnungen verschicken und bekam ihr Geld nicht rechtzeitig, um zum Beispiel eigene Rechnungen zu bezahlen.
ROLAND Rechtsschutz bevorschusste zunächst die Kosten des Rechtsstreits. Da das Ehepaar T. den Prozess verlor, muss es diese Kosten einschließlich der Selbstbeteiligung erstatten.