Grundsteuer in Bremerhaven
Aufkommensneutralität darf kein Etikettenschwindel sein
Mit dem im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlichten Ortsgesetz über die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 hat die Stadt Bremerhaven den Hebesatz für die Grundsteuer B von bislang 896 Prozent auf nunmehr 927 Prozent angehoben. Für viele Eigentümer ist dies mehr als eine bloße Zahl im Amtsblatt – es ist eine spürbare Mehrbelastung in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage.
Bereits im Haus & Grund Grundsteuerranking 2025 belegte Bremerhaven unter den 100 größten Städten Deutschlands lediglich Platz 69 und befand sich damit im unteren Drittel der Tabelle. Schon damals war die Belastung durch die Grund- steuer im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Mit der nun beschlossenen Hebesatzanhebung ist absehbar, dass sich dieser Tabellenrang im nächsten Ranking weiter verschlechtern wird. Statt Entlastung droht also ein weiterer Rückfall im Städtevergleich.
Aufkommensneutralität – Versprechen und Wirklichkeit
Die Grundsteuerreform war politisch mit dem klaren Versprechen der Aufkommensneutralität verbunden. Das bedeutet: Die Kommunen sollten insgesamt nicht mehr einnehmen als zuvor – auch wenn sich die individuelle Belastung im Einzelfall verschiebt. Gerade beim in Bremen und Bremerhaven angewandten Bundesmodell kommt es jedoch zu erheblichen Wertverschiebungen. Grundstücke in guten Lagen oder mit gestiegenen Bodenrichtwerten werden teils deutlich höher bewertet als bisher. In Kombination mit einer Hebesatzanpassung stellt sich daher die zentrale Frage:
Dient die Erhöhung tatsächlich ausschließlich der Sicherung der Aufkommensneutralität – oder wird unter diesem Label faktisch eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen?
Die Eigentümer haben ein Recht darauf zu erfahren, ob die Stadt insgesamt nicht doch mehr einnimmt als vor der Reform. Der häufige Hinweis auf „durchschnittlich nur moderate Mehrbelastungen“ greift dabei zu kurz. Statistische Mittelwerte sagen wenig über die konkrete Situation im Einzelfall aus. Wer ein Einfamilienhaus oder ein kleineres Mehrfamilienhaus besitzt, kann – abhängig von Lage, Bodenrichtwert und Gebäudekennzahlen – erheblich stärker betroffen sein als es der Durchschnitt suggeriert.
Überforderung durch das Bewertungsverfahren?
Besonders kritisch ist die implizite Argumentation zu bewerten, wonach fehlerhafte Angaben in den Grundsteuer-Werterklärungen eine Ursache für die Hebesatzanpassung gewesen sein könnten. Sollte ein relevanter Anteil der Anpassung tatsächlich auf Fehlangaben beruhen, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die Eigentümer mit dem komplexen Bewertungsverfahren schlicht überfordert wurden.
Das neue System ist selbst für fachkundige Personen erklärungsbedürftig. Für viele private Eigentümer war die Erstellung der Erklärung ohne steuerliche Beratung kaum zu bewältigen. Gleichzeitig lagen zahlreiche der abgefragten Daten – etwa Grundstücksgrößen, Baujahre oder Nutzungsarten – bereits in behördlichen Registern vor. Eine konsequente digitale Verknüpfung vorhandener Datenbestände hätte Fehler reduzieren und Eigentümer entlasten können. Stattdessen wurde ein Verfahren gewählt, das erhebliche Unsicherheiten erzeugt hat – mit der Folge nachträglicher Korrekturen und nun offenbar auch Anpassungen auf Hebesatzebene.
Keine Härtefallregelung in Bremerhaven
Hinzu kommt, dass es in Bremerhaven – anders als in einzelnen anderen Bundesländern – keine spezifische kommunale Härtefallregelung gibt, die außergewöhnliche Belastungs- sprünge abfedert. Gerade in Zeiten hoher Bau-, Energie- und Finanzierungskosten trifft eine steigende Grundsteuer viele Eigentümer in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation.
Die Grundsteuer ist keine Bagatellabgabe, sondern eine substanzielle Dauerbelastung des Eigentums. Sie fällt jedes Jahr an – unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen Eigentümers.
Grundsteuer trifft alle – nicht nur Eigentümer
Entscheidend ist: Die Grundsteuer betrifft nicht nur vermietende Eigentümer. Sie trifft alle Bewohner – selbstnutzende Eigentümer ebenso wie Mieter. Bei Mietwohnungen ist sie umlagefähig und fließt direkt in die Betriebskosten ein. Gerade in Bremen und Bremerhaven sind es häufig nicht überhöhte Grundmieten, die das Wohnen verteuern, sondern die zum Teil staatlich verursachten Wohnnebenkosten. Neben der Grundsteuer gehören dazu insbesondere Müllgebühren sowie Wasser- und Abwassergebühren. Während politisch oft über Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzen diskutiert wird, steigen an anderer Stelle die kommunalen Abgaben kontinuierlich an – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Warmmiete.
Das eigentliche Kostenproblem liegt daher vielfach nicht bei den Nettokaltmieten, sondern bei den Nebenkosten. Diese werden maßgeblich durch kommunale Entscheidungen beeinflusst.
Transparenz statt Etikettenschwindel
Haus & Grund Bremen fordert deshalb eine vollständige Offenlegung der Berechnungsgrundlagen, aus denen sich die neue Hebesatzfestsetzung ergibt. Nur so kann nachvollzogen werden, ob die Reform in Bremerhaven tatsächlich aufkommensneutral umgesetzt wird oder ob die Eigentümer über das notwendige Maß hinaus belastet werden. Bremerhaven befand sich im Grundsteuerranking bereits im unteren Drittel der 100 größten Städte Deutschlands. Eine weitere Verschlechterung dieses Rangs wäre ein fatales Signal – sowohl für Eigentümer als auch für Investitionen in den Wohnungsbestand.