Direkt zum Inhalt
Bild
Datenschutz-Visualisierung
Recht & Steuern

Datenschutz: Mieterdaten müssen vorgelegt werden

Üblicherweise sind im Rahmen von Steuererklärungen Belege nur auf Aufforderung des Finanzamtes einzureichen. Dabei kann es allerdings zum Beispiel beim Anfordern von Mietverträgen zum Konflikt mit dem Datenschutz wegen der im Mietvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass der Datenschutz für sich genommen kein Grund ist, die Vorlage von Belegen zu verweigern.

 

Im vorliegenden Fall reichte die Steuerpflichtige nur eine Aufstellung der Brutto- und Nettomieteinnahmen mit geschwärzten Namen der Mieter sowie der Betriebskosten für verschiedene Wohnungen und Unterlagen über die Instandhaltungsaufwendungen beim Finanzamt ein. Dessen Anforderung der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen verweigerte sie mit Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die fehlende Einwilligung ihrer Mieter. Die Offenlegung dieser Unterlagen sei im Hinblick auf die Grundsätze der DSGVO ohne vorherige Einwilligung der Mieter nicht möglich, so ihre Argumentation. Zudem sei das Finanzamt zur Unterlagenanforderung nicht berechtigt, da die Mietverträge zur Prüfung der tatsächlichen Einkünfte unerheblich seien.

 

DSGVO muss dennoch beachtet werden
Der BFH bestätigte hingegen die Auffassung des Finanzgerichts Nürnberg: Die Vermieterin durfte – und musste – die personenbezogenen Daten ihrer Mieter auch ohne deren Zustimmung gegenüber dem Finanzamt offenlegen. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt: Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter als Steuerpflichtigen nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der DSGVO beachten. Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das Finanzamt ist aber nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 c DSGVO gerechtfertigt ist. Die Übersendung der Mietverträge an das Finanzamt ist als Zweckänderung nach Artikel 6 Absatz 4 DSGVO regelmäßig zulässig.

 

Fazit
Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung 2018 wurde zugleich auch die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzverwaltung besonders gesetzlich geregelt. Der generelle Verweis eines Vermieters auf „den Datenschutz“ wird deshalb nicht funktionieren. Datenschutzrechtlich unbegrenzt ist das Recht der Finanzämter auf Belegüberprüfung allerdings nicht.

Verwandte Blogartikel

Parkett in unterschiedlichen Zuständen und mit Wasserfleck
Mietrecht
Recht & Steuern

Kratzer im Laminat, Wasserflecken am Parkett oder abgeplatzte Farbe – solche optischen Veränderungen führen regelmäßig zu Diskussionen zwischen...

Bunte Knetfiguren versammeln sich
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einberufung einer...

Neubau-Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat klargestellt, dass Mietern auch dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen kann, wenn anstelle von Wohnungseigentum sogenanntes...

Split-Klimagerät an Außenwand neben Fenster
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Sogenannte Split-Klimageräte, die effizient für wahlweise Kühlung oder Heizung sorgen, sollen die nachhaltigere Alternative zu Gasetagenheizungen...

Fassade eines Fachwerkhauses
Recht & Steuern

Für die Eigentümer älterer Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung der Grundsteuer unterzogen wurden, waren die seit Jahresbeginn von den...

Rohbau mit Kränen im Hintergrund
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Worauf zahlt man Grunderwerbsteuer beim Kauf vom Bauträger? Zu dieser umstrittenen Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert.

Mann reißt Wand mit Vorschlaghammer ein
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen, hierfür...

Junge Menschen in Ihrem gemeinsamen Wohnbereich
Mietrecht
Recht & Steuern

Vermietung an Wohngemeinschaften: Bei einem Wechsel des Energielieferanten kann der Vermieter vom Grundversorger für die in der Zwischenzeit...

Junge Menschen zusammen auf einer Couch
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Folgenden werden drei Modelle der möglichen Mietvertragsgestaltung beschrieben.

Mann macht Abrechnung am Schreibtisch mit Laptop, Stift und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Teilnichtigkeit bei isolierbarem Rechenfehler: BGH schafft Klarheit für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Marktplatz mit Wohnungen und Gewerbe
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat entschieden, dass Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten gegenüber gewerblichen Mietern die Umsatzsteuer nicht aus den Kosten...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern

Welchen Einfluss hat die Schenkung einer vermieteten Immobilie auf die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen für das noch nicht abbezahlte Haus...

Blumen am Balkongeländer
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht

Blumenkästen am Balkongeländer sind ein häufig diskutiertes Thema in der Vermietung und in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Heizungsinstallateur stellt Heizung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Wer sich von Öl und Gas verabschiedet und zum Beispiel auf eine Wärmepumpe umsteigt oder sein Haus an ein Wärmenetz anschließt, kann prinzipiell die...

Mietvertrags-Unterzeichnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen gilt der Grundsatz, dass auch mietvertraglich Erhöhungen mittels einer Staffel- oder...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.