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Wir stellen vor: Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Haus und Grund

Herzlich Willkommen Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

HINWEIS: vom 23.10. - 30.10.2026 ist die Geschäftsstelle geschlossen!!

Dir Rechtsberatung am 03.11.2026 findet für vereinbarte Termine wie abgesprochen statt.


Wir über uns - Leistungen und Vorteile

Klein aber fein,
Haus & Grund Strohgäu bietet allen Mitgliedern im Strohgäu vor den Toren Stuttgarts die Leistungen eines Großvereins.

Haus & Grund Strohgäu bietet kurze Wege zu Vorstand und Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie und Erbrecht.
- unbürokratisch - schnellstmöglich - kompetent - vertrauensvoll -

Das Leistungsspektrum umfasst zusätzlich die Bereiche Seminare, Nebenkostenberechnung und Energieberatung (teilw. gegen Gebühr).

In der Geschäftsstelle erhalten Sie Mietverträge, Formulare und vieles mehr (teilw. gegen Gebühr).

Profitieren Sie als Mitglied auch vom umfangreichen Online-Shop der Haus & Grund Stuttgart – Verlag und Service GmbH!

Entdecken Sie praxiserprobte Verträge und Formulare – schnell, zuverlässig und jederzeit verfügbar.

Jetzt entdecken: hausundgrund-immobilienverlag.de

Vorteilspartner von Haus & Grund

Den direkten Zugriff auf die Vorteilspartner erhalten Sie über www.hausundgrund-immobilienverlag.de/vorteilspartner. 
Dort ist auch ein näherer Beschrieb für den jeweiligen Leistungsumfang ersichtlich. Als unser Mitglied profitieren Sie von den Sonderkonditionen nur, wenn Sie den Bezugsweg über die Verlagshomepage gehen. 

 

Mietrechts-Seminar: Die Betriebskosten im Wohnraummietrecht, 16.11.2026

Einladung zum Mietrechts-Seminar: Die Betriebskosten im Wohnraummietrecht

am Montag, 16. November 2026, 19.00 Uhr

im Dreigiebelhaus Ditzingen, Raum Mittelpunkt

Unser Referent des Abends:

Rechtsanwalt Holger André, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

 

Das Seminar nimmt Bezug auf häufige Fragen und Konstellationen im Rahmen des Betriebskostenrechts. 

Unter anderem wird auf folgende Punkte eingegangen:

- wirksame Vereinbarung der Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag

- umlagefähige Positionen

- Form und Frist der Betriebskostenabrechnung – zwingende Inhalte

- was passiert bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungsjahres

- Rüge des Mieters

Der Vortrag richtet sich an alle, die sich jährlich mit der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung beschäftigen oder sich über dieses Thema informieren möchten.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung zu diesem Seminar.

Gerne telefonisch auf unserer Geschäftsstelle, Montag bis Donnerstag, 09:00 - 12:00 Uhr,
Telefon 07156 / 437127 per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de. 

 

Die Teilnahme ist für unsere Mitglieder kostenlos, für Gäste erheben wir einen Unkostenbeitrag i.H.v. EUR 15,00.

Ihr

Holger André
1. Vorsitzender des Vorstandes

Energieausweis ab 2027

Energieausweis ab 2027: Wichtige Änderungen für Vermieter

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in Deutschland neue Regeln für Energieausweise. Grundlage ist das am 29. Juli 2026 in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Sie als Vermieter bringt die Reform sowohl deutliche Erleichterungen als auch neue Pflichten.

Die wichtigste Nachricht vorab: Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben von der Neuregelung unberührt und behalten ihre Gültigkeit von 10 Jahren.

1. Erleichterung: Freie Wahl des Ausweistyps bei Wohngebäuden

Für bestehende Wohngebäude entfallen bürokratische Hürden. Sie haben künftig deutlich mehr Flexibilität:

  • Wegfall der Pflicht zum Bedarfsausweis: Auch für ältere Wohngebäude (bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977) dürfen Sie künftig den meist günstigeren Verbrauchsausweis nutzen.
  • Weniger Aufwand bei Verbrauchsdaten: Für den Verbrauchsausweis müssen Sie nur noch die Daten der letzten zwei statt bisher drei Jahre nachweisen. Die Daten müssen nach Energieträgern aufgeschlüsselt sein.

Hinweis: Für Neubauten sowie bestimmte größere Umbauten bleibt das bilanzielle Verfahren (Bedarfsausweis) weiterhin zwingend vorgeschrieben.

2. Neue Pflichten bei Mietverträgen und Denkmälern

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird ausgeweitet:

  • Neu bei Vertragsverlängerungen: Steht eine Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags an und es liegt noch kein gültiger Ausweis vor, müssen Sie diesen ab 2027 nachreichen. (Wichtig: Unbefristete Wohnraummietverträge müssen nicht verlängert werden, hier entsteht in der Regel kein Handlungsbedarf).
  • Streichung der Denkmal-Ausnahme: Die pauschale Befreiung für Baudenkmäler fällt weg. Auch für denkmalgeschützte Gebäude wird der Ausweis künftig in vielen Fällen zur Pflicht.
  • Verschärfung bei Gewerbe/Nichtwohngebäuden: Bei Verkauf oder Vermietung von Nichtwohngebäuden ist künftig ausschließlich der bilanzielle Energieausweis zulässig. Zudem werden hier erstmals Effizienzklassen von A bis G eingeführt.

3. Digitaler Standard und neue Inhalte

Neu ausgestellte Energieausweise verändern ihr Gesicht:

  • Digital und maschinenlesbar: Der Ausweis wird standardmäßig digital übermittelt. Eine Papierfassung erhalten Eigentümer nur noch auf ausdrücklichen Wunsch.
  • Erweiterte Daten: Der Ausweis liefert tiefere Einblicke. Er enthält künftig konkrete Angaben zu betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (CO2), dem Anteil erneuerbarer Energien vor Ort sowie zur energetischen Flexibilität des Gebäudes.
  • Detailliertere Empfehlungen: Die beigefügten Modernisierungsempfehlungen werden für Eigentümer und Mieter noch konkreter und aussagekräftiger.

 


 

 

Novelle der Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen: Zähler müssen jetzt fernablesbar sein

Nicht fernablesbare Geräte müssen bis 31. Dezember 2026 ausgetauscht werden.

Seit 1. Dezember 2022 müssen fernablesbare Geräte interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie Datenschutzstandards erfüllen. Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind bis 31. Dezember 2031 zu ersetzen.

 Geräte zur Verbrauchserfassung,die nicht fernablesbar sindFernablesbare Geräte zur VerbrauchserfassungInteroperable fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung

Installationspflicht

 

Bereits installierte Geräte können bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden, sofern nicht mehr als ein Gerät ersetzt oder ergänzt wird.Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein.Fernablesbare Geräte, die nicht interoperabel sind, müssen bis zum 31. 12. 2031 durch interoperable Geräte ersetzt werden.Seit dem 1. 12. 2022 dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden, die interoperabel und an einSmart-Meter-Gateway anschließbar sind sowie den Stand der Technik erfüllen.

Verbrauchsinformationen

 

nicht erforderlichmonatlich monatlich 

Abrechnungsinformationen mit der Abrechnung

 

erforderlich für Abrechnungszeiträume,die ab dem 1. 12. 2021 beginnen erforderlich für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.12.2021 beginnen Erforderlich 

 

Gerne senden wir Ihnen das ausführliche Infoblatt V12 zur Heizkostenabrechnung kostenlos per eMail zu. Melden Sie sich gerne bei uns.

Telefonisch, Mo - Do 9.00 - 12.-- 07156 / 437127

per eMail: info@hausundgrund-strohgaeu.de

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.

Wir beraten Sie gerne individuell zum Abschluss Ihrer Mitgliedschaft bei Haus & Grund Srohgäu e.V.

Wenden Sie sich gerne telefonisch unter 07156 / 437127 oder per email an info@hausundgrund-strohgaeu.de an uns, oder kommen einfach ohne Termin auf der Geschäftsstelle in der Autenstr. 12 in Ditzingen vorbei.

Persönlich und telefonisch sind wir Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie da.

Wir freuen uns auf Sie!

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Kontakt

Haus & Grund Strohgäu e.V.

Autenstr. 12

71254 Ditzingen

+49 7156 437127

info@hausundgrund-strohgaeu.de

Öffnungszeiten

Mo
09.00 - 12.00 Uhr
Di
09.00 - 12.00 Uhr
Mi
09.00 - 12.00 Uhr
Do
09.00 - 12.00 Uhr

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