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Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern

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E-Auto lädt in Tiefgarage an Ladesäule

Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Stellplatz

Der Blick auf den Benzinpreis an der Zapfsäule lässt aktuell viele schaudern. Dabei gibt es eine preiswerte Alternative: das Elektrofahrzeug. Seit Jahresbeginn wird das E-Auto wieder gefördert. Für viele ist das dennoch keine Option, da geeignete Lademöglichkeiten fehlen. Seit Mitte April 2026 fördert das Bundesministerium für Verkehr (BMV) nun auch das Laden an Mehrfamilienhäusern. Pro Stellplatz sind bis zu 2.000 Euro Zuschuss drin.

 

Ziel des Förderprogramms ist es, Lademöglichkeiten für die Bewohner der rund 20 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Zu diesen Wohnungen gehören fast 9 Millionen Stellplätze. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro Fördervolumen bereit. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens sechs Stellplätze zum Objekt gehören und nicht bereits eine gesetzliche Pflicht zum Nachrüsten von Ladeinfrastruktur nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) besteht.

 

Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an

Gemeinschaften der Wohneigentümer (GdWE),

einzelne Wohnungseigentümer einer GdWE,

private Vermieter und

kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Für private Wallboxen in Einfamilienhäusern gibt es seit 2024 keine Förderung vom Bund mehr.

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung privater Landeinfrastrukturen in und an Mehrparteienhäusern mit mindestens sechs Stellplätzen, und zwar:

Wallboxen in Verbindung mit einer Vorverkabelung,

die Vorverkabelung von Stellplätzen,

Netzanschluss und Elektroarbeiten sowie

notwendige Baumaßnahmen.

Es werden nur gängige Modelle wie Typ-2- oder CCS-Ladepunkte mit mindestens 11 bis 22 Kilowatt kW Ladeleistung gefördert. Der Einbau ist durch einen geeigneten Fachbetrieb vorzunehmen.

 

Wie gestalten sich die Konditionen?
Je nach Ausstattung sind folgende pauschale Zuschüsse je Stellplatz erhältlich:

bis zu 1.300 Euro, wenn nur die Vorverkabelung ohne Wallbox erfolgt,

bis zu 1.500 Euro, wenn zusätzlich eine Wallbox bis maximal 22 kW installiert wird und

bis zu 2.000 Euro, wenn eine Wallbox für bidirektionales Laden installiert wird.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass pro Mehrfamilienhaus mindestens 20 Prozent der Stellplätze und mindestens sechs Stellplätze vorverkabelt werden. Die Förderung gibt es für Stellplätze auf Außenflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, sofern diese zum Mehrfamilienhaus gehören und ausschließlich von den Bewohnern genutzt werden. Die geförderten Stellplätze und Ladeinfrastruktur müssen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren betrieben werden. Der Strom, mit dem das E-Auto geladen wird, muss außerdem aus erneuerbaren Energien stammen. Dies kann mit einem Ökostrom-Liefervertrag oder Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage erfüllt werden.

 

Wie beantrage ich die Förderung?
Anträge können seit 15. April bis 10. November 2026 online gestellt werden, solange die verfügbaren Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Die Maßnahme darf erst nach der Bewilligung starten. Der Auftrag darf also nicht vor der Förderbewilligung an Fachbetriebe oder Lieferanten erteilt werden. Für die Antragstellung ist ein Kostenvoranschlag erforderlich, der alle zu berücksichtigenden Kosten für Ladepunkte, Vorverkabelung, Netzanschluss und Baumaßnahmen enthalten muss. Bei GdWE muss zusätzlich ein Beschluss über den Ausbau der Ladeinfrastruktur spätestens sechs Monate nach der Förderzusage vorliegen.

Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden sich unter:
www.laden-im-mehrparteienhaus.de

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