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Haus & Grund Bremen: Rauchwarnmelder – jetzt Geräte überprüfen und rechtzeitig austauschen

Viele Rauchwarnmelder in Bremer Wohnungen und Eigenheimen sind inzwischen mehr als zehn Jahre alt. Haus & Grund Bremen rät Eigentümern und Vermietern deshalb, jetzt das Alter und die Funktionsfähigkeit ihrer Geräte zu kontrollieren.

Seit dem 31. Dezember 2015 müssen in Bremen auch bestehende Wohnungen und Eigenheime mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Viele Eigentümer und Vermieter haben ihre Geräte deshalb im Laufe des Jahres 2015 eingebaut. Mehr als zehn Jahre später steht nun bei zahlreichen dieser Rauchwarnmelder ein Austausch an.

„Wer seine Rauchwarnmelder 2015 oder sogar noch früher installiert hat, sollte jetzt unbedingt prüfen, ob die vorgesehene Lebensdauer erreicht ist“, sagt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. „Gerade Geräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien sind häufig auf eine Nutzungsdauer von rund zehn Jahren ausgelegt.“

Dabei geht es nicht allein um die Batterie. Auch Sensoren und Rauchkammern altern und können durch Staub und andere Ablagerungen beeinträchtigt werden. Maßgeblich sind die Herstellerangaben des jeweiligen Gerätes.

„Bei einem Rauchwarnmelder sollte niemand warten, bis ein Defekt offensichtlich wird“, warnt Vergau. „Wir sprechen über ein Sicherheitsgerät, das im entscheidenden Moment Leben retten soll. Im Zweifel ist ein rechtzeitiger Austausch die richtige Entscheidung.“

Rauchwarnmelderpflicht gilt auch für Selbstnutzer

Nach der Bremischen Landesbauordnung müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Verpflichtung gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen.

„Das Thema betrifft deshalb nicht nur Vermieter“, betont Vergau. „Auch wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt und seine Rauchwarnmelder vor rund zehn Jahren eingebaut hat, sollte jetzt einen Kontrollgang machen.“

Für die vorgeschriebene Ausstattung ist in Bremen der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt grundsätzlich dem unmittelbaren Besitzer, soweit der Eigentümer diese Verpflichtung nicht selbst übernimmt. Insbesondere Vermietern mit mehreren Wohnungen empfiehlt Haus & Grund, einen Überblick darüber zu führen, wann die einzelnen Geräte eingebaut wurden und wann ein Austausch erforderlich wird.

Auch über zusätzliche Rauchwarnmelder nachdenken

Haus & Grund Bremen empfiehlt außerdem, sich nicht ausschließlich am gesetzlichen Mindeststandard zu orientieren. „Ein zusätzlicher Rauchwarnmelder kann beispielsweise auch im Wohnzimmer sinnvoll sein“, erklärt Vergau. „In unseren Wohnungen befinden sich heute immer mehr Elektrogeräte, Ladegeräte und Akkus. Deshalb sollte man sich nicht nur fragen, wo ein Rauchwarnmelder vorgeschrieben ist, sondern auch, wo ein zusätzlicher Melder die Sicherheit erhöhen kann.“

Eigentümer sollten jetzt prüfen, wann ihre Rauchwarnmelder installiert wurden, welche Lebensdauer der Hersteller angibt und ob die Geräte noch ordnungsgemäß funktionieren. Auch die Raucheintrittsöffnungen sollten frei von Staub und Verschmutzungen sein.

„Der Kontrollgang durch die eigene Wohnung dauert nur wenige Minuten“, so Vergau. „Gerade weil Rauchwarnmelder inzwischen selbstverständlich geworden sind, geraten sie leicht aus dem Blick. Ein Rauchwarnmelder muss aber genau in dem einen Moment funktionieren, in dem es darauf ankommt. Rauchwarnmelder retten Leben.“