Niederschlagswassergebühren
Jetzt genau hinschauen und Angaben sorgfältig prüfen
Derzeit verschickt Hansewasser an mehr als 100.000 Grundstückseigentümer in Bremen Erhebungsbögen zur Feststellung der künftigen Niederschlagswassergebühr. Hintergrund ist die gesetzlich vorgesehene getrennte Erhebung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Viele Mitglieder haben sich bereits mit Fragen an die Haus & Grund Vereine gewandt – und das aus gutem Grund.
Flächenangaben nicht ungeprüft bestätigen
In den Schreiben sind Dachflächen sowie befestigte Grundstücksflächen (z. B. Auffahrten, Stellplätze, Wege oder Terrassen) aufgeführt. Die angegebenen Größen stammen teilweise aus dem Liegenschaftskataster, teilweise beruhen sie auf statistischen Annahmen.
Wichtig ist: Gebührenpflichtig sind nur solche Flächen, von denen das Niederschlagswasser tatsächlich in die öffent- liche Kanalisation eingeleitet wird.
Das bedeutet konkret:
- Terrassen oder Wege, von denen das Wasser auf dem eigenen Grundstück versickert, sind in der Regel nicht gebührenpflichtig.
- Bei Auffahrten oder Stellplätzen kann es Mischsituationen geben, ein Teil des Wassers fließt in den Straßenablauf, ein anderer Teil versickert auf dem Grundstück.
Hier ist eine genaue Prüfung erforderlich.
Auch bei Dachflächen können sich Besonderheiten ergeben, etwa wenn Regenwasser über Versickerungsanlagen oder Zisternen geführt wird. Pauschale oder statistisch ermittelte Flächenwerte können die tatsächliche Situation nicht immer zutreffend abbilden. Grundstücke sind individuell gestaltet – die Entwässerungssituation unterscheidet sich erheblich.
Verantwortung liegt beim Eigentümer
Mit dem Erhebungsbogen werden Eigentümer faktisch aufgefordert, die zugrunde gelegten Flächenangaben zu bestätigen oder zu korrigieren. Wer hier ungeprüft unterschreibt oder keine Rückmeldung gibt, riskiert, dass fehlerhafte Annahmen Grundlage des späteren Gebührenbescheids werden. Nicht jeder Haus- und Grundeigentümer verfügt über bautechnische oder entwässerungsrechtliche Kenntnisse. Dennoch wird erwartet, dass die Angaben eigenständig überprüft werden.
Deshalb gilt: Nehmen Sie die Berechnungen nicht ungeprüft hin.
Beratung durch Ihre Haus & Grund Vereine
Die Rechtsberater der Haus & Grund Vereine in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven stehen ihren Mitgliedern bei der Prüfung der Unterlagen zur Seite.
In der Beratung kann insbesondere geklärt werden:
Welche Flächen tatsächlich gebührenpflichtig sind, ob die angesetzten Größen plausibel sind, wie mit Mischsituationen umzugehen ist, welche Möglichkeiten bestehen fehlerhafte Annahmen zu korrigieren.
Gerade vor einer verbindlichen Bestätigung der Flächen oder nach Erhalt eines Gebührenbescheids empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.