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Wir stellen vor: Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Haus und Grund

Herzlich Willkommen Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Wir über uns - Leistungen und Vorteile

Klein aber fein,
Haus & Grund Strohgäu bietet allen Mitgliedern im Strohgäu vor den Toren Stuttgarts die Leistungen eines Großvereins.

Haus & Grund Strohgäu bietet kurze Wege zu Vorstand und Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie und Erbrecht.
- unbürokratisch - schnellstmöglich - kompetent - vertrauensvoll -

Das Leistungsspektrum umfasst zusätzlich die Bereiche Seminare, Nebenkostenberechnung und Energieberatung (teilw. gegen Gebühr).

In der Geschäftsstelle erhalten Sie Mietverträge, Formulare und vieles mehr (teilw. gegen Gebühr).

Die Geschäftsstelle ist vom 23. Februar bis 02. März geschlossen

Die Geschäftsstelle ist vom 23. Februar bis 02. März 2026 geschlossen.

Bereits vereinbarte Termine zur Rechtsberatung finden wie bestätigt statt!!

Wir freuen uns, Sie ab 03. März 2026 wieder von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr persönlich und telefonisch begrüßen zu dürfen.

Schimmelpilz- und Feuchtigkeitsschäden vermeiden

Richtiges Heizen und Lüften sorgt nicht nur für ein gesundes Raumklima, sondern senkt zugleich den Energieverbrauch.

Entscheidend für ein behagliches Wohnklima sind neben der Raumlufttemperatur und der Temperatur an den umschließenden Flächen (Wand, Decke, Boden) auch die Luftfeuchtigkeit, -qualität und -bewegung.

Bei einer relativen Luftfeuchte von 35 bis 60 Prozent werden in der Regel Raumtemperaturen von 19 bis 22 °C als angenehm empfunden. Steigt die Luftfeuchtigkeit auf 50 bis 60 Prozent, wird es kritisch, wenn die Luft an kalten Wandoberflächen abkühlt. Kalte Luft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen. Dadurch steigt die relative Feuchte unmittelbar an der kalten Wand auf Werte über 70 Prozent, und die Schimmelpilzgefahr nimmt zu.

Zum Erreichen eines optimalen Wohnklimas sowie zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchtigkeitsschäden sind nachstehende Hinweise zu beachten:

1. Lüften Sie die Räume abhängig von deren Funktion und Nutzung

2. In Heizperioden ständig gekippte Fenster vermeiden

3. Beim Stoßlüften auf die Innentüren achten

4. Mehr lüften, wenn Wäschetrocknen unvermeidlich ist

5. Nach einer Modernisierung das Lüftungsverhalten anpassen

6. Heizkörper drosseln, wenn die Fenster geöffnet sind!

7. Nachts und bei Abwesenheit die Heizung drosseln

8. Alle Räume ausreichend heizen

9. Alle Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen halten

10. Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern

Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage die ausführlichen Informationen, zusammengefasst im Infoblatt W05 zu.
Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle:

Telefon 07156 / 437127 oder per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de

Heizkostenverordnung: Fernablesen wird Pflicht

Das BGB und die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichten fast alle Haus- und Wohnungseigentümer,
bei einer Zentralheizung die Heiz- und Warmwasserkosten anteilig nach Verbrauch auf die Mieter umzulegen. Ziel ist es, umweltbewusstes Verhalten zu fördern.
Ausgenommen sind Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, wenn eine davon vom Eigentümer
bewohnt wird.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt dies auch für Wärmepumpen. Für bereits bestehende Anlagen, die bisher von der Verbrauchserfassung ausgenommen waren, müssen bis 30. September 2025 Verbrauchserfassungsgeräte eingebaut werden. Vermieter müssen zudem den Anteil der Wärmeversorgung an der Warmmiete ausweisen.

Geräte müssen fernablesbar sein:

Bei der Neuinstallation von Messgeräten zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler) dürfen seit 01.12.2021 nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden (sogenannte Walk-by- und Drive-by-Technologien). Mithilfe der Funktechnik können die Zählerwerte automatisiert ausgelesen werden, ohne dass hierfür die Wohnungen bzw. Häuser betreten werden müssen. Die Pflicht gilt allerdings nicht, wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems ist, das zu dem Zeitpunkt aus nicht fernablesbaren Zählern besteht.

Pflicht zum Nachrüsten bzw. Tausch:

Bis 31. Dezember 2026 müssen vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt, „wenn dies im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde“.

Verbrauchsinformationen:

Seit 1. Januar 2022 müssen Vermieter bei fernablesbaren Geräten monatliche Verbrauchsinformationen
bereitstellen – schriftlich, elektronisch oder über Apps. Nutzer müssen monatlich über
die Abrufmöglichkeit informiert werden, zum Beispiel per E-Mail. Anzugeben sind der Verbrauch
des letzten Monats in Kilowattstunden, ein Vergleich mit dem Vormonat und dem gleichen Monat
des Vorjahres (sofern vorhanden) sowie ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten
Durchschnittsnutzers.

Kürzungsrecht – ein hohes Risiko:

Hält der Vermieter die Vorschriften nicht genau ein, kann der Mieter seinen Kostenanteil um
bis zu 15 Prozent kürzen. Sind entgegen der Vorschrift keine fernablesbaren Geräte installiert,
darf die Jahresabrechnung um weitere 3 Prozent gekürzt werden. Erfüllt der Gebäudeeigentümer
seine Informationspflichten unzureichend, kann eine weitere Kürzung von 3 Prozent erfolgen.
Wohnungseigentümern stehen diese Kürzungsrechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft
nicht zu.

Gerne senden wir Ihnen die ausführliche Information zur Heizkostenabrechnung/Heizkostenverordnung, die im Infoblatt V 12 zusammengefasst ist zu. Melden Sie sich gerne bei uns.

 

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Kontakt

Haus & Grund Strohgäu e.V.

Autenstr. 12

71254 Ditzingen

+49 7156 437127

info@hausundgrund-strohgaeu.de

Öffnungszeiten

Mo
09.00 - 12.00 Uhr
Di
09.00 - 12.00 Uhr
Mi
09.00 - 12.00 Uhr
Do
09.00 - 12.00 Uhr

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