Novelle der Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen: Zähler müssen jetzt fernablesbar sein
Nicht fernablesbare Geräte müssen bis 31. Dezember 2026 ausgetauscht werden.
Seit 1. Dezember 2022 müssen fernablesbare Geräte interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie Datenschutzstandards erfüllen. Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind bis 31. Dezember 2031 zu ersetzen.
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Geräte zur Verbrauchserfassung,die nicht fernablesbar sind
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Fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung
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Interoperable fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung
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Installationspflicht
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Bereits installierte Geräte können bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden, sofern nicht mehr als ein Gerät ersetzt oder ergänzt wird.
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Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein.Fernablesbare Geräte, die nicht interoperabel sind, müssen bis zum 31. 12. 2031 durch interoperable Geräte ersetzt werden.
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Seit dem 1. 12. 2022 dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden, die interoperabel und an einSmart-Meter-Gateway anschließbar sind sowie den Stand der Technik erfüllen.
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Verbrauchsinformationen
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nicht erforderlich
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monatlich
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monatlich
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Abrechnungsinformationen mit der Abrechnung
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erforderlich für Abrechnungszeiträume,die ab dem 1. 12. 2021 beginnen
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erforderlich für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.12.2021 beginnen
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Erforderlich
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