Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Wir stellen vor: Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu
Herzlich Willkommen Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu
Wir über uns - Leistungen und Vorteile
Klein aber fein,
Haus & Grund Strohgäu bietet allen Mitgliedern im Strohgäu vor den Toren Stuttgarts die Leistungen eines Großvereins.
Haus & Grund Strohgäu bietet kurze Wege zu Vorstand und Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie und Erbrecht.
- unbürokratisch - schnellstmöglich - kompetent - vertrauensvoll -
Das Leistungsspektrum umfasst zusätzlich die Bereiche Seminare, Nebenkostenberechnung und Energieberatung (teilw. gegen Gebühr).
In der Geschäftsstelle erhalten Sie Mietverträge, Formulare und vieles mehr (teilw. gegen Gebühr).
Sehr geehrtes Mitglied,
wir laden Sie hiermit ganz herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein:
Termin: Mittwoch, 06. Mai 2026.
Beginn: 18:30 Uhr
Ort: Raum Mittelpunk, Dreigiebelhaus Ditzingen.
Vorgesehene Tagesordnung:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Geschäfts- und Rechnungsbericht 2025
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung von Vorstand und Beirat
- Wahlen: 2. Vorsitzender, ein Beirat, 2 Kassenprüfer
- Verschiedenes
Um Anmeldung wird gebeten.
Per eMail bitte an: info@hausundgrund-strohgaeu.de oder telefonisch unter: 07156 / 437127.
Herzliche Grüße
Haus und Grund Strohgäu e.V.
Holger André
1.Vorsitzender des Vorstandes
Das BGB und die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichten fast alle Haus- und Wohnungseigentümer,
bei einer Zentralheizung die Heiz- und Warmwasserkosten anteilig nach Verbrauch auf die Mieter umzulegen. Ziel ist es, umweltbewusstes Verhalten zu fördern.
Ausgenommen sind Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, wenn eine davon vom Eigentümer
bewohnt wird.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt dies auch für Wärmepumpen. Für bereits bestehende Anlagen, die bisher von der Verbrauchserfassung ausgenommen waren, müssen bis 30. September 2025 Verbrauchserfassungsgeräte eingebaut werden. Vermieter müssen zudem den Anteil der Wärmeversorgung an der Warmmiete ausweisen.
Geräte müssen fernablesbar sein:
Bei der Neuinstallation von Messgeräten zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler) dürfen seit 01.12.2021 nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden (sogenannte Walk-by- und Drive-by-Technologien). Mithilfe der Funktechnik können die Zählerwerte automatisiert ausgelesen werden, ohne dass hierfür die Wohnungen bzw. Häuser betreten werden müssen. Die Pflicht gilt allerdings nicht, wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems ist, das zu dem Zeitpunkt aus nicht fernablesbaren Zählern besteht.
Pflicht zum Nachrüsten bzw. Tausch:
Bis 31. Dezember 2026 müssen vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt, „wenn dies im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde“.
Verbrauchsinformationen:
Seit 1. Januar 2022 müssen Vermieter bei fernablesbaren Geräten monatliche Verbrauchsinformationen
bereitstellen – schriftlich, elektronisch oder über Apps. Nutzer müssen monatlich über
die Abrufmöglichkeit informiert werden, zum Beispiel per E-Mail. Anzugeben sind der Verbrauch
des letzten Monats in Kilowattstunden, ein Vergleich mit dem Vormonat und dem gleichen Monat
des Vorjahres (sofern vorhanden) sowie ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten
Durchschnittsnutzers.
Kürzungsrecht – ein hohes Risiko:
Hält der Vermieter die Vorschriften nicht genau ein, kann der Mieter seinen Kostenanteil um
bis zu 15 Prozent kürzen. Sind entgegen der Vorschrift keine fernablesbaren Geräte installiert,
darf die Jahresabrechnung um weitere 3 Prozent gekürzt werden. Erfüllt der Gebäudeeigentümer
seine Informationspflichten unzureichend, kann eine weitere Kürzung von 3 Prozent erfolgen.
Wohnungseigentümern stehen diese Kürzungsrechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft
nicht zu.
Gerne senden wir Ihnen die ausführliche Information zur Heizkostenabrechnung/Heizkostenverordnung, die im Infoblatt V 12 zusammengefasst ist zu. Melden Sie sich gerne bei uns.
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Kontakt
Haus & Grund Strohgäu e.V.
Autenstr. 12
71254 Ditzingen
info@hausundgrund-strohgaeu.de
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