Direkt zum Inhalt
|
Informationen
Marius Mutke

Intransparente Indexklausel ist unwirksam

Vermieter V und Mieter M schließen einen Wohnraummietvertrag. Im Mietvertrag steht eine Indexklausel, wonach V die monatliche Miete an den Verbraucherpreisindex anpassen darf. In der Klausel wird jedoch nicht dargestellt, dass während der Geltung der Klausel keine anderen Erhöhungen, abgesehen von §§ 559, 560 BGB, möglich sind. Nachdem M einige Zeit in der Wohnung des V wohnt, erhöht V die Miete über die Indexklausel. Zunächst zahlt M, nach einiger Zeit zweifelt er jedoch an der Wirksamkeit der Indexklausel und verklagt den V auf Rückzahlung der geleisteten Beträge. 

Das Landgericht Berlin II gab dem M in seinem Urteil vom 30.09.2025 (AZ. 67 S 41/25) Recht. Es sei zwingend erforderlich, dass bei der Vereinbarung einer Indexklausel keine weiteren Möglichkeiten der Mieterhöhung, abgesehen von §§ 559, 560 BGB, bestehen. Dies müsse klar und verständlich geregelt sein, sonst verstoße die Klausel gegen das Transparenzgebot und sei folglich insgesamt unwirksam. So sei es auch im vorliegenden Fall, da die Indexklausel auf andere Möglichkeiten der Erhöhung gar nicht eingehe. 

Verwandte Blogartikel

Kalender mit Terminmarkierungen
Informationen

Marie K. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Sie vermietet ein Haus an das Ehepaar T. Mit einem Mal zahlt das Paar die

Kleiner Safe in Wohnung auf Boden
Informationen

Ob Schmuck, wichtige Dokumente oder Bargeld – viele Menschen bewahren ihre Wertsachen an Orten auf, die vermeintlich sicher erscheinen. Tatsächlich

Zwei Personen Begrüßen jemanden an der Tür
Informationen

Ingo K. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Ihm gehört eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus, die er an Ralf B

Nebenkosten
Informationen

Zwischen Mieter M und Vermieter V besteht ein Wohnraummietvertrag. In diesem ist vereinbart, dass die Betriebskosten auf M umgelegt werden. Dies gilt

Mietwohnungen
Informationen

Ein Wohnungseigentümer innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer will das Bad seiner Erdgeschosswohnung sanieren. Dafür will er

Wohnhäuser
Informationen

Es kommt zu einer Streitigkeit zwischen Nachbarn. Grundstückseigentümerin E stört sich daran, dass die direkt an ihr Grundstück angrenzende Garage

Immobilie, Vermieten
Informationen

Mieter M wohnt zur Miete in einer Wohnung des Vermieters V. Bezüglich der Betriebskosten ist vereinbart, dass M eine monatliche Vorauszahlung leistet