Direkt zum Inhalt
|
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Sind Reservierungsvereinbarungen mit Kaufinteressenten wirksam?

Bild
Makler bei der Immobilienbesichtigung mit Kunden

Bei Immobilienkäufen kommt es nicht selten vor, dass Makler von möglichen Kaufinteressenten eine Reservierungsvereinbarung verlangen, in der ebenfalls eine Reservierungsgebühr vorgesehen ist. Durch einen Auftrag zur Vermittlung einer Reservierung garantiert der Makler dem Kaufinteressenten, die Immobilie weiteren Interessenten für eine bestimmte Dauer nicht anzubieten. Die vom Kaufinteressenten an den Makler zu entrichtende Reservierungsgebühr stellt ein Entgelt für die Reservierung dar.

Zu diesem Sachverhalt urteilte das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 30. Oktober 2023 – Az.: 2-10 O 359/22 – sehr eindeutig, dass Reservierungsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden können.

Gleichfalls entschied das Gericht, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn eine vorformulierte Reservierungsankaufvereinbarung die Rechtslage verzerrt, den Kaufpreis als nicht mehr verhandelbar darstellt und den Eindruck erweckt, der Käufer binde sich rechtlich und sei zu nicht unerheblichen Zahlungen, zum Beispiel einer erfolgsunabhängigen Provision, verpflichtet.

Der obigen Entscheidung lag eine Klage der Maklerkunden zu Grunde, in der sie von dem Makler die Erstattung einer vereinbarungsgemäß gezahlten Reservierungsgebühr verlangten. Der Makler ließ sich von den Kunden eine "Reservierungsvereinbarung" unterzeichnen, in der eine zu zahlende Reservierungsgebühr bei erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags mit der Provision verrechnet werden würde. Nach Abschluss des Kaufvertrags verlangen die Kunden die gezahlte Reservierungsgebühr zurück. Der Makler wendet ein, bei der Reservierungsvereinbarung habe es sich um eine wirksame Individualvereinbarung gehandelt. Der Makler wurde antragsgemäß zur Rückzahlung verurteilt. Bei der Reservierungsvereinbarung handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Reservierungsvereinbarung ist (nur) eine Nebenabrede zum Maklervertrag. Es handelt sich um eine den Maklervertrag ergänzende Regelung. Sie ist gem. § 307 Abs.1 BGB unwirksam, weil sich für den Kunden weder nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Maklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist.

Praxistipp:
Ein Reservierungsvertrag kommt der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Provision zu Gunsten des Maklers gleich. Dies widerspricht dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrages, wonach eine Provision nur geschuldet ist, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt hat.

Henry Naporra
Henry Naporra, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Grillen im Sommer
Recht & Steuern
Mietrecht

Es bestehen keine gesetzlichen Normen für das Grillen. Das heißt, dass das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, solange der Mietvertrag oder die...

Gewerblich genutzter Gebäudekomplex
Politik & Wirtschaft
Recht & Steuern

Mit einem Gutachten zur Restnutzungsdauer wird festgestellt, wie viele Jahre ein Gebäude noch wirtschaftlich betrieben werden kann.

Häuser stehen unter Wasser, überflutete Straßen
Bauen & Wohnen
Recht & Steuern

Für viele Menschen ist die eigene Immobilie der Fels in der Brandung. Doch was auf den ersten Blick stabil und unerschütterlich wirkt, kann schnell...

Garten mit Hecke vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt auch für Hessen mehr Klarheit bei Streit um Hecken und Sträucher in Hanglagen.

Fußballfans aus Deutschland
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Fußball-Weltmeisterschaft verwandelt Balkone in Fanzonen, sorgt für Emotionen und Gemeinschaft – und regelmäßig auch für mietrechtliche Konflikte...

Instandhaltungsmaßnahmen an Immobilie mit Gerüst an Fassade
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Bauen & Wohnen

Müssen vor jeder Erhaltungsmaßnahme mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden? Bei vielen Hausverwaltungen galt dies lange als feste Regel.

Moderne Mehrfamilienhäuser mit Balkonen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Hausgeldvorschüsse werden mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan fällig gestellt. Sie sollen und müssen der Gemeinschaft der...

Altbauten saniert und unsaniert nebeneinander
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Sind Aufwendungen für eine Sanierungsmaßnahme sofort als Werbungskosten abziehbar oder über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie abzuschreiben?

Multimedia-Anschlussdose wird repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose oder ein klemmender Türgriff – wer muss dafür eigentlich aufkommen?

Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Energetische Modernisierungen, Brandschutz, Schadstoffsanierung oder die Erneuerung technischer Anlagen können erhebliche Kosten verursachen.

Makler und Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein vom Vermieter eingeschalteter Makler unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und haftet bei...

Frau hält unbeschrifteten Briefumschlag vors Gesicht
Recht & Steuern
Mietrecht

Welche Nachforschungen sind zumutbar? Die öffentliche Zustellung stellt im Zivilprozess ein Mittel letzter Wahl dar.

Modernes Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Die optimale Gestaltung der Abschreibung ist für vermietende Privatpersonen wirtschaftlich von besonderer Bedeutung.

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Treppenhaus und der Hauseingang sind zentrale Bereiche eines Mehrfamilienhauses und geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über Rechte und...

Immobilienmakler  und junges Paar vor Einfamilienhaus, Hauskauf
Recht & Steuern

Die Immobilienpreise ziehen vielerorts wieder an – und damit auch die Kaufnebenkosten, allen voran die Grunderwerbsteuer.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.