Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Wir stellen vor: Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu
Herzlich Willkommen Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu
Wir über uns - Leistungen und Vorteile
Klein aber fein,
Haus & Grund Strohgäu bietet allen Mitgliedern im Strohgäu vor den Toren Stuttgarts die Leistungen eines Großvereins.
Haus & Grund Strohgäu bietet kurze Wege zu Vorstand und Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie und Erbrecht.
- unbürokratisch - schnellstmöglich - kompetent - vertrauensvoll -
Das Leistungsspektrum umfasst zusätzlich die Bereiche Seminare, Nebenkostenberechnung und Energieberatung (teilw. gegen Gebühr).
In der Geschäftsstelle erhalten Sie Mietverträge, Formulare und vieles mehr (teilw. gegen Gebühr).
Seminar zum Thema „Betriebskosten im Wohnraummietrecht“
Mittwoch, 19.11.2025, um 19.00 Uhr im Dreigiebelhaus Ditzingen, Raum Mittelpunkt.
Herr Rechtsanwalt André nimmt Bezug auf häufige Fragen und Konstellationen im Rahmen des Betriebskostenrechts.
Unter anderem wird auf folgende Punkte eingegangen:
- wirksame Vereinbarung der Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag
- umlagefähige Positionen
- Form und Frist der Betriebskostenabrechnung – zwingende Inhalte
- was passiert bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungsjahres
- Rüge des Mieters
Der Vortrag richtet sich an alle, die sich jährlich mit der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung beschäftigen oder sich über dieses Thema informieren möchten.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung zu diesem Seminar.
Gerne telefonisch auf unserer Geschäftsstelle, Montag bis Donnerstag, 09:00 - 12:00 Uhr,
Telefon 07156 / 437127 per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de.
Die Teilnahme ist für unsere Mitglieder kostenlos, für Gäste erheben wir einen Unkostenbeitrag i.H.v. EUR 15,00.
Das BGB und die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichten bis auf wenige Ausnahmen alle Haus- und Wohnungseigentümer, bei einer Zentralheizung die Heiz- und Warmwasserkosten zu einem hohen Anteil nach dem jeweiligen Verbrauch auf die Mieter umzulegen. Jeder hat sich entsprechend seinem Verbrauch an den Wärmekosten zu beteiligen. Nur so kann der Mieter zu umweltbewusstem Verbrauch animiert werden. Von den Erfordernissen der HeizKV ausgenommen sind insbesondere Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, wenn davon eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
Seit dem 1. Januar 2024 ist auch bei der Wärmeversorgung durch Wärmepumpe eine individuelle Verbrauchserfassung nebst Abrechnung erforderlich. Für bereits installierte Anlagen, für die bisher eine Ausnahme galt, müssen bis zum 30. September 2025 Geräte zur Verbrauchserfassung eingebaut werden. Vermieter müssen auch den Anteil an der Warmmiete bestimmen, der auf die Wärmeversorgung entfällt.
Einen Überblick über Verbrauchsermittlung, Technik, rechtlichen Grundlagen, Fehler bei der Ablesung und Kürzungen erhalten Sie im Infoblatt Nr. 16 von Haus & Grund - alles was Sie zur Abrechnung wissen müssen kompakt zusammengefasst !
Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage die ausführlichen Informationen, zusammengefasst im Infoblatt V12 zu. Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle:
Telefon 07156 / 437127 oder per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de
Für den Eigentümer kann es äußerst ärgerlich sein, wenn Bäume und Sträucher Laub, Äste oder Blüten- und Samenteile vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück abwerfen.
Balkone und Hausterrassen werden verschmutzt, ihre Benutzung im Herbst unter Umständen sogar gefährlich.
Dachrinnen und Abflussrohre verstopfen und müssen mit viel Aufwand gereinigt werden.
Überdies können herabfallende Äste Personen- und Sachschäden verursachen.
Jedoch gilt gundsätzlich: Man ist zur Duldung verpflichtet, sofern die Pflanze, um deren Abwurf es geht, "ortsüblich" im Sinne des Gesetzes ist.
Duldungspflichten können sich auch aus öffentlich-rechtlichen Baumschutzsatzungen ergeben.
Diese werden als Gemeinderecht von der Stadt oder Gemeinde erlassen.
Ausnahme: Ausgleichsanspruch, im Einzelfall zu prüfen
Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage die ausführlichen Informationen, zusammengefasst im Infoblatt W01 zu. Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle:
Telefon 07156 / 437127 oder per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de
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Haus & Grund Strohgäu e.V.
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