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Wir stellen vor: Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Haus und Grund

Herzlich Willkommen Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Wir über uns - Leistungen und Vorteile

Klein aber fein,
Haus & Grund Strohgäu bietet allen Mitgliedern im Strohgäu vor den Toren Stuttgarts die Leistungen eines Großvereins.

Haus & Grund Strohgäu bietet kurze Wege zu Vorstand und Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie und Erbrecht.
- unbürokratisch - schnellstmöglich - kompetent - vertrauensvoll -

Das Leistungsspektrum umfasst zusätzlich die Bereiche Seminare, Nebenkostenberechnung und Energieberatung (teilw. gegen Gebühr).

In der Geschäftsstelle erhalten Sie Mietverträge, Formulare und vieles mehr (teilw. gegen Gebühr).

Tipps zur Heizkostenabrechnung

Das BGB und die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichten bis auf wenige Ausnahmen alle Haus- und Wohnungseigentümer, bei einer Zentralheizung die Heiz- und Warmwasserkosten zu einem hohen Anteil nach dem jeweiligen Verbrauch auf die Mieter umzulegen. Jeder hat sich entsprechend seinem Verbrauch an den Wärmekosten zu beteiligen. Nur so kann der Mieter zu umweltbewusstem Verbrauch animiert werden. Von den Erfordernissen der HeizKV ausgenommen sind insbesondere Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, wenn davon eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird. 

Seit dem 1. Januar 2024 ist auch bei der Wärmeversorgung durch Wärmepumpe eine individuelle Verbrauchserfassung nebst Abrechnung erforderlich. Für bereits installierte Anlagen, für die bisher eine Ausnahme galt, müssen bis zum 30. September 2025 Geräte zur Verbrauchserfassung eingebaut werden. Vermieter müssen auch den Anteil an der Warmmiete bestimmen, der auf die Wärmeversorgung entfällt.

Einen Überblick über Verbrauchsermittlung, Technik, rechtlichen Grundlagen, Fehler bei der Ablesung und Kürzungen erhalten Sie im Infoblatt Nr. 16 von Haus & Grund - alles was Sie zur Abrechnung wissen müssen kompakt zusammengefasst ! 

Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage die ausführlichen Informationen, zusammengefasst im Infoblatt V12 zu. Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle:

Telefon 07156 / 437127 oder per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de

Gesetzliche Pflichten für Vermieter aus & 17 TrinkwV - Verbannung von Bleileitungen

Wenn Blei in Trinkwasserleitungen vorhanden ist oder war, besteht folgende gesetzliche Pflicht nach § 17 TrinkwV:

Ab dem 13. Januar 2026 müssen Bleileitungen in Immobilien entfernt oder stillgelegt sein, – und Sie müssen dies aktiv gegenüber Mietern oder dem Gesundheitsamt nachweisen können.

Die Verpflichtung, Bleileitungen zu verbannen, betrifft nicht nur große Wasserversorger, sondern auch private Vermieter und Hausverwaltungen. Wer eine Immobilie vermietet oder verwaltet, ist in der Regel Betreiber einer Wasserversorgungsanlage und damit unmittelbar von der Regelung betroffen. 

 Wenn kein Blei in den Leitungen vorhanden ist oder war, besteht keine Pflicht, dies aktiv gegenüber Mietern oder dem Gesundheitsamt nachzuweisen. Damit liegt keine allgemeine Untersuchungspflicht oder Nachweispflicht vor, wenn keine Bleileitungen vorhanden sind.

Hier die Pflichten nach TrinkwV nochmals im Überblick: 

  1. Bis zum 12. Januar 2026 müssen sämtliche Trinkwasserleitungen aus Blei entfernt oder stillgelegt werden – und zwar nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 
  2. Betreiber einer Wasserversorgungsanlage müssen dem Gesundheitsamt unaufgefordert die Erfüllung der Pflicht zur Entfernung oder Stilllegung aktiv schriftlich oder elektronisch nachweisen.
  3. Darüber hinaus besteht eine Informationspflicht gegenüber den versorgten Verbrauchern. Sobald bekannt ist, dass Bleileitungen vorhanden oder zu vermuten sind – etwa durch Untersuchungsergebnisse oder bauliche Hinweise – müssen die betroffenen Verbraucher unverzüglich informiert werden. Sobald ein konkreter Zeitplan für die Entfernung vorliegt, ist auch dieser mitzuteilen.
  4. Ab dem 13. Januar 2026 müssen die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen den betroffenen Verbrauchern erklären und nachweisen, dass Sie ihren Pflichten aus § 17 Abs. 1 TrinkwV nachgekommen sind.
Tipps gegen Einbrecher, Schutz gegen Wohnungseinbruch

Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen
Damit ist die Einbruchs- und Einbruchdiebstahl-Kriminalität in Deutschland erschreckend hoch. Ob Eigenheim, Etagenwohnung oder Wochenendhaus, ob Kleingewerbe oder Selbstständige – alle sind betroffen.

Der Herbst und damit die dunkle Jahreszeit kommt unaufaltsam und damit auch weder vermehrt Einbrechenr. Machen Sie es den einbrechern schwer!

Wichtige Sicherheitstipps für Haus und Wohnung:
1. Immer abschließen:

2. Anwesenheit vortäuschen:

3. Mechanische Grundsicherung:

4. Alarmanlagen bieten Sicherheit und Komfort:

5. Kostenlose Beratung vom Experten

Gerne senden wir Ihnen das Haus & Grund Infoblatt INFO.W06 - "Tipps gegenEinbrecher" sowie das Infoblatt INFO.W09 - "Schutz gegen Wohnungseinbruch - Förderprogramme des Staates" zu.
Kommen Sie gerne auf uns zu!

 

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Anlässlich des Auftakts der Expertenkommission Mietrecht des Bundesministeriums für Justiz erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke:

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Regelmäßige Anpassung erforderlich

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Haus & Grund Strohgäu e.V.

Autenstr. 12

71254 Ditzingen

+49 7156 437127

info@hausundgrund-strohgaeu.de

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Mo
09.00 - 12.00 Uhr
Di
09.00 - 12.00 Uhr
Mi
09.00 - 12.00 Uhr
Do
09.00 - 12.00 Uhr

Zusätzlich nach tel. Vereinbarung

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