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Wir stellen vor: Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Haus und Grund

Herzlich Willkommen Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Wir über uns - Leistungen und Vorteile

Klein aber fein,
Haus & Grund Strohgäu bietet allen Mitgliedern im Strohgäu vor den Toren Stuttgarts die Leistungen eines Großvereins.

Haus & Grund Strohgäu bietet kurze Wege zu Vorstand und Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie und Erbrecht.
- unbürokratisch - schnellstmöglich - kompetent - vertrauensvoll -

Das Leistungsspektrum umfasst zusätzlich die Bereiche Seminare, Nebenkostenberechnung und Energieberatung (teilw. gegen Gebühr).

In der Geschäftsstelle erhalten Sie Mietverträge, Formulare und vieles mehr (teilw. gegen Gebühr).

Pressemitteilung zur abgewiesenen Grundsteuer-Musterklage

Grundsteuer-Musterklagen vom Bundesfinanzhof abgewiesen Verbändeallianz wird Verfassungsbeschwerde einlegen

PRESSEMITTEILUNG 

Haus & Grund Württemberg, Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg hat der
Bundesfinanzhof heute seinen Beschluss bekanntgegeben. Die Klagen zweier Grundstückseigentümer
wurden vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, von Haus &
Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-
Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils geht der BFH nicht von der Verfassungswidrigkeit
des Landesgrundsteuergesetzes aus.
„Leider ist der Bundesfinanzhof unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach
wie vor auf Grund zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt,
dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß
ist“ machten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung
deutlich und kündigten weitere juristische Schritte an. „Die von uns unterstützen Kläger
werden nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das
baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz einreichen“.

 

Online finden Sie die Pressemitteilung auch hier: https://www.hugw.de/presse_862_grundsteuermusterklagen_vom_bundesfinanzhof_abgewiesen_20260520.html

Empfehlung für unsere Mitglieder

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Ein praktisches Angebot für alle, die ihr Eigentum kompetent verwalten und rechtlich auf dem neuesten Stand bleiben möchten.

Novelle der Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen: Zähler müssen jetzt fernablesbar sein

Nicht fernablesbare Geräte müssen bis 31. Dezember 2026 ausgetauscht werden.

Seit 1. Dezember 2022 müssen fernablesbare Geräte interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie Datenschutzstandards erfüllen. Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind bis 31. Dezember 2031 zu ersetzen.

 

Geräte zur Verbrauchserfassung,die nicht fernablesbar sind

Fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung

Interoperable fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung

Installationspflicht

 

Bereits installierte Geräte können bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden, sofern nicht mehr als ein Gerät ersetzt oder ergänzt wird.

Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein.Fernablesbare Geräte, die nicht interoperabel sind, müssen bis zum 31. 12. 2031 durch interoperable Geräte ersetzt werden.

Seit dem 1. 12. 2022 dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden, die interoperabel und an einSmart-Meter-Gateway anschließbar sind sowie den Stand der Technik erfüllen.

Verbrauchsinformationen

 

nicht erforderlich

monatlich

 monatlich 

Abrechnungsinformationen mit der Abrechnung

 

erforderlich für Abrechnungszeiträume,die ab dem 1. 12. 2021 beginnen 

erforderlich für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.12.2021 beginnen 

Erforderlich 

 

Gerne senden wir Ihnen das ausführliche Infoblatt V12 zur Heizkostenabrechnung kostenlos per eMail zu. Melden Sie sich gerne bei uns.

Telefonisch, Mo - Do 9.00 - 12.-- 07156 / 437127

per eMail: info@hausundgrund-strohgaeu.de

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.

Wir beraten Sie gerne individuell zum Abschluss Ihrer Mitgliedschaft bei Haus & Grund Srohgäu e.V.

Wenden Sie sich gerne telefonisch unter 07156 / 437127 oder per email an info@hausundgrund-strohgaeu.de an uns, oder kommen einfach ohne Termin auf der Geschäftsstelle in der Autenstr. 12 in Ditzingen vorbei.

Persönlich und telefonisch sind wir Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie da.

Wir freuen uns auf Sie!

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Kontakt

Haus & Grund Strohgäu e.V.

Autenstr. 12

71254 Ditzingen

+49 7156 437127

info@hausundgrund-strohgaeu.de

Öffnungszeiten

Mo
09.00 - 12.00 Uhr
Di
09.00 - 12.00 Uhr
Mi
09.00 - 12.00 Uhr
Do
09.00 - 12.00 Uhr

Zusätzlich nach tel. Vereinbarung

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