Direkt zum Inhalt
|
Informationen
Marius Mutke

Unwirksamkeit von Kostenpositionen bei der Betriebskostenabrechnung

Mieter M wohnt zur Miete in einer Wohnung des Vermieters V. Bezüglich der Betriebskosten ist vereinbart, dass M eine monatliche Vorauszahlung leistet und V jährlich eine Abrechnung erstellt. V stellt dem M die Abrechnung innerhalb der Frist am Jahresende zu. M ist mit der Abrechnung nicht einverstanden, denn nach seiner Ansicht sind die Kostenpositionen „Wartung RWR Anlage“ sowie „Schornstein. HOH. Gef. 2 OG. Re“ unwirksam. V meint, die Abrechnung sei wirksam erfolgt und verklagt den M daher auf Zahlung. 

Das Amtsgericht Hamburg gab M in seinem Urteil vom 27.02.2026 (Az.: 49 C 607/24) Recht. V habe keinen Anspruch auf Zahlung der Nachforderung, denn die Betriebskostenabrechnung sei insoweit formell unwirksam. Bei den Kostenpositionen „Wartung RWR Anlage“ sowie „Schornstein. HOH. Gef. 2 OG. Re“ handele es sich um unverständliche Abkürzungen, daher seien diese formell unwirksam umgelegt worden. Man könne jeweils nicht ableiten, welche konkrete Tätigkeit sich dahinter verberge. Außerdem bedürfe es, soweit im Mietvertrag sonstige Betriebskosten als umlagefähig vereinbart sind, einer spezifizierten Einzelangabe im Mietvertrag. 

Verwandte Blogartikel

Kalender mit Terminmarkierungen
Informationen

Marie K. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Sie vermietet ein Haus an das Ehepaar T. Mit einem Mal zahlt das Paar die

Kleiner Safe in Wohnung auf Boden
Informationen

Ob Schmuck, wichtige Dokumente oder Bargeld – viele Menschen bewahren ihre Wertsachen an Orten auf, die vermeintlich sicher erscheinen. Tatsächlich

Zwei Personen Begrüßen jemanden an der Tür
Informationen

Ingo K. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Ihm gehört eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus, die er an Ralf B

Vertrag
Informationen

Vermieter V und Mieter M schließen einen Wohnraummietvertrag. Im Mietvertrag steht eine Indexklausel, wonach V die monatliche Miete an den

Nebenkosten
Informationen

Zwischen Mieter M und Vermieter V besteht ein Wohnraummietvertrag. In diesem ist vereinbart, dass die Betriebskosten auf M umgelegt werden. Dies gilt

Mietwohnungen
Informationen

Ein Wohnungseigentümer innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer will das Bad seiner Erdgeschosswohnung sanieren. Dafür will er

Wohnhäuser
Informationen

Es kommt zu einer Streitigkeit zwischen Nachbarn. Grundstückseigentümerin E stört sich daran, dass die direkt an ihr Grundstück angrenzende Garage